Hallo Andreas!
Vermutlich können Juristen erzählen, was sich alles anstellen läßt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§1298, 1299, 1301) regelt Ersatzpflichten beim Rücktritt von einem Verlöbnis. Andererseits sind dort Einschränkungen enthalten. So ist von Ersatz die Rede, soweit es angemessen erscheint. Ferner ist von Verschulden die Rede. Damit haben Leute eine Handhabe, die Spaß an gerichtlichen Auseinandersetzungen und an schmutziger Wäsche haben. Es gibt Fälle, in denen jemand mit einem Eheversprechen gemolken und um ein Vermögen erleichtert wird, da gibts nachträglich rechtliche Möglichkeiten.
Im Normalfall glaube ich eher nicht, daß man am Ende einer gescheiterten Beziehung mit Rechtsstandpunkten weiterkommt. Wer das nicht einsehen mag, muß eben Geld zum Advokaten tragen, die Reste menschlicher Beziehungen zerstören und am Ende erleben, daß alles nur brotlose Kunst war.
wie sieht das mit den
gemeinsam angeschafften :Sachen aus?
Die Sachen werden geteilt. Du die Stuhlbeine, ich die Sitzflächen … also auf eine irgend sinnvolle Weise mit dem notwendigen Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Btw: Kleinkarierte Erbsenzählerei an dieser Stelle ist eine ziemlich sichere Methode, den letzten Rest von Gemeinsamkeit bis hin zu schönen Momenten, die es ganz sicher gab, nachträglich zu zerstören und zu entwerten.
Und mit dem Geld, was man der :Frau zur Verfügung gestellt :hat, sprich geliehen? In zwei :Jahren sind hier über 20.000 :Euro zusammengekommen.
Deine ehemalige Verlobte wird vermutlich nicht für jeden Cent einen Darlehensvertrag unterschrieben haben. Bitte korrigiere mich, wenn es sich anders verhielt: Im Hinblick auf eine gemeinsame Zukunft hast Du als finanziell leistungsfähigerer Partner zu allen möglichen Gelegenheiten ins Portemonnaie gegriffen, hast den Urlaub bezahlt, Restaurant- und Theaterbesuche, hast Deiner Verlobten mit Bargeld ausgeholfen, wenn es irgendwo eng wurde… Wenn es sich so oder so ähnlich verhielt, mußt Du einfach zur Kenntnis nehmen, daß das Geld weg ist. Eine gemeinsame Lebensplanung hat sich erledigt. Nachträgliches Aufrechnen und womöglich Herleiten eines Schuldverhältnisses funktionieren nicht. Was an gemeinsamen Anschaffungen noch da ist, kann man teilen. Der Rest ist Geschichte.
Gruß
Wolfgang