Lösung einer Verlobung?

Unsere Beziehung ist leider beendet.
Jetzt stellt sich die Frage, wenn eine
solche Beziehung auseinandergeht, wie sieht das mit den gemeinsam angeschafften Sachen aus?
Und mit dem Geld, was man der Frau zur Verfügung gestellt hat, sprich geliehen?
In zwei Jahren sind hier über 20.000 Euro
zusammengekommen. Wir haben keine gemeinsame Wohnung.

Danke für Rat!!!

Grüße
Andreas

Moien!

Was ihr gemeinsam angeschafft habt gehört natürlich beiden und man sollte eine vernünftige Lösung finden. Das Geld schuldet sie dir natürlich weiterhin…
Bernd

Hallo Andreas!

Vermutlich können Juristen erzählen, was sich alles anstellen läßt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§1298, 1299, 1301) regelt Ersatzpflichten beim Rücktritt von einem Verlöbnis. Andererseits sind dort Einschränkungen enthalten. So ist von Ersatz die Rede, soweit es angemessen erscheint. Ferner ist von Verschulden die Rede. Damit haben Leute eine Handhabe, die Spaß an gerichtlichen Auseinandersetzungen und an schmutziger Wäsche haben. Es gibt Fälle, in denen jemand mit einem Eheversprechen gemolken und um ein Vermögen erleichtert wird, da gibts nachträglich rechtliche Möglichkeiten.

Im Normalfall glaube ich eher nicht, daß man am Ende einer gescheiterten Beziehung mit Rechtsstandpunkten weiterkommt. Wer das nicht einsehen mag, muß eben Geld zum Advokaten tragen, die Reste menschlicher Beziehungen zerstören und am Ende erleben, daß alles nur brotlose Kunst war.

wie sieht das mit den
gemeinsam angeschafften :Sachen aus?

Die Sachen werden geteilt. Du die Stuhlbeine, ich die Sitzflächen … also auf eine irgend sinnvolle Weise mit dem notwendigen Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Btw: Kleinkarierte Erbsenzählerei an dieser Stelle ist eine ziemlich sichere Methode, den letzten Rest von Gemeinsamkeit bis hin zu schönen Momenten, die es ganz sicher gab, nachträglich zu zerstören und zu entwerten.

Und mit dem Geld, was man der :Frau zur Verfügung gestellt :hat, sprich geliehen? In zwei :Jahren sind hier über 20.000 :Euro zusammengekommen.

Deine ehemalige Verlobte wird vermutlich nicht für jeden Cent einen Darlehensvertrag unterschrieben haben. Bitte korrigiere mich, wenn es sich anders verhielt: Im Hinblick auf eine gemeinsame Zukunft hast Du als finanziell leistungsfähigerer Partner zu allen möglichen Gelegenheiten ins Portemonnaie gegriffen, hast den Urlaub bezahlt, Restaurant- und Theaterbesuche, hast Deiner Verlobten mit Bargeld ausgeholfen, wenn es irgendwo eng wurde… Wenn es sich so oder so ähnlich verhielt, mußt Du einfach zur Kenntnis nehmen, daß das Geld weg ist. Eine gemeinsame Lebensplanung hat sich erledigt. Nachträgliches Aufrechnen und womöglich Herleiten eines Schuldverhältnisses funktionieren nicht. Was an gemeinsamen Anschaffungen noch da ist, kann man teilen. Der Rest ist Geschichte.

Gruß
Wolfgang

Hi !

Die gesetzliche Grundlage für das Verlöbnis findest du in § 1297 ff BGB. Das Gesetz formuliert leider sehr allgemein. Ein Kommentar zu diesem Gesetz (zu finden in jeder Uni-Bibliothek mit Fachbereich Recht) könnte euch sicherlich helfen, vernünftige Lösungsansätze zu finden.

BARUL76

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die prima Ausführungen!

Ich will um Gottes Willen keine Erbsenzählerei!
Aber ein wenig ‚Gerechtigkeit‘.
Mehrmals habe ich das Konto ausgeglichen und Geld
verliehen.
Des weiteren habe ich mich am kauf von Möbelstücken beteiligt.
Ich zahle gerne Lehrgeld, aber bitte nicht alles.

Kannst du zu diesen beiden Positionen noch etwas sagen?

Danke nochmal!

Gruß
Andreas

Hallo Andreas!

Kannst du zu diesen beiden Positionen noch etwas sagen?

In einer Beziehung läuft so vieles ab, daß man mit der Betrachtung finanzieller Punkte wohl immer zu kurz springt. Du bist als Betroffener befangen (vielleicht auch verletzt) und ein Außenstehender wie ich kann nur empfehlen, sich nicht auf irgendwelche Rechtsstandpunkte zurückzuziehen.

Wozu noch über Geld nachdenken, das weg ist und dessen Verlust Dich nicht an den Bettelstab gebracht oder in Schulden gestürzt hat. Gemeinsam oder für die Beziehung eingegangene Schulden wären ein anderes Kapitel. Ansonsten zieht man nach meinem Geschmack einfach einen Schlußstrich und sieht nach vorne.

Mache, was sich friedlich machen läßt und mache es so, daß Ihr Euch bei späteren Begegnungen nicht über Geld und gegenseitige Verpflichtungen unterhalten müßt.

Gruß
Wolfgang

4 „Gefällt mir“

Ich gebe dir zu hundertprozent recht!
Aber da ist das Gefühl bei mir,
böse ‚abgezockt‘ worden zu sein.

Mal schauen, wie es weitergeht.

Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

Aber ein wenig ‚Gerechtigkeit‘.

also versuchen wirs mal mit der „Gerechtigkeit“:

Habt ihr die Hausarbeit in der Beziehung auch so exakt buchhalterisch aufgeteilt?

Mehrmals habe ich das Konto ausgeglichen und Geld verliehen.

Oder hat Deine Ex vielleicht mehrmals, vielleicht auch nur weil sie selber es besser konnte, mehr Arbeit auf sich genommen?

Des weiteren habe ich mich am kauf von Möbelstücken beteiligt.

Und die nutzte Deine Ex alleine? Oder könntet ihr vielleicht besagte Möbelstücke entsprechend aufteilen?

Ich zahle gerne Lehrgeld, aber bitte nicht alles.

Hast Du vielleicht nicht Lehrgeld sondern so ein verstecktes Haushälterinnengehalt gezahlt.

Ich bin selber eher in der Zahlposition. Es fiele mir aber nicht im Traume ein, meinem Lebensgefährten vorzuwerfen, dass ich im Laufe der Beziehung mehr an Geld eingebracht habe, während er sich, solange nicht berufstätig, sich sehr viel in Sachen Hausarbeit eingebracht hat.

Gruß, Karin