Überstunden abbummeln

Hallo W-W-W

Wenn Überstunden zu Nachtzeiten gemacht werden und irgend wann dann nach einigen Wochen am Tag abgebummelt werden, wie ist das mit den Nachtzuschlägen? Ich meine Überstunden die regelmäßig vor und nach der Schicht gemacht werden zu Nachtzeiten. Nicht die, die nur ab und zu mal anfallen. Es kann doch nicht sein das man in der Nacht Überstunden macht und die Nachtzuschläge nicht bezahlt bekommt weil man ja die Überstunden wieder abbummeln soll.

MfG Frank

Hallo

Welche Nachtzuschläge? Was ist denn da vertraglich vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Na 25 % vom Stundenbruttolohn.

Gr. Frank

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Hallo

Na 25 % vom Stundenbruttolohn.

Also, da bezweifel ich mal, daß dies der konkrete vertragliche Wortlaut ist, oder steht das so im AV? Würde mich wundern, weil man Bruttolohn nicht abfeiern kann.

Oder zielst Du hierauf ab:

ArbZG §6
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Welche Nachtzuschläge? Was ist denn da vertraglich vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Hallo Frank,

laut BAT gibt’s ab 20.00 Uhr Zulagen. Die gemachten Stunden können dann abgebummelt werden und die Zulage wird ausgezahlt.

Schau doch mal in Deinem Tarif nach.

Grüße
gordie

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