Inanspruchnahme v. Versicherung für Pakete ?

Hallo,

jemand verschickt ein Paket nach Österreich, ein Bild, stabil verpackt.
Dennoch kommt das Paket und damit das Bild beschädigt beim Empfänger an.

Der Empfänger fragt nun beim Absender an, was er vorschlägt.

Das Paket wurde als versicherte Paketsendung aufgegeben und ist damit bis 500 Euro versichert.

Aber was heißt das im Klartext?

Wer (Empfänger oder Absender) muss nun was unternehmen in Sachen „Versicherung“ und wo muss er was beantragen, wenn denn das Paket schon versichert war??

Wie geht sowas vor sich?

Danke
Holger

Hallo,

der Absender hat der Post den Auftrag erteilt und sollte das dort reklamieren - Einlieferungsschen nicht vergessen!
Auslandspaketsendungen sind übrigens nicht automatisch bis 500 Euro versichert wie im Inland, das ist teilweise von Land zu Land unterschiedlich, hab ich jetzt aber für Ö auch nicht im Kopf.

Also: Einlieferungsschein schnappen, zur nächsten Filiale und dort reklamieren!

Viel Erfolg,

Birgit

der Absender hat der Post den Auftrag erteilt und sollte das
dort reklamieren - Einlieferungsschen nicht vergessen!

Hallo,

aber der Absender hat ja keine „Beweisdokumente“ in Form des beschädigten Paketes, wie will er das dokumentieren? Müsste das dann nicht eher der Empfänger, der hat ja den Originalpaketschein, der Absender das gleiche als Durchschlag.

Danke
Holger

Hallo Holger,

puh, bin jetzt leider schon ein Weilchen in Elternzeit, daher bin ich nicht ganz auf dem Laufenden.
Die Post sollte sich aufgrund Deiner Reklamation mit dem Empfänger in Verbindung setzen, der dann den Schaden beschreiben kann. Wenn das Verpackungsmaterial/Paket noch vorhanden ist ist das natürlich von Vorteil.
Früher konnte der Empfänger auch das beschädigte Gut zur Post schleppen und dort eine Niederschrift über den Schaden anfertigen lassen. Ich weiß nicht, inwiefern das noch aktuell ist oder wie das in Ö gehandhabt wird, das wird man Dir aber in der Filiale sagen können, wenn Du die Sendung reklamierst. Es kann sicher nicht schaden, wenn der Empfänger auch mal bei seiner Post nachfragt welche Möglichkeiten er hat - evtl. kann das die ganze Abwicklung etwas beschleunigen.

Laß uns mal wissen, was draus wird!

Viele Grüße,

Birgit

Und der Versicherungsbetrag?
Hallo,

danke, werde morgen mal selbst fragen.

Aber wie ist es mit der Versicherungssumme?

Angenommen, das Paket ist nach Ö tatsächlich auch bis 500 Euro versichert, der Empfänger hat dem Absender für den Inhalt seinerzeit 100 Euro bezahlt.

Bekommt nun der Empfänger (Absender) tatsächlich die ganzen 100 Euro erstattet?

Danke.
Holger

Hallo Holger,

Du bekommst den tatsächlichenn Schaden, maximal die Höhe der Versicherungssumme.

Viele Grüße,

Birgit

Versicherungsbetrag? Hat Empfänger mehr Ansprüche?
Hallo,

hab heute bei DHL angerufen und es sieht so aus:

der Empfänger muss bei seiner österreichischen Post den SChaden reklamieren. Die österr. Post setzt sich mit der deutschen DHL in Verbindung, die das Paket auf den Weg gegeben hat.

ICh als Absender bekomme, wenn, einen Versicherungsbetrag von 57,59 Euro, weil sich der Versicherungsbetrag für das Paket nach Österreich OHNE Luftpost sich aus dem GEWICHT berechnet, das waren 1,2 kg, und der DHLer meinte, das wären eben 57,59 Euro. Na, immerhin die Hälfte dessen, was der Empfänger mir seinerseits für den Inhalt bezahlt hatte.

Diese 57,59 Euro würde ich dem Empfänger dann überweisen.
Hat er dann noch mehr Ansprüche?

Ich hab ihm über EBAY PRIVAT ein Bild von mir verkauft, was ich sporadisch mache, wenn ich meine eigenen Bilder mal nicht mehr sehen kann, verkaufe ich diese wieder wenn sie sonst keiner im Bekanntenkreis haben will.

War also ausdrücklich ein Privatverkauf und da das Paket ja ordentlich in Wellkarton und Luftpolster verpackt war, hab ich ja keine Schuld, also warum sollte ich ihm den Betrag komplett erstatten?

Holger