Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein Internetprovider A hat von Privatperson B eine Einzugsermächtigung. B muß A für Leistungen monatlich 19,90 € zahlen.
Bei einer zurückgewiesenen Lastschrift entstanden nun Kosten in Höhe von 18,90 €.
Das erste, was B bekommt, ist bereits ein Mahnverfahren einer Inkasso-Firma C: Die 18,90 € + 28,84€ Mahngebühren.
B hat C per Fax informiert, keine Rechnung von A bekommen zu haben, und daher die Forderung nicht anzuerkennen.
Daraufhin hat A über C ein gerichtliches Mahnverfahren beginnen lassen, durch das bisher weitere 50€ Kosten entstanden sind.
Zu diesem Zeitpunkt wußte B immernoch nicht, woher die 18,90 offen sein sollen. Monatsbeitrag ist schließlich 19,90.
A gibt an, eine Rechnung geschickt zu haben, B hat keine Rechnung bekommen. Desweiteren hätte die offene Summe vom Konto von B eingezogen werden können, entweder mit den folgenden Monatsrechnungssummen (die allesamt erfolgreich eingezogen wurden), oder einzeln.
Sind nun die Kosten des Mahnverfahrens gerechtfertigt, oder hätte A B nicht auf anderem Wege (z.B. per Email, per weiterer Mahnung, oder wie üblich auf den folgenden Monatsrechnungen) von den noch offenen 18,90€ informieren müssen?
Es kann doch nicht sein, daß sich komplett auf eine einzige Rechnung verlassen wird, und wenn die abhanden kommt, gleich rd. 80€ Mahnkosten entstehen, nur weil A es nicht für nötig hält, seine Kunden ordentlich über offene Posten zu informieren, insbesondere, nachdem der Kunde bekannt gibt, bisher keine Rechnung bekommen zu haben!
SPÄTESTENS mit dieser Information hätte es doch einmal eine weitere Meldung von A bei B geben müssen, um B zu informieren. Stattdessen wurde von A einfach das Mahngericht bemüht.
Wie ist die Rechtslage, sollte B von einem Widerspruch absehen, oder stehen die Chancen gut, Recht zu bekommen und nur die Hauptforderung (18,90 €) bezahlen zu müssen?
Die restlichen Kosten sind ja schließlich nur durch die schlechte Kommunikation durch A entstanden! B hatte gar keine CHANCE, die Hauptforderung zu begleichen (außer: sie hätte, wie gesagt, einfach abgebucht werden können), von Anfang an waren Mahngebühren darauf.
Vielen Dank!