Betriebssystem: Anspruch auf 'Vollversion'?

Hallo,

inzwischen werden ja viele (alle?) Komplettsysteme nur noch mit OEM oder Recovery – Versionen des Betriebssystems verkauft.

Nun kann man auf verschiedenen Internetseiten lesen, dass eine solche Version auf Verlangen vom Hersteller bzw. Verkäufer in eine „Vollversion“ umgetauscht werden muss.

Ist das richtig? Worauf wird das begründet?
Muss man sich dafür an den Hersteller oder an den Händler wenden?
Wie lange nach Kauf ist das möglich? (Nur während Gewährleistungszeit oder Garantiezeit?)
Wie sieht es dann mit der zusätzlichen Software aus, die auf so einem Komplettsystem meist drauf ist (zB Adobe Photoshop oder so was): Hat man da auch ein Anrecht dieses Programm auf einem separaten Datenträger zu bekommen? (Sonst kann man sie ja vielleicht gar nicht mehr nutzen und vielleicht war ja gerade die Software der Entscheidungsgrund für das System…?)
Gleiche Frage für Treiber und Software der Hardwarekomponenten (diese Sachen sind ja bei den Recoverys mit auf der CD aber wahrscheinlich kaum auf einer Windows – Setup CD).

Wie immer danke ich für eure Antworten.

Liebe Grüße
Timid

Über 100 mal gelesen und keine Antwort?
:frowning:

Hallo timid,

vielleicht lag´s daran, dass man sich bezüglich Deiner Frage schon
nicht ganz sicher war? Ich versuch´s mal…

inzwischen werden ja viele (alle?) Komplettsysteme nur noch
mit OEM oder Recovery – Versionen des Betriebssystems
verkauft.

Vielfach ist das so, allerdings wohl doch nur in Bezug auf OEM
(Original Equipment Manufacturer), wohl kaum in Bezug auf „recovery“,
denn ich kann ja schlecht anstelle eines Betriebssystems eine
Wiederherstellungs-CD beilegen, oder? Ist wohl auch nur ein Windows-
Ding, nur so am Rande.

Nun kann man auf verschiedenen Internetseiten lesen, dass eine
solche Version auf Verlangen vom Hersteller bzw. Verkäufer in
eine „Vollversion“ umgetauscht werden muss.

Hmm, leider hast Du keinen link angegeben. Ich selbst habe solche
Seiten auf die Schnelle nicht finden können und vermute folgenden
Grund: es ist Quatsch. Denn auch eine OEM-Version ist in der Regel
eine Vollversion, uU ein wenig modifiziert und auf das ursprünglich
verkaufte Gerät angepasst. Vergleiche nur hier:

http://www.windows-tweaks.info/html/xp-versionen.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Original_Equipment_Manu…

Ist das richtig? Worauf wird das begründet?
Muss man sich dafür an den Hersteller oder an den Händler
wenden?
Wie lange nach Kauf ist das möglich? (Nur während
Gewährleistungszeit oder Garantiezeit?)

Ich sehe das nicht. Denn Du kaufst ein Betriebssystem für das
mitgekaufte Gerät. Willst Du eine Vollversion, musst Du ein
entsprechendes Angebot suchen oder die zwei Dinge separat kaufen
(Gerät & Software). Andernfalls könnte ja jeder hingehen und sagen:
hey, das wusste ich nicht, ich will mehr (als mir zusteht). Ich sehe
dafür keinerlei Grundlage. Schon alleine deshalb, weil
Unwissenheit regelmäßig eine schlechte Anspruchsgrundlage darstellt -
und offensichtlich wissen die meisten nicht, was OEM oder recovery
bedeutet. Warum auch…

Wie sieht es dann mit der zusätzlichen Software aus, die auf
so einem Komplettsystem meist drauf ist (zB Adobe Photoshop
oder so was): Hat man da auch ein Anrecht dieses Programm auf
einem separaten Datenträger zu bekommen? (Sonst kann man sie
ja vielleicht gar nicht mehr nutzen und vielleicht war ja
gerade die Software der Entscheidungsgrund für das System…?)

Prinzipiell ergibt sich aus dem oben Gesagten: nein. Zusätzliche
System- oder Softwarekomponenten sind eben nicht dabei, ein Anspruch
besteht nicht. Sollte diese Software Entscheidungsgrund gewesen sein,
hat man Pech, weil man sich nicht verbünftig informiert hat, eine
Anfechtung nach § 119 BGB würde IMHO wohl mit Pauken und Trompeten
untergehen. Abgesehen davon hätte ich gerne mal gewusst, auf welchem
Betriebssystem Adobe Photoshop enthalten sein soll??? Dabei kann es
sich nur um ein Software-Bundle (Paket) handeln, dass man miterwirbt.
Aber so weit ich weiss gibt es zB Photohop Elements (reduzierte, für
Win-User ausreichende Version) sogar kostenlos zum praktischen
download (188 MB).

Ah, moment, im zweiten Anlauf fällt mir auf, dass Du wohl meinst,
wenn man so ein Bundle gekauft hat und es dann, z.B. nach Systemcrash
nicht mehr hat? Dann müsste man wohl einen Anspruch haben, aber dafür
würde ich Dich bitten, den Fall zu präzisieren…

Gleiche Frage für Treiber und Software der Hardwarekomponenten
(diese Sachen sind ja bei den Recoverys mit auf der CD aber
wahrscheinlich kaum auf einer Windows – Setup CD).

Bin mir, wie oben, nicht sicher was bzw. welchen Fall Du meinst.

Gruß - Jaschiii

Hi

vielleicht lag´s daran, dass man sich bezüglich Deiner Frage
schon
nicht ganz sicher war? Ich versuch´s mal…

Was war daran unverständlich? Wie hätte ich es besser formuliert?

inzwischen werden ja viele (alle?) Komplettsysteme nur noch
mit OEM oder Recovery – Versionen des Betriebssystems
verkauft.

Vielfach ist das so, allerdings wohl doch nur in Bezug auf OEM
(Original Equipment Manufacturer), wohl kaum in Bezug auf
„recovery“,
denn ich kann ja schlecht anstelle eines Betriebssystems eine
Wiederherstellungs-CD beilegen, oder?

Das ist doch gängige Praxis. Das Bs ist vorinstalliert und kann nur mit Hilfe der Recovery - CD neu aufgespielt werden (brauch also theoretisch nicht mal vorinstalliert sein, weil die Recovery – CD bootfähig ist und sobald sie gestartet wird ein Image auf die Festplatte kopiert wird).
Zu OEM brauch ich wohl nichts sagen.

Ist wohl auch nur ein
Windows-
Ding, nur so am Rande.

Klar, aber der Standart ist nun mal Windows (oder gibts Systeme, die mit Linux ausgeliefert werden und für die breite Masse gedacht sind?).

Nun kann man auf verschiedenen Internetseiten lesen, dass eine
solche Version auf Verlangen vom Hersteller bzw. Verkäufer in
eine „Vollversion“ umgetauscht werden muss.

Hmm, leider hast Du keinen link angegeben. Ich selbst habe
solche
Seiten auf die Schnelle nicht finden können

u.a.
http://www.tecchannel.de/news/20001219/thema20001219…
http://www.tomshardware.de/news/20001220_102200.html
http://www.golem.de/0012/11423.html
(Stichworte in Google: Recovery Anspruch Vollversion)

und vermute
folgenden
Grund: es ist Quatsch. Denn auch eine OEM-Version ist in der
Regel
eine Vollversion, uU ein wenig modifiziert und auf das
ursprünglich
verkaufte Gerät angepasst. Vergleiche nur hier:

http://www.windows-tweaks.info/html/xp-versionen.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Original_Equipment_Manu…

Das ist schon richtig. Und es geht auch nicht darum, dass ich in den Laden gehe und mir eine OEM – CD (ohne PC) kaufe, sondern eher um die Recovery – CD´s die eben hardwareabhängig sind und somit nicht auf anderen Systemen installiert werden können. Denn bei den OEM (Voll-)Versionen kann man eben auch auf anderen Systemen installieren.

Es ist zwar auch nicht das Problem, aus einer Recovery - CD eine normale Setup CD zu machen (auch wenn das Bs nur als Image vorliegt. Ich hatte zumindest keine Probleme dabei. Allerdings weiß ich dabei nicht, ob das Setup hardwareunabhängig wird - ich bezweifele es).

Aber es geht eben um die Bindung von Bs an Hardware. Man darf das Bs nicht auf mehreren Systemen gleichzeitig installieren (wie auch das „normale“ Windows) aber durch die Bindung an die Hardware ist es auch nicht möglich, das Bs weiter zu benutzen wenn es auf dem Originalsystem nicht mehr installiert ist (PC kaputt, Motherboard getauscht o.ä.)

Denn Du kaufst ein Betriebssystem für das
mitgekaufte Gerät. Willst Du eine Vollversion, musst Du ein
entsprechendes Angebot suchen oder die zwei Dinge separat
kaufen
(Gerät & Software). Andernfalls könnte ja jeder hingehen und
sagen:
hey, das wusste ich nicht, ich will mehr (als mir zusteht).

Das ist eben die Frage: Ist es mehr als einem zusteht? Steht es einem nicht zu zu sagen „Auf dem gekauften System will ich nen anderes BS installieren, dafür will ich das mit dem PC bekommene Bs woanders installieren (oder evtl. weiterverkaufen o.ä.)“?

Ich sehe
dafür keinerlei Grundlage. Schon alleine deshalb, weil
Unwissenheit regelmäßig eine schlechte Anspruchsgrundlage
darstellt -
und offensichtlich wissen die meisten nicht, was OEM oder
recovery
bedeutet. Warum auch…

Willst du mir jetzt unterstellen ich kenne den Unterschied nicht? :wink:

Wie sieht es dann mit der zusätzlichen Software aus, die auf
so einem Komplettsystem meist drauf ist (zB Adobe Photoshop
oder so was): Hat man da auch ein Anrecht dieses Programm auf
einem separaten Datenträger zu bekommen? (Sonst kann man sie
ja vielleicht gar nicht mehr nutzen und vielleicht war ja
gerade die Software der Entscheidungsgrund für das System…?)

Prinzipiell ergibt sich aus dem oben Gesagten: nein.
Zusätzliche
System- oder Softwarekomponenten sind eben nicht dabei, ein
Anspruch
besteht nicht. Sollte diese Software Entscheidungsgrund
gewesen sein,
hat man Pech, weil man sich nicht verbünftig informiert hat,
eine
Anfechtung nach § 119 BGB würde IMHO wohl mit Pauken und
Trompeten
untergehen. Abgesehen davon hätte ich gerne mal gewusst, auf
welchem
Betriebssystem Adobe Photoshop enthalten sein soll??? Dabei
kann es
sich nur um ein Software-Bundle (Paket) handeln, dass man
miterwirbt.

Ah, moment, im zweiten Anlauf fällt mir auf, dass Du wohl
meinst,
wenn man so ein Bundle gekauft hat und es dann, z.B. nach
Systemcrash
nicht mehr hat? Dann müsste man wohl einen Anspruch haben,
aber dafür
würde ich Dich bitten, den Fall zu präzisieren…

Also, es geht darum:
Ich zB habe eine dieser vielgelobten Recovery - CD´s. Wenn ich damit installiere hab ich die Freude an Software, die ich lt. Faltblatt „Technische Daten“ auf meinem PC haben sollte. So weit, so gut. Deinstalliere ich nun Software A ist es kein Problem, diese wieder (von der Rec - CD) noch mal zu installieren. Deinstalliere ich Software B ist mir dies eben nicht möglich, um diese Software „zurückzukriegen“ muss ich das ganze BS mit der Rec-CD neu installieren (Verlust aller Daten, Einstellungen, Partitionen etc.)
Nicht dass mir die Software fehlen würde (wenn ich sie so toll fände würde ich sie nicht deinstallieren), aber ich frage mich halt, wie das grundsätzlich aussieht. Zb kann ich normalerweise auch die zusätzlichen Programme nicht auf die Partition installieren, wo ich sie haben will. Mir wird Pfad C (Windows - Platte) vorgegeben und gut ist es. (Bei mir selbst ist es allerdings so, dass ich Windows und Programm auf 2 verschiedenen Partitionen habe und das soll auch so bleiben).

M.E. wird der Käufer einfach irgendwo für dumm verkauft. Ich meine es gibt technische Möglichkeiten, die Rec-CD so weit auseinander zu nehmen bis sie den Ansprüchen des Käufers genügt (zusätzliche Programme rausfiltern, dann kann man sie installieren wo man will etc.) aber der „normale User“ kann sein System gar nicht seinen Wünschen anpassen, ohne eben die Rec-CD auseinander zu nehmen. Bei mir zB werden 2 Partitionen erstellt, alles kommt auf die (10 GB) C Partition (Windows, Programme etc.). Damit sind die 10 GB fast belegt, doch ich habe dann noch eine Partition D, die leer ist.
Der Anfänger wird dann wohl fleißig alles auf C installieren und D wird leer bleiben. Eine Anpassung (zb C einfach 50 GB groß zu machen oder Windows auf eine separate Partition zu legen) ist mit der Rec – CD nicht möglich. Dafür muss man dann wieder ein bisschen Ahnung haben oder eben die Rec – CD auseinander pflücken (so dass man eben die Partitionsgrößen ändern kann usw.), von Hause aus ist es eben einfach nicht vorgesehen.

Nehme ich jetzt eine normale Installations –CD (oder OEM) zur Hand kann ich alles installieren wie und wo ich will. Vielleicht war meine Frage wirklich ein bisschen doof gestellt, weil es ja im wesentlichen doch mehr um die Nachteile bei Rec – CD´s geht als um die OEM – Versionen. Sorry dafür. Aber ich hoffe, ich konnte jetzt klar machen, was ich meine.

Gleiche Frage für Treiber und Software der Hardwarekomponenten
(diese Sachen sind ja bei den Recoverys mit auf der CD aber
wahrscheinlich kaum auf einer Windows – Setup CD).

Bin mir, wie oben, nicht sicher was bzw. welchen Fall Du
meinst.

Also: Installiere ich von der Rec – CD habe ich alle Software und Treiber (also zB Modem – Software) auf der Platte und alle Geräte funktionieren. Benutze ich nun eine „normale Installations CD“ habe ich zwar ein sauberes Bs installiert aber vielleicht funktioniert mein Brenner nicht oder das Modem o.ä., weil die BS - Installations - CD als solche eben die Treiber dafür nicht mitbringt (was ganz logisch ist, sonst müsste eine solche CD Treiber für alle verfügbare Hardware mitliefern).
Bei meinem System zB habe ich keine einzige Treiber – CD dabei, weder für Brenner noch für MB oder Modem, theoretisch funktioniert also meine ganze Hardware nicht, wenn ich das System nicht von der Rec – CD installiere (dass es praktisch anders ist und meine Hardware funktioniert obwohl ich nicht mit der Rec – CD installiere ist eine andere Sache und hier auch nicht wichtig).
Wenn ich jedoch ein PC – System kaufe müsste ich doch ein recht darauf haben, dass auch die Treiber für die Hardware einzeln vorliegen, für den Fall, dass ich ein anderes Bs installieren will oder die Hardware woanders einbaue.

Also wird auch hier letztendlich der Kunde wieder verschaukelt, ihm wird alles vorgegeben wie es zu funktionieren hat und Schluss ist. Will der Kunde zB eine Hardwarekomponente ersetzen hat er nicht die Möglichkeit (zB beim Verkauf des Brenners) eine TreiberCD mitzugeben (von der technischen Seite die Treiber zu sichern etc mal abgesehen).

Es geht mir also nicht darum, dass ich alles so anpassen kann wie ich es haben will (was durchaus machbar ist mein System ist der Beweis und die Recovery – CD vergammelt im Schrank) sondern, dass ich eben überhaupt diese Möglichkeiten nutzen muss, weil mir von Hersteller des Systems vorgeschrieben wird: „Du hast nur die Rec – CD einzulegen und dann wird alles so installiert wie ich als Hersteller das will. Was du als Kunde willst ist mir schnuppe.“

Und daher noch mal die Frage:
Wird mir beim Kauf eines PC – Systems nur eine Recovery – CD dazugegeben und keine weiteren Datenträger (mit Treibern oder Software, die lt. Hersteller zum Systempreis gehört) kann man dann an den Hersteller bzw. Verkäufer herantreten und jeweils einzelne Datenträger verlangen für
-Betriebssystem
-sonstige Software
-Treiber und Software für Hardware?

Ich hoffe, jetzt war es ausführlich und verständlich :smile:

Liebe Grüße
Timid

PS: Ich hatte meine Frage zuerst allgemein gehalten, weil es mir auch nur um das Allgemeine geht. Wie gesagt bin ich persönlich nicht von so einer Rec – CD abhängig aber trotzdem interessiert es mich eben. Ich stelle übrigens des Öfteren Fragen, die mit mir persönlich nicht viel zu tun haben, einfach eben aus Interesse *alleswissenwill*

Bullshit

u.a.
http://www.tecchannel.de/news/20001219/thema20001219…
http://www.tomshardware.de/news/20001220_102200.html
http://www.golem.de/0012/11423.html
(Stichworte in Google: Recovery Anspruch Vollversion)

Hallo,

nun mal ehrlich. Alle deine Links beziehen sich auf die Meinung EINER Verbraucherzentrale (NRW) aus dem Jahre 2000. Daraus lässt sich nun mitnichten eine Rechtsgrundlage ableiten.

Wenn ich im Internet veröffentliche, dass der Himmel schweinchenrosa ist und dies von ein paar Quellen zitiert wird, entspricht das noch lange nicht den Tatsachen.

Also: Bullshit

Gruß

Matthias

Hallo,

nun mal ehrlich. Alle deine Links beziehen sich auf die
Meinung EINER Verbraucherzentrale (NRW) aus dem Jahre 2000.
Daraus lässt sich nun mitnichten eine Rechtsgrundlage
ableiten.

Eben aus diesem Grund hatte ich hier gefragt, was nun wirklich dahintersteckt und auch in meinem 1. Post keine Links genannt. Da hatte ich mir schließlich was bei gedacht :wink:

Wenn ich im Internet veröffentliche, dass der Himmel
schweinchenrosa ist und dies von ein paar Quellen zitiert
wird, entspricht das noch lange nicht den Tatsachen.

Och, mir kommt der Himmel doch sehr rosa vor :smile:

Timid

Hier noch ein paar Links:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/14006

http://www.heise.de/newsticker/meldung/14074

http://www.heise.de/newsticker/meldung/9796

Timid

PS: Es gibt sogar ein BGH - Urteil zum Thema OEM - Versionen. Leider bezieht es sich nur auf den einzelnen Verkauf (ohne Hardware).

Hi Timid,

Ist wohl auch nur ein Windows-Ding,
nur so am Rande.

Klar, aber der Standart ist nun mal Windows (oder gibts
Systeme, die mit Linux ausgeliefert werden und für die breite
Masse gedacht sind?).

Ich weiss nich, ob man in diesem Zusammenhang von Standar d
sprechen kann, möchte aber auch keine Haarspalterei betreiben.
Allerdings hast Du Apple vergessen :-[

Ich habe mir die links mal angesehen und muss Matthias insofern Recht
geben, als a) Meldungen aus 2000 nicht mehr aktuell sein dürften und
b) auch Verbaucherzentralen irren können. Wäre da z.B. eine Nachricht
von heise bei, würde ich das eventuell anders sehen. Aber so…

Das ist schon richtig. Und es geht auch nicht darum, dass ich
in den Laden gehe und mir eine OEM – CD (ohne PC) kaufe,
sondern eher um die Recovery – CD´s die eben hardwareabhängig
sind und somit nicht auf anderen Systemen installiert werden
können. Denn bei den OEM (Voll-)Versionen kann man eben auch
auf anderen Systemen installieren.

Wenn Du mit dieser letzten Verallgemeinerung mal nicht falsch
liegst…
Bei Apple beispielsweise ist es so, dass ein und dasselbe
Betriebssystem bzw. dieselbe Version nicht von einer CD auf alle
verschiedenen Rechnerarten installiert werden kann. Diese
Vollversionen sind also ebenfalls in gewisser Hinsicht
geräteabhängig. Soll heissen, Deine Aussage trifft zwar oft zu, ist
aber nicht zwingend. Zum rechtlichen sogleich.

Denn Du kaufst ein Betriebssystem für das
mitgekaufte Gerät. Willst Du eine Vollversion, musst Du ein
entsprechendes Angebot suchen oder die zwei Dinge separat
kaufen
(Gerät & Software). Andernfalls könnte ja jeder hingehen und
sagen:
hey, das wusste ich nicht, ich will mehr (als mir zusteht).

Das ist eben die Frage: Ist es mehr als einem zusteht?

Ja, denn Du bist doch ein mündiger Bürger, kannst lesen und
schreiben. Es liegt an Dir, Dich vor dem Kauf kundig zu machen und
dann zu entscheiden, möchte ich oder eben nicht. Kaufst Du eine
solche Variante mit recovery-CD, hast Du eben genau diese
Möglichkeiten und nicht mehr. In einem solchen Fall steht Dir auch
nicht mehr zu. Deswegen kann man ja auch den Verkäufer aufgrund
falscher Beratung oder Werbung in Anspruch nehmen.

Steht es einem nicht zu zu sagen „Auf dem gekauften System
will ich nen anderes BS installieren, dafür will ich das mit
dem PC bekommene Bs woanders installieren (oder evtl.
weiterverkaufen o.ä.)“?

Nicht bei der beschriebenen Vorgehensweise bzw. dem Kauf.

Also, es geht darum:
Ich zB habe eine dieser vielgelobten Recovery - CD´s. Wenn ich
damit installiere hab ich die Freude an Software, die ich lt.
Faltblatt „Technische Daten“ auf meinem PC haben sollte. So
weit, so gut. Deinstalliere ich nun Software A ist es kein
Problem, diese wieder (von der Rec - CD) noch mal zu
installieren. Deinstalliere ich Software B ist mir dies eben
nicht möglich, um diese Software „zurückzukriegen“ muss ich
das ganze BS mit der Rec-CD neu installieren (Verlust aller
Daten, Einstellungen, Partitionen etc.)
Nicht dass mir die Software fehlen würde (wenn ich sie so toll
fände würde ich sie nicht deinstallieren), aber ich frage mich
halt, wie das grundsätzlich aussieht.

Nun, und? Es liegt in der Natur der Sache, dass, wenn man bestimmte
Systemkomponenten entfernt, diese nicht ohne weiteres wieder
integrieren kann. Ich sehe hier keinen Punkt.

M.E. wird der Käufer einfach irgendwo für dumm verkauft. Ich
meine es gibt technische Möglichkeiten, die Rec-CD so weit
auseinander zu nehmen bis sie den Ansprüchen des Käufers
genügt (zusätzliche Programme rausfiltern, dann kann man sie
installieren wo man will etc.)

Sorry, aber was man kann und was man muss, dass sind doch zwei
verschiedene Dinge.

aber der „normale User“ kann
sein System gar nicht seinen Wünschen anpassen, ohne eben die
Rec-CD auseinander zu nehmen. Bei mir zB werden 2 Partitionen
erstellt, alles kommt auf die (10 GB) C Partition (Windows,
Programme etc.). Damit sind die 10 GB fast belegt, doch ich
habe dann noch eine Partition D, die leer ist.
Der Anfänger wird dann wohl fleißig alles auf C installieren
und D wird leer bleiben. Eine Anpassung (zb C einfach 50 GB
groß zu machen oder Windows auf eine separate Partition zu
legen) ist mit der Rec – CD nicht möglich. Dafür muss man dann
wieder ein bisschen Ahnung haben oder eben die Rec – CD
auseinander pflücken (so dass man eben die Partitionsgrößen
ändern kann usw.), von Hause aus ist es eben einfach nicht
vorgesehen.

Das mag, zugegeben, ärgerlich sein, aber das ist auch schon alles was
sich dazu ganz allgemein sagen lässt.

Nehme ich jetzt eine normale Installations –CD (oder OEM) zur
Hand kann ich alles installieren wie und wo ich will.
Vielleicht war meine Frage wirklich ein bisschen doof
gestellt, weil es ja im wesentlichen doch mehr um die
Nachteile bei Rec – CD´s geht als um die OEM – Versionen.
Sorry dafür. Aber ich hoffe, ich konnte jetzt klar machen, was
ich meine.

Ja, konntest Du. Aber wie gesagt, keiner muss sowas kaufen.

Wenn ich jedoch ein PC – System kaufe müsste ich doch ein
recht darauf haben, dass auch die Treiber für die Hardware
einzeln vorliegen, für den Fall, dass ich ein anderes Bs
installieren will oder die Hardware woanders einbaue.

Da genau liegt doch der Hase im Pfeffer. Woraus soll sich denn bitte
ein solches Recht ergeben? Ich biete Leistung A an, Du kaufst. Nun
möchtest Du die Funktionen eins bis siebzehn modifizieren. Das ist
Dein gutes Recht. Aber ich bin doch dann nicht verpflichtet,
irgendetwas dazuzutun. Schliesslich hättest Du auch Leistung C kaufen
können, wo ich so etwas anbiete, allerdings für den dreifachen Preis.

Also wird auch hier letztendlich der Kunde wieder
verschaukelt, ihm wird alles vorgegeben wie es zu
funktionieren hat und Schluss ist. Will der Kunde zB eine
Hardwarekomponente ersetzen hat er nicht die Möglichkeit (zB
beim Verkauf des Brenners) eine TreiberCD mitzugeben (von der
technischen Seite die Treiber zu sichern etc mal abgesehen).

Zja, da geht´s in den Bereich Nutzungsrechte am Urheberrecht
(zumindest in D) bzw. Lizenzen an Patenten (USA). Ich bezwifle, dass
Du ein solches Recht überhaupt hättest, sehe darin aber auch kein
Problem. Aber lass uns das bitte nicht ausbreiten. Kurz: nicht alles
was möglich ist muss auch erlaubt sein/funktionieren (rechtlich
gesehen).

Und daher noch mal die Frage:
Wird mir beim Kauf eines PC – Systems nur eine Recovery – CD
dazugegeben und keine weiteren Datenträger (mit Treibern oder
Software, die lt. Hersteller zum Systempreis gehört) kann man
dann an den Hersteller bzw. Verkäufer herantreten und jeweils
einzelne Datenträger verlangen für
-Betriebssystem
-sonstige Software
-Treiber und Software für Hardware?

Entweder oder: entweder gehört das zum Systempreis dazu oder eben
nicht. Die von Dir beschriebene Variante funktioniert nicht, denn
dann hättest Du ja bereits beim Kauf nicht alles erhalten (obwohl´s
doch dazugehören soll). Es hängt davon ab, was für Software Du
kaufst. Die Kürzel beschreiben dem Wissenden genau, was dabei ist
oder nicht. Punkt.

Ich stelle übrigens des Öfteren
Fragen, die mit mir persönlich nicht viel zu tun haben,
einfach eben aus Interesse *alleswissenwill*

Finde ich auch nur legitim. Du bist damit auch nicht alleine hier…

Gruß - Jaschiii

Hi Jaschiii,

da der Artikel nun schon fast im Archiv ist verzichte ich jetzt mal auf eine weitere Diskussion.

Ich kann allerdings sagen: Bei meinem PC stand dabei „Betriebssystem Windoes XP Home“ (nicht „Recovery - CD“ o.ä.)

Zum Thema Heise - News: Ich habe noch ein paar Links nachgereicht, von heise :smile:

Achja: Der BGH hat sich mit dem OEM - Versionen auch befasst (auch 2000), in der Entscheidung steht auch: (…)
Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat noch in den weiteren Vertrieb seines Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert. (…)

M. E. ist so eine Beschränkung auch die Bindung an die Hardware.

Liebe Grüße
Timi

Hi Timid,

Ich kann allerdings sagen: Bei meinem PC stand dabei
„Betriebssystem Windoes XP Home“ (nicht „Recovery - CD“ o.ä.)

In einem solchen Fall, in dem man wirklich etwas anderes bekommt als
angegeben, sehe ich selbstverständlich ganz klar Ansprüche, denn das
wäre ein klassischer Fall der Sachmängelhaftung.

Zum Thema Heise - News: Ich habe noch ein paar Links
nachgereicht, von heise :smile:

Habe ich gesehen, danke. Allerdings beziehen sich die beiden
einschlägigen auch nur auf die Verbraucherzentrale NRW. Auch der
Umstand, dass nach dieser Zeit in 2000 keine weiteren Meldungen
dieser Art aufgetaucht sind, spricht wenigstens dafür, dass die
Auffassung der Zentrale nicht gerichtlich entschieden wurde.

Achja: Der BGH hat sich mit dem OEM - Versionen auch befasst
(auch 2000), in der Entscheidung steht auch: (…)
Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder
seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat noch in den
weiteren Vertrieb seines Werkstücks eingreifen, ihn untersagen
oder von Bedingungen abhängig machen so wäre dadurch
der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert.
(…)
M. E. ist so eine Beschränkung auch die Bindung an die
Hardware.

Da muss ich allerdings sagen, dass ich das Urteil durchaus ziemlich
gut kenne (war Teil meiner Seminararbeit). In diesem Urteil ging es
allein um urheberrechtliche Belange, konkret um die Frage der
Erschöpfung von Nutzungsrechten. Daraus lassen sich absolut keine
Aussagen zu zu Fragestellungen mit Bezug zu Verbraucherrechten
ableiten. Die von Dir zitierte Passage ist die höchstrichterliche
Antwort auf die Frage, ob ein (Zwischen-)Händler OEM-Software quasi
entbundeln kann, die Software also auch ohne Geräte veräußern darf
oder nicht.

Gruß - Jaschiii

Hi Timid,

Ich kann allerdings sagen: Bei meinem PC stand dabei
„Betriebssystem Windoes XP Home“ (nicht „Recovery - CD“ o.ä.)

In einem solchen Fall, in dem man wirklich etwas anderes
bekommt als
angegeben, sehe ich selbstverständlich ganz klar Ansprüche,
denn das
wäre ein klassischer Fall der Sachmängelhaftung.

Also, nochmal ganz klar (Text auf dem Faltblatt „Technische Daten“, also vom Hersteller angegebener Leistungsumfang):

Betriebssystem: Microsoft Windows XP Home Edition mit Service Pack 1

Auch hier kein hinweis auf eine Recovery - CD. Also wäre das ein Sachmangel, den der Hersteller beheben müsste? Wie sieht es dann mit der Verjährung aus (Ich habe was von 6 Monaten gelesen)? Theoretisch wäre der Mangel ja auch nach den ersten 6 Monaten beweisbar (also nach Beweislastumkehr -> ist nicht schwer zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand weil die CD sich ja nicht ändert). Also welche Frist muss man dann nehmen? 6 Monate (wie es die Verbraucherschutzzentrale NRW sieht) oder 2 Jahre, wie es mit anderen Mängeln wäre?

Achja: Der BGH hat sich mit dem OEM - Versionen auch befasst
(auch 2000), in der Entscheidung steht auch: (…)
Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder
seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat noch in den
weiteren Vertrieb seines Werkstücks eingreifen, ihn untersagen
oder von Bedingungen abhängig machen so wäre dadurch
der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert.
(…)
M. E. ist so eine Beschränkung auch die Bindung an die
Hardware.

Da muss ich allerdings sagen, dass ich das Urteil durchaus
ziemlich
gut kenne (war Teil meiner Seminararbeit). In diesem Urteil
ging es
allein um urheberrechtliche Belange, konkret um die Frage der
Erschöpfung von Nutzungsrechten. Daraus lassen sich absolut
keine
Aussagen zu zu Fragestellungen mit Bezug zu Verbraucherrechten
ableiten. Die von Dir zitierte Passage ist die
höchstrichterliche
Antwort auf die Frage, ob ein (Zwischen-)Händler OEM-Software
quasi
entbundeln kann, die Software also auch ohne Geräte veräußern
darf
oder nicht.

Das war mir klar (also worum es geht, nicht dass du dich so intensiv damit befasst hast :smile:, deswegen hatte ich zuerst auch darauf verzichtet, das Urteil anzuführen (bzw. wusste ich zuerst nur, dass es um OEM separat von Hardware geht, bis ich den genauen Text gefunden hatte ist einige Zeit vergangen), aber die von mir zitierte Passage ist m. E. übertragbar auf meine Fragestellung.

Schließlich möchte MS in beiden Fällen das Betriebssystem an die Hardware binden (ob technisch wie im Falle einer Recovery - CD oder allgemein indem sie einfach den separaten Verkauf stoppen wollen). Wie ich schon geschrieben hatte halte ich die Bindung an Hardware (technisch) ebenfalls für eine Einschränkung, die der BGH untersagt hat. Liege ich damit so falsch?

Liebe Grüße
Timi

PS: Da der Artikel ja wohl spätestens Morgen im Archiv verschwindet kannst du mir auch gern per Mail antworten.

Hi Timid,

Betriebssystem: Microsoft Windows XP Home Edition mit Service
Pack 1

Auch hier kein hinweis auf eine Recovery - CD. Also wäre das
ein Sachmangel, den der Hersteller beheben müsste? Wie sieht
es dann mit der Verjährung aus (Ich habe was von 6 Monaten
gelesen)? Theoretisch wäre der Mangel ja auch nach den ersten
6 Monaten beweisbar (also nach Beweislastumkehr -> ist
nicht schwer zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf
bestand weil die CD sich ja nicht ändert). Also welche Frist
muss man dann nehmen? 6 Monate (wie es die
Verbraucherschutzzentrale NRW sieht) oder 2 Jahre, wie es mit
anderen Mängeln wäre?

Ehrlich gesagt bin ich grad ein bißchen verwirrt, was aber auch an
der Zeit liegen kann :wink:
Du hast gekauft, was in der ersten Zeile steht und dabei lag nur eine
recovery-CD? D.h., es ist nur die Wiederherstellung möglich, richtig?
Und stattdessen hättest Du gerne eine frei installierbare Vollversion
auf CD, richtig? Bei dem bißchen Nachdenken, das grade noch drin ist
komme ich zu dem Schluss, dass dies dann i.O. ist, wenn klar war,
dass Du einen vorinstallierten Rechner bekommst und nicht Rechner +
BS zum selber machen. Ergo: IMHO kein Sachmangel.
Selbst wenn man das anders sähe, wäre das wohl nur schwerlich gegen
Winzigweich durchsetzbar, denn alleine dieser Dein thread beweist,
dass sich intelligente Leute drüber streiten können :wink: - was im
Zweifel nach besseren Gerichtskarten seitens MS riecht…

Achja: Der BGH hat sich mit dem OEM - Versionen auch befasst
(auch 2000), in der Entscheidung steht auch: (…)
Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder
seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat noch in den
weiteren Vertrieb seines Werkstücks eingreifen, ihn untersagen
oder von Bedingungen abhängig machen so wäre dadurch
der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert.
(…)
M. E. ist so eine Beschränkung auch die Bindung an die
Hardware.

Da muss ich allerdings sagen, dass ich das Urteil durchaus
ziemlich
gut kenne (war Teil meiner Seminararbeit). In diesem Urteil
ging es
allein um urheberrechtliche Belange, konkret um die Frage der
Erschöpfung von Nutzungsrechten. Daraus lassen sich absolut
keine
Aussagen zu zu Fragestellungen mit Bezug zu Verbraucherrechten
ableiten. Die von Dir zitierte Passage ist die
höchstrichterliche
Antwort auf die Frage, ob ein (Zwischen-)Händler OEM-Software
quasi
entbundeln kann, die Software also auch ohne Geräte veräußern
darf
oder nicht.

Das war mir klar (also worum es geht, nicht dass du dich so
intensiv damit befasst hast :smile:, deswegen hatte ich zuerst
auch darauf verzichtet, das Urteil anzuführen (bzw. wusste ich
zuerst nur, dass es um OEM separat von Hardware geht, bis ich
den genauen Text gefunden hatte ist einige Zeit vergangen),
aber die von mir zitierte Passage ist m. E. übertragbar auf
meine Fragestellung.

Schließlich möchte MS in beiden Fällen das Betriebssystem an
die Hardware binden (ob technisch wie im Falle einer Recovery

  • CD oder allgemein indem sie einfach den separaten Verkauf
    stoppen wollen). Wie ich schon geschrieben hatte halte ich die
    Bindung an Hardware (technisch) ebenfalls für eine
    Einschränkung, die der BGH untersagt hat. Liege ich damit so
    falsch?

Nein, nachdem ich drüber nachgedacht habe, ganz und gar nicht.
Problem nur: im o.g. Fall wollte MS diese Einschränkung durch eine
Berufung auf deutsches Recht (Urheberrecht) erreichen. Dies mißlang.
Danach hat sich MS wohl darauf verlegt, denselben Effekt rein
faktisch herzustellen (indem sie Vertriebspartne fanden, die das
mitmachen). Das ist zwar eine unerträgliche Behinderung des freien
Warenverkehrs (Punkt für Dich), aber warum sollte diese
Vorgehensweise rechtswidrig sein? Denn da greift wieder, was ich
früher schrieb: niemand muss. Tut er´s aber trotzdem, stehen ihm
keine weiteren Rechte zu. Denn in diesen Fällen ist eben die
veräußerte Nutzungsberechtigung (faktisch) eingeengt. Man kann den
Rechteinhaber in diesen Fällen aber nach keinem für mich denkbaren
Gesichtspunkt zwingen, weitere Nutzungsrechte einzuräumen, wenn Du
verstehst, was ich meine. Deswegen auch mein Ergebnis am Anfang
dieses postings.

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii,

Du hast gekauft, was in der ersten Zeile steht und dabei lag
nur eine
recovery-CD? D.h., es ist nur die Wiederherstellung möglich,
richtig?

Ja.

Und stattdessen hättest Du gerne eine frei installierbare
Vollversion
auf CD, richtig?

Prinzipiell ja. Für mich persönlich ist es jetzt nicht unbedingt „lebeswichtig“ weil ich dieses Problem anders gelöst habe und von XP ohnehin nichts halte aber es wäre eben gut, meine Möglichkeiten zu kennen (falls ich XP zB verkaufen will: Ich kann ja schlecht die Recovery verkaufen wenn die nur auf meinem PC läuft).

Bei dem bißchen Nachdenken, das grade noch
drin ist
komme ich zu dem Schluss, dass dies dann i.O. ist, wenn klar
war,
dass Du einen vorinstallierten Rechner bekommst und nicht
Rechner +
BS zum selber machen. Ergo: IMHO kein Sachmangel.

Aber gerade das war ja nicht klar. Es hieß nur „PC soundso, Ram soundso, Festplatte soundso (usw.), Betriebssystem Windows XP Home“. Also keine Anmerkung „Betriebssystem ist vorinstalliert“ oder „Recovery CD liegt bei“ (o.ä.)

Selbst wenn man das anders sähe, wäre das wohl nur schwerlich
gegen
Winzigweich durchsetzbar, denn alleine dieser Dein thread
beweist,
dass sich intelligente Leute drüber streiten können :wink: - was
im
Zweifel nach besseren Gerichtskarten seitens MS riecht…

Naja… das ist eben wieder „Recht haben und Recht bekommen“ :wink:

Schließlich möchte MS in beiden Fällen das Betriebssystem an
die Hardware binden (ob technisch wie im Falle einer Recovery

  • CD oder allgemein indem sie einfach den separaten Verkauf
    stoppen wollen). Wie ich schon geschrieben hatte halte ich die
    Bindung an Hardware (technisch) ebenfalls für eine
    Einschränkung, die der BGH untersagt hat. Liege ich damit so
    falsch?

Nein, nachdem ich drüber nachgedacht habe, ganz und gar nicht.
Problem nur: im o.g. Fall wollte MS diese Einschränkung durch
eine
Berufung auf deutsches Recht (Urheberrecht) erreichen. Dies
mißlang.
Danach hat sich MS wohl darauf verlegt, denselben Effekt rein
faktisch herzustellen (indem sie Vertriebspartne fanden, die
das
mitmachen). Das ist zwar eine unerträgliche Behinderung des
freien
Warenverkehrs (Punkt für Dich), aber warum sollte diese
Vorgehensweise rechtswidrig sein? Denn da greift wieder, was
ich
früher schrieb: niemand muss. Tut er´s aber trotzdem, stehen
ihm
keine weiteren Rechte zu.

Ja, aber wenn er eben kauft im Glauben, eine „normale Setup Cd“ zu bekommen und die eben nicht bekommt? Mir zB war das es nicht klar (weil es nirgendwo zu lesen war), dass ich nur eine rec-CD bekomme.

Denn in diesen Fällen ist eben die
veräußerte Nutzungsberechtigung (faktisch) eingeengt. Man kann
den
Rechteinhaber in diesen Fällen aber nach keinem für mich
denkbaren
Gesichtspunkt zwingen, weitere Nutzungsrechte einzuräumen,
wenn Du
verstehst, was ich meine. Deswegen auch mein Ergebnis am
Anfang
dieses postings.

Ja, ich hab es jetzt kapiert. Ich ärger mich zwar immernoch aber eigentlich nur vom Prinzip her. Weil ich es eben zum Ko*** finde, dass Kunden dermaßen verar*** werden.

Mich wundert allerdings sehr stark, dass sich außer mir kaum jemand für dieses Thema zu interessieren scheint, sonst wäre seit 2000 sicherlich noch weitere Urteile gefolgt. Sei es auch für die MS - Seite aber immerhin wäre dann die Rechtslage eindeutig.

Danke für die Diskussion.

Liebe Grüße
Timi