Unterhaltspflicht bei Sozialhilfe

Ebenfalls einen guten Abend.

Beide Aussagen sind richtig, WENN bestimmte Bedingungen erfüllt sind (http://www.google.de/search?q=unterhaltspflicht+elte…)
Ich bitte um Verständnis für die Linkangabe, aber seit ich das „Lexikon der Rechtsirrtümer“ von Dr.jur. Ralf Höcker gelesen habe weiss ich auch nicht (mehr) so richtig…
Und meines Wissens nach müssen Eltern, die ein arbeitsloses Kind (Selbstkündigung) aufnehmen, nach Hartz IV ihr Vermögen offenlegen. Warum wohl…?

Ich hoffe das hilft
mfg M.L.

guten abend allerseits,

diese frage beschäftigt mich auch schon ewig. einerseits hält sich familär der mythos von der elterlichen einstandspflicht andererseits stimmt, dass mit den unterhaltsansprüche, die aufs spzialamt übergehen auch wieder.

eine umfrage unter meinen bekannten hat ergeben, daß von insegesamt 5 fällen, in denen der rückgriff möglicherweise in betracht gekommen wäre, nur ein einziges mal versucht wurde, ihn durchzusetzen.

ohne mich in den §§-dschungel zu begeben, kann ich eigentlich auch nur mutmaßen, daß rechtlich beides immer möglich zu sein scheint, aber die entscheidung im einzelfall schlichtweg von der arbeitsauslastung des zuständigen sozialamtes abzuhängt. bei solchen, die sowieso permanent überlastet sind, ist die bereitschaft sich in aufwendige ermittlungen zwecks sachverhaltsaufklärung zu bgeben sicherlich geringer als irgendwo aufm dorf.

das ist jedenfalls die erklärung, die ich mir zusammengestrickt habe.
mfg a.j.

Hallo Eberhard,
bitte verübel es mir nicht, wenn ich eingangs ein paar Worte darüber verliere, dass ich es nicht so günstig finde, wenn du einen Frage-Artikel nicht für das Archiv freigibst. Du möchtest doch gerne eine Antwort auf deine Frage bekommen, machst es möglichen Postern aber ziemlich schwer. Denn die Sperrung für das Archiv zieht folgendes nach sich: ich klicke den Button „Antwort schreiben“ rechts neben deinem Text an, erhalte das sicherlich auch dir bekannte Fenster, mit den Titelinformationen und dem Feld „Artikel“. Und dieses Feld ist leer. Das bedeutet, dass ich nichts direkt in deinen Text, an den relevanten Stellen, dazu schreiben kann. Noch schwieriger wird es, wenn ich mich über irgend etwas in deinem Text vergewissern will. Bei Fragen von anderen Postern scrolle ich in einem solchen Fall einfach nach unten und schau nach. Und schon kann ich weiterschreiben.

Vielleicht weißt du das ja auch gar nicht, dann wäre es sehr freundlich du würdest es in Zukunft berücksichtigen.

So, nun zu meiner Antwort, die sich nur auf Berlin im Jahre 2002 bezieht, ich treffe keine allgemeingültige Aussagen!
Das Pflegeheim in dem meine Mutter lebte erhöhte die Pflegesätze, so dass meine Mutter ergänzende Sozialhilfe beantragen musste. Ihre beiden Kinder wurden daher aufgefordert ihre Einkommensverhältnisse und Belastungen der Berechnungsstelle des zuständigen Sozialamtes offen zu legen. Ich habe das recht zügig gemacht und erhielt nach recht kurzer Zeit den Bescheid, dass ich nichts zahlen müsse. Das wusste ich ohnehin, da mein ganzes Einkommen so hoch gewesen war, wie der sog. „Selbstbehalt“ . Das ist ein Begriff, der bezeichnet wieviel Geld mir nach etlichen festen Belastungen, die anerkannt werden, noch zur freien Verfügung verbleiben muss. Wie hoch der zur Zeit ist weiß ich nicht und auch nicht, ob es da Landesunterschiede gibt.

Mein Bruder, der in solchen Dingen eine etwas laxere Haltung an den Tag legt, beantwortete diese Aufforderung nicht. Er erhielt ein zweites Schreiben, dem er die gleiche Behandlung angedeihen ließ. In der dritten Aufforderung war dann schon von Ordnungsgeldern und möglicher Zwangsvorführung vom Arbeitsplatz aus, da dort auch die Gehaltsbescheinigungen eingesehen und angefordert werden müssten.
Da hat er endlich die erforderlichen Unterlagen beigebracht.

Als meine Mutter im Februar des laufenden Jahres starb und wir die Beerdigung nicht bezahlen konnten, drehte sich das ganze Karussell noch mal von neuem.

Ich glaube, bin nicht ganz sicher, wenn meine Mutter lange genug gelebt hätte wären unsere Einkommensverhältnisse so alle 2-3 Jahre überprüft worden.

Das ist alles was ich dir dazu erzählen kann. Vergiss bitte nicht :
Berlin 2002

Herzlich Renate

Guten Abend Renate,

ich danke Dir für Deinen die Archiv-Freigabe betreffenden Hinweis! Ich hatte wirklich nicht gewußt, daß es die von Dir beschriebenen Folgen hat, wenn man diese Option wählt. Nun werde also künftig darauf lieber verzichten.
Dies möchte ich auch den anderen Lesern meines Eröffnungsbeitrages zur Kenntnis geben und zugleich um Entschuldigung bitten für die unbewußt von mir verursachten Unannehmlichkeiten.

Zugleich ist es mir ein Bedürfnis, allen denen zu danken, die mir mit Ihren wertvollen Hinweisen und Anregungen zu helfen versucht bzw. geholfen haben, sowie auch denen, die es vielleicht noch tun werden!

Mit freundlichem Gruß
Eberhard E. Küttner