Hallo Eberhard,
bitte verübel es mir nicht, wenn ich eingangs ein paar Worte darüber verliere, dass ich es nicht so günstig finde, wenn du einen Frage-Artikel nicht für das Archiv freigibst. Du möchtest doch gerne eine Antwort auf deine Frage bekommen, machst es möglichen Postern aber ziemlich schwer. Denn die Sperrung für das Archiv zieht folgendes nach sich: ich klicke den Button „Antwort schreiben“ rechts neben deinem Text an, erhalte das sicherlich auch dir bekannte Fenster, mit den Titelinformationen und dem Feld „Artikel“. Und dieses Feld ist leer. Das bedeutet, dass ich nichts direkt in deinen Text, an den relevanten Stellen, dazu schreiben kann. Noch schwieriger wird es, wenn ich mich über irgend etwas in deinem Text vergewissern will. Bei Fragen von anderen Postern scrolle ich in einem solchen Fall einfach nach unten und schau nach. Und schon kann ich weiterschreiben.
Vielleicht weißt du das ja auch gar nicht, dann wäre es sehr freundlich du würdest es in Zukunft berücksichtigen.
So, nun zu meiner Antwort, die sich nur auf Berlin im Jahre 2002 bezieht, ich treffe keine allgemeingültige Aussagen!
Das Pflegeheim in dem meine Mutter lebte erhöhte die Pflegesätze, so dass meine Mutter ergänzende Sozialhilfe beantragen musste. Ihre beiden Kinder wurden daher aufgefordert ihre Einkommensverhältnisse und Belastungen der Berechnungsstelle des zuständigen Sozialamtes offen zu legen. Ich habe das recht zügig gemacht und erhielt nach recht kurzer Zeit den Bescheid, dass ich nichts zahlen müsse. Das wusste ich ohnehin, da mein ganzes Einkommen so hoch gewesen war, wie der sog. „Selbstbehalt“ . Das ist ein Begriff, der bezeichnet wieviel Geld mir nach etlichen festen Belastungen, die anerkannt werden, noch zur freien Verfügung verbleiben muss. Wie hoch der zur Zeit ist weiß ich nicht und auch nicht, ob es da Landesunterschiede gibt.
Mein Bruder, der in solchen Dingen eine etwas laxere Haltung an den Tag legt, beantwortete diese Aufforderung nicht. Er erhielt ein zweites Schreiben, dem er die gleiche Behandlung angedeihen ließ. In der dritten Aufforderung war dann schon von Ordnungsgeldern und möglicher Zwangsvorführung vom Arbeitsplatz aus, da dort auch die Gehaltsbescheinigungen eingesehen und angefordert werden müssten.
Da hat er endlich die erforderlichen Unterlagen beigebracht.
Als meine Mutter im Februar des laufenden Jahres starb und wir die Beerdigung nicht bezahlen konnten, drehte sich das ganze Karussell noch mal von neuem.
Ich glaube, bin nicht ganz sicher, wenn meine Mutter lange genug gelebt hätte wären unsere Einkommensverhältnisse so alle 2-3 Jahre überprüft worden.
Das ist alles was ich dir dazu erzählen kann. Vergiss bitte nicht :
Berlin 2002
Herzlich Renate