Anspruch auf Weihnachtsgeld ?!

Hallo,
hier eine arbeitsrechtliche Frage:

Arbeitnehmerin ist seit 2003 in Elternzeit. Der Arbeitgeber, ein
Steuerberater, gehört keinem Tarifverband an. Lt. Arbeitsvertrag
wird ein dreizehntes Gehalt als Weihnachtsgratifikation
gezahlt.
Wie sieht das im Jahre 2004 aus - hat die Arbeitnehmerin ein Recht
auf das Weihnachtsgeld ??

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,

hi,

hier eine arbeitsrechtliche Frage:

Arbeitnehmerin ist seit 2003 in Elternzeit. Der Arbeitgeber,
ein
Steuerberater, gehört keinem Tarifverband an. Lt.
Arbeitsvertrag
wird ein dreizehntes Gehalt als Weihnachtsgratifikation
gezahlt.
Wie sieht das im Jahre 2004 aus - hat die Arbeitnehmerin ein
Recht
auf das Weihnachtsgeld ??

nein, und zwar ein ganz klares NEIN
da die AN im jahr 2004 nicht gearbeitet hat.

Grusscu

alex

Günter Czauderna

Hallo Alex86156,
vielen Dank für dein klares „nein“ - aber gehts es etwas
genauer, d.h. auf welche quelle beruft sich dein „nein“ ?

Gruss

Günter Czauderna

hi

genauer, d.h. auf welche quelle beruft sich dein „nein“ ?

ich bin zwar kein experte, aber soviel ich weiß, wird das weihnachtsgeld anteilsmäßig ausbezahlt.

z.b.
frau arbeitet jan - ende mai. im jahre 2003 und geht ab jun in mutterschutz (hier bezieht sie weiter das volle gehalt für 4?wochen vor der geburt und 6? nach geburt) anschließend geht sie in erziehungsurlaub.

die frau hat somit 7 1/2 monate gehalt bezogen. nun hat sie anspruch auf (du sagtest es war ein 13. gehalt vereinbart) 7 1/2 / 12 weihnachtsgeld (in worten: siebeneinhalb zwölftel des gehaltes)

in deinem beispiel ist die frau 2003 in erziehungsurlaub gegangen und du fragst nach dem weihnachtsgeld 2004

ihr anspruch beläuft sich auf 0/12 (nullzwölftel) weil sie nicht einen tag gehalt bezogen hat.

ich hoffe das hilft dir weiter, vielleicht sagt noch ein personaler was dazu.

cu
alex

Und das steht bitte wo? owt

Hi Günter!

Lt.
Arbeitsvertrag
wird ein dreizehntes Gehalt als Weihnachtsgratifikation
gezahlt.

Ist da echt NICHTS spezielles zu geregelt?
Dann sehe ich zumindest GRAU für den AG!

Wie sieht das im Jahre 2004 aus - hat die Arbeitnehmerin ein
Recht
auf das Weihnachtsgeld ??

Naja - wenn er das Recht auf eine Weihnachtsgeldzahlung nicht auf die aktive Zeit begrenzt, dann könnte es sehr gut sein, dass er zahlen muss!

http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/elternzeit/to…

http://www.erziehungsgeldkasse.de/urteile/weihnachts…

LG
Guido

Hallo Günter Czauderna

Vielleicht schreibst Du erst einmal den Passus aus dem AV im Wortlaut hier rein.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido,
danke, das war eine perfekte Antwort - so solls sein.

Gruss

Günter

Hallo LeoLo,
danke für deinen Hinweis, aber die Antwort von Guido war schon
die TOP 1.

Gruss

Günter Czauderna