Der Kapitän eines Ausflugsschiffes, auf dem eine Tanzveranstaltung durchgeführt werden soll, fürchtet um den Absatz seiner an Bord angebotenen Getränke und lässt das Personal am Eingang bei der Kartenkontrolle sämtliche Taschen, Rucksäcke und dergleichen auf mitgebrachte Getränke durchsuchen. Reicht sein Hausrecht so weit, dass er derartige Taschenkontrollen durchführen (lassen) darf?
Und falls ja: Wenn dabei die Taschen, auch Damenhandtaschen, vom Personal ergriffen, geöffnet und regelrecht durchwühlt werden, ist das dann auch noch rechtens oder müsste sich der Kapitän mit einem Blick in die Tasche hinein begnügen?
Ich könnte mir zwar vorstellen, dass er den Verzehr mitgebrachter Getränke auf seinem Schiff verbieten darf, aber kann er auch das bloße Mitbringen untersagen? Die Getränke könnten ja auch für den Verzehr im Anschluss an die Tanzveranstaltung und nach Verlassen des Schiffes mitgebracht worden sein.
Hallo Rubio,
das kommt darauf an,ob das Schiff für JEDERMANN zugänglich ist oder du eine Eintritts-Karte kaufen musst für diese spezielle Veranstaltung.
Also mal kurz erklärt,kannst du mit einer normalen Fahrkarte
( z.B. Köln- Mainz) dieses Schiff betreten,so kann NIEMAND (außer den
Vollzugsbeamten (ZOLL/POLIZEI/BGS) dich dazu zwingen…
Anders sieht es jedoch aus,wenn es sich um eine Tanzlustbarkeit handelt…
(oder um ein Fußball-Spiel…)
Hierbei handelt es sich rechtlich gesehen um sogennante „PRIVAT-Veranstaltungen“ und da bestimmt der Veranstalter was geht und was nicht…
Ich weiss,du bist jetz erstaunt…aber Rechtlich gesehen ist ein Fußball-Spiel von Schalke 04 gegen Borussia Dortmund BVB 09 eine
„Privat-Veranstaltung“…denn du musst im Besitz einer Eintritts-Karte sein,sonst kommst Du nicht ins Stadion…
Ich weiss,du willst jetzt sagen,was macht die POLIZEI im Stadion??
Nun,da ist sie „Putativ“ tätig…
mfg
Frank
Reicht sein Hausrecht so weit, dass er derartige
Taschenkontrollen durchführen (lassen) darf?
ja, er darf dich auch vom schiff entfernen lassen. es ist sein schiff.
wenn dir das taschendurchsuchen nicht gefällt, dann kaufe dort eben gar nichts und gehe auf ein anderes schiff. wenn das 100 gäste machen, dann wird das durchwühlen ein ende finden.
nebenbei: ganz schön dumm sowas zu machen. der captain hätte dem durchwühler eine kappe aufsetzen und eine knarre und einen metalldetektor in die hand geben sollen und ein schild aufhängen: „sicherheitskontrolle - bitte taschen öffnen. das mitbringen von lebensmitteln ist untersagt.“ das hätte dann jeder ehrfurchtsvoll getan 
gruß
datafox
Reicht sein Hausrecht so weit, dass er derartige
Taschenkontrollen durchführen (lassen) darf?
Nochmals : N e i n !
Sowas dürfen nur staatliche Vollzugsbeamte
aufgrund einer Sach- und Rechtsgrundlage !
(BGS, Polizei, Zoll pp.)
Der Kapitän kann lediglich von seinem Hausrecht
gebrauch machen und vom Schiff verweisen, weil
ihm die Nase des Gastes nicht gefällt.
Diese Unsitte hatte es mal in Kaufhäusern an den
Kassen gegeben und ist eingestellt worden, weil
zu viel Wirbel entstanden war.
ja, er darf dich auch vom schiff entfernen lassen. es ist sein
schiff.
wenn dir das taschendurchsuchen nicht gefällt, dann kaufe dort
eben gar nichts und gehe auf ein anderes schiff. wenn das 100
gäste machen, dann wird das durchwühlen ein ende finden.
nebenbei: ganz schön dumm sowas zu machen. der captain hätte
dem durchwühler eine kappe aufsetzen und eine knarre und einen
metalldetektor in die hand geben sollen und ein schild
aufhängen: „sicherheitskontrolle - bitte taschen öffnen. das
mitbringen von lebensmitteln ist untersagt.“ das hätte dann
jeder ehrfurchtsvoll getan 
gruß
datafox
Vielen Dank für die eingegangenen Nachrichten, vielleicht ergeben sich ja auch noch neue Erkenntnisse, wofür ich (aus reinem Interesse) dankbar wäre.
Als Zwischenstand scheint mir festzustehen: Das Durchsuchen selbst ist sicherlich nicht statthaft, andererseits hat der Kapitän offenbar das Recht, dem Gast den Zutritt zu verweigern, wenn der wiederum die Taschenkontrolle verweigert, weil es in der Tat eine „Privatveranstaltung“ ist. Das würde auch die hier geäußerten Meinungen zusammenfassen, oder sehe ich das falsch?
Hallo!
andererseits hat der
Kapitän offenbar das Recht, :dem Gast den Zutritt zu
verweigern, wenn der wiederum :die Taschenkontrolle :verweigert, weil es in der :Tat eine :„Privatveranstaltung“ ist.
Es spielt überhaupt keine Rolle, weshalb der Kapitän als Hausherr einem Gast den Zutritt verweigert. Er braucht dafür keine nachvollziehbare Begründung. Das gilt für jeden offenkundig nicht für jedermann frei zugänglichen Laden oder Veranstaltungsort. Es ist etwa vergleichbar mit einem Disco-Türsteher, der nach Gesichts- oder Oberweitenkontrolle Einlaß gewährt oder auch nicht.
Gruß
Wolfgang
Nochmals : N e i n !
ich arbeite in einem Kino und wir fuehren auch Taschenkontrollen durch, wegen mitgebrachter Speisen und Getraenke und auch wegen Videopiraterie. Allerdings fragen wir: duerfen wir mal bitte einen Blick in ihre Tasche werfen?
Wenn nein, dann haben wir das hausrecht dem gast den zutritt zur veranstaltung zu verwehren. Wir fassen grundsaetzlich nicht in die taschen und oeffnen sie normalerweise auch nicht selbst. Sondern der Gast.
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Allerdings fragen
wir: duerfen wir mal bitte einen Blick in ihre Tasche werfen?
sorry aber das setzte ich als selbstverständlich voraus! deshalb war es wohl mißverständlich formuliert. eine tasche mit gewalt gegen den willen einer person zu öffnen und darin herumzuwühlen, das darf wirklich nur die polizei! bei normalen kontrollen wird gefragt „bitte die tasche“, du machst auf, die gucken rein (und fassen von außen (!) nach harten gegenständen, falls es um waffen geht). wird das verweigert, darfst du nicht rein.
sorry wenn ich den eindruck einer falschen information gegeben habe.
gruß
datafox
Wenn nein, dann haben wir das hausrecht dem gast den zutritt
zur veranstaltung zu verwehren.
…und ihm in dem Fall hoffentlich auch unaufgefordert das bereits bezahlte Eintrittsgeld wieder ausgegezahlt?
Gruß
Christian