Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - eigenes Haus

Hallo!

Kürzlich gab es im Freundeskreis folgende Diskussion:

Ein arbeitsloser und arbeitsunfähiger Mensch Mitte 40 bezieht seit 2,5 Jahren erst Arbeitslosengeld, dann Arbeitslosenhilfe. Er ist krank und hat die Rente eingereicht, es ist aber nicht sicher, ob die auch bewilligt wird.

Der Mensch wohnt im eigenen, ererbten Haus, die Eltern haben eingetragenes Wohnrecht bis an ihr seliges Ende, und auch erst dann dürfte er das Haus/Grundstück veräußern.

Erhält dieser Mensch dann ab Januar 2005 das neue Arbeitslosengeld, oder wovon soll er leben?
Müssen seine Eltern ihn unterstützen?
Können Geschwister oder Kinder mit zur Unterstützung herbeigezogen werden?

Angelika

Hallo Angelika!

Erhält dieser Mensch dann ab :Januar 2005 das neue
Arbeitslosengeld?

Ja, sofern außer dem selbst genutzten Haus kein weiteres verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Müssen seine Eltern ihn :unterstützen?

Ja, sofern sie wirtschaftlich leistungsfähig sind.

Können Geschwister oder :Kinder mit zur Unterstützung
herbeigezogen werden?

Nur Verwandte ersten Grades und Personen, die mit dem Hilfebedürftigen in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben.
Anderweitig lebende, wirtschaftlich leistungsfähige Kinder können zur Hilfe herangezogen werden, Geschwister nicht.

Gruß
Wolfgang