Hallo Rechtsexperten,
angenommen, der AN nimmt eine betriebsbedingte Kündiung an und bekommt im beigefügten Abwicklungsvertrag eine Abfindungssumme. Soweit, so gut.
Bei einem AUFHEBUNGSvertrag muß man ja mit einer 3 monatigen Sperre rechnen. Neuerdings soll es sogar so sein, dass man auch bei einem ABWICKLUNGSsvertrag gesperrt werden soll (AZ: B 11 AL 35/03 R, Bundessozialgericht Kassel), dies war vorher nicht der Fall!
Die Abfindung wird im Januar 2005 ausgezahlt, die Kündigung erfolgt fristgerecht zum 31.12.04. In diesem Fall kann das doch eigentlich gar nicht auf der Lstkarte 2005 vermerkt werden!?!? (der AG hat doch gar nicht mehr das Recht, diese zu bekommen!?!?)
Falls doch, bekommt das Arbeitsamt die Lstkarte? (muß man sie eigentlich in jedem Fall dort abgeben?)
Falls nicht, würde das AA dann von der Abfindung durch die Abwicklung irgendwie erfahren? Denn auf der betriebsbedingten Kündigung steht nichts von einer Abfindung drauf, nur in einem separaten Schreiben (dem Abwicklungsvertag an sich).
Oder würde das AA sogar beim Finanzamt, wo die Abfindung ordnungsgemäß versteuert wird, nachforschen?
Viele Fragen von
Christine
Hallo
Neuerdings soll es sogar so sein, dass man
auch bei einem ABWICKLUNGSsvertrag gesperrt werden soll (AZ: B
11 AL 35/03 R, Bundessozialgericht Kassel),
Diese Aussage ist zum Glück korrekt.
Oder würde das AA sogar beim Finanzamt, wo die Abfindung
ordnungsgemäß versteuert wird, nachforschen?
Warum so kompliziert? Dein AG wird das schon richtig ankreuzen und Du wirst das auf dem Meldeformular der AfA ja auch wahrheitsgetreu angeben, weil Du nicht Gefahr laufen willst, daß man Dir später (versuchten) Sozialbetrug zur Last legt.
Gruß,
LeoLo
Hallo Christine,
nicht vom Rechtsexperten, aber von einem stets neugierig in der Nachbarschaft rumhorchenden Menschen:
Habe kürzlich einen Fall erlebt, wo der Abwicklungsvertrag nicht der Kündigung beigefügt war, sondern vom AG vorgeschlagen wurde, nachdem die Anwältin der AN diesem gegenüber Kündigungsschutzklage angekündigt hatte. Der Abwicklungsvertrag war inhaltlich für die AN günstiger als das, was nach Einschätzung der Anwältin vom Richter am Arbeitsgericht vorgeschlagen worden wäre. Sie riet ihrer Mandantin daher zur Zustimmung.
Der Bescheid von der Bundesagentur, der inzwischen vorliegt, enthält keine Sperrzeit.
Der oben beschriebene Sachverhalt ist übrigens eine Abfolge von Telefonaten ohne Zeugen, lediglich das Datum des Kündigungsschreibens und des Abwicklungsvertrages sind dokumentiert. Der Arbeitgeber hat gegenüber der Bundesagentur keinerlei unrichtige Angaben gemacht, die AN hat alle ihr vorgelegten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und der Bundesagentur wurden das Kündigungsschreiben und der Abwicklungsvertrag vorgelegt, ohne irgendwas zu verheimlichen.
Am Rande: Betreffend Lohnsteuerkarte lässt sich nichts gestalten oder entscheiden, weil an dieser Stelle das Steuerrecht vom Zuflussprinzip abweicht. Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2004 = alle zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Zahlungen daraus sind in 2004 zu versteuern.
Viel Erfolg wünscht
MM, Sozialschmarotzer a.D., der kürzlich gehört hat, dass der Job, den er seinerzeit feigerweise von sich aus gekündigt hat, inzwischen nicht mit 1,5 AK besetzt ist, wie zunächst vorgesehen, sondern mit zweien. Nicht bloß feige, sondern auch noch arrogant, diese Schmarotzer!