Recht am eigenen Online-Beitrag

Hallo liebe Rechtsgelehrten
Eine Person schreibt einen mittelmäßig langen Artikel in einem Internetforum, bzw in ein Gästebuch.
Eine andere Person (nicht mit dem Betreiber des Forums/Gästebuches identisch) kopiert diesen Artikel komplett und stellt ihn auf seiner eigenen Webseite in das Internet, mit Nennung und Verlinkung der Quelle.
Weder der Betreiber des Forums/Gästebuches noch der Autor selber wurde vorher um Erlaubnis gebeten, eine allgemeine Erlaubnis zum Kopieren des Artikels liegt gleichfalls nicht vor.

In wie weit kann der Autor des Artikels die Entfernung seines Artikels von der Website der zweiten Person verlangen?
In wie weit gilt für derartige Artikel das Urheberrecht?

Disclaimer: Nein, ich bin nicht betroffen.
Es handelt sich um keine Juristische Hausaufgabe
Interessiert mich blos aufgrund eines aktuellen Vorfalles.
Danke für Antworten
Grüssle
Mike

Hallo Mike,

sofern der Beitrag nicht verändert wurde und durch den Link ganz klar zum Ausdruck kommt,das du der Urheber des Beitrages bist…
gar nichts…
Es ist ja gerade der Sinn und Zweck des Internettes, zur Meinunsgbildung
beizutragen…

greets

Frank

Hallo Mike,

sofern der Beitrag nicht verändert wurde und durch den Link
ganz klar zum Ausdruck kommt,das du der Urheber des Beitrages
bist…
gar nichts…
Es ist ja gerade der Sinn und Zweck des Internettes, zur
Meinunsgbildung
beizutragen…

Hm aber wenn ich einen Artikel aus einer Online-Zeitung kopiere und mit Link auf meiner eigenen HP ins Netz stelle, dann verstösst das doch gegen das Urheberrechtsgesetz…
Worin liegt jetzt der Unterschied zwischen meinem Artikel und dem aus einer Onlinezeitung?

Es geht nicht um verlinken, es geht darum, dass der Artikel durch andere ohne meine Einwilligung publiziert wird. Zur Weiterverbreitung würde der Link an sich ja ausreichen

Grüssle
Mike

Es ist ja gerade der Sinn und Zweck des Internettes, zur
Meinunsgbildung
beizutragen…

Internet oder nicht, dein eigenes geistiges Werk unterliegt kraft Gesetzes dem Urheberrecht des Autors.

Levay

HalLo Levay,

Internet oder nicht, dein eigenes geistiges Werk unterliegt
kraft Gesetzes dem Urheberrecht des Autors.

dieses wird doch auch nicht angetastet…
Aus dem Link geht doch klar hervor,wer der Autor und Urheber ist…

Wenn du einen Zeitungsartikel schreibst,kann den auch jeder lesen und benutzen (ausschneiden/Kopieren/Scannen…)

Anders währe es,wenn jemand den Artikel unter seinen Namen veröffentlichen würde…das würde dann gegen das Urheberrecht verstoßen…

mfg

Frank

Hallo Mike,

Hm aber wenn ich einen Artikel aus einer Online-Zeitung
kopiere und mit Link auf meiner eigenen HP ins Netz stelle,
dann verstösst das doch gegen das Urheberrechtsgesetz…

Nein…sofern die Zeitung nicht explizit und deutlich auf ihrer
Homepage das Verlinken (u.ä.) verbietet…

Es geht nicht um verlinken, es geht darum, dass der Artikel
durch andere ohne meine Einwilligung publiziert wird. Zur
Weiterverbreitung würde der Link an sich ja ausreichen

Das wird er doch auch durch den Link…:smile:

natürlich ist es schlechter „Stil“ so einfach zu linken ohne zu fragen…
Aber rein technich gesehen,kannste da ehh nix machen…ähnlich wie man aus einer Tageszeitung sich alles kopieren kann…so isset auch hier im Internet…
Ich habe da keine Probleme mit,solange drunter steht by „Frank Mueller“…
Denn schließlich dient das Internet (wie auch noch in einem beschränkten) Umfang die Tageszeitungen der freien Informationsbeschaffung … eines unserer wichtigsten Grundrechte…

mfg

Frank

Entschuldige, Frank, aber woher hast du denn bitte deine Infos???

Für alles weitere einfach 'nen Blick ins Gesetz werfen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

Levay

Denn schließlich dient das Internet (wie auch noch in einem
beschränkten) Umfang die Tageszeitungen der freien
Informationsbeschaffung … eines unserer wichtigsten
Grundrechte…

Hierzu empfehle ich dem Herrn Frank Müller die Lektüre von Art. 5 I, II GG.

Levay