Ist eine Lebensversicherung Inhalt der Erbmasse?

Hallo.

Nehmen wir mal an Person A, vollkommen überschuldet, verstirbt und hinterlässt Person B.
Person B schlägt das Erbe verständlicherweise aus, entdeckt dann aber, dass sie Begünstigte in einer in Luxemburg abgeschlossenen Lebensversicherung ist.

Person B geht davon aus, dass die Versicherungssumme, die ja dann ausgezahlt wird, mit zum Erbe gehört. Nun liest Person B, dass in die Erbmasse nur die Versicherungsbeiträge, nicht aber die Auszahlungssumme gehört.

Weiß jemand, ob Person B, die ja das Erbe ausgeschlagen hat, dadurch, dass sie in der Versicherungspolice als Bezugsberechtigte drinsteht, sich die Versicherungssumme dann auszahlen lassen kann oder nicht???

MfG
F.D.

Hallo.

Nehmen wir mal an Person A, vollkommen überschuldet, verstirbt
und hinterlässt Person B.
Person B schlägt das Erbe verständlicherweise aus, entdeckt
dann aber, dass sie Begünstigte in einer in Luxemburg
abgeschlossenen Lebensversicherung ist.

Person B geht davon aus, dass die Versicherungssumme, die ja
dann ausgezahlt wird, mit zum Erbe gehört. Nun liest Person B,
dass in die Erbmasse nur die Versicherungsbeiträge, nicht aber
die Auszahlungssumme gehört.

Weiß jemand, ob Person B, die ja das Erbe ausgeschlagen hat,
dadurch, dass sie in der Versicherungspolice als
Bezugsberechtigte drinsteht, sich die Versicherungssumme dann
auszahlen lassen kann oder nicht???

So wie geschildert ( B ist als Begünstigter im Versicherungsschein eingetragen ) gehört die Versicherungssumme nicht zur Erbmasse.
MfG
K.S.

MfG
F.D.