Ich erhielt folgende Email bezüglich einer fehlgeschlaegnen Buchung von EBay:
Ihre Bank hat den Einzug unserer Rechnung … in Hoehe von
EUR (…) abgelehnt.
Um den entstandenen Arbeitsaufwand und einen Teil der damit verbundenen Kosten zu relativieren, erheben wir eine Ruecklastschriftgebuehr in Hoehe von 8,00 Euro. Die genauen Bestimmungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (§5, Abs.4) unter folgendem Link:
http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html
Nun hörte ich, daß diese Ruecklastschriftgebuehren angeblich mittlerweile unzulässig seien. Stimmt das? Was sind die entsprechenden Urteile?
Hi,
in Deiner FAQ fehlt der Hinweis, dass die Zahlstelle sehr wohl auf die Rücklastschriften 3 Euro draufschlägt und das auch darf. Die erste Inkassostelle schlägt dem Einreicher der Lastschrift auch noch was drauf. Wenn die Einreichung berechtigt war (die Rückgabe also unberechtigt) ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Da ebay in dem konkreten Fall dieses Geld haben wollte, trifft dies hier zu.
Gruss Hans-Jürgen
***
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Mike,
ja diese Gebühren sind unzulässig…
NUR scheren sich die Banken einen Dreck darum…
Aber was sind auch schon Urteile eines Gerichtes für eine Bank???
Bei der Prüfung ob dein Konto gedeckt ist,handeln die Banken nur in Ihrem eigenen Interesse…
Und zu den Kosten…
Egal ob du Quandt heisst und Millionen auf dem Konto hast oder Lieschen Müller die einfache Verkäuferin bist…jedesmal wenn ein Auftrag für dein Girokonto im EDV-System der jeweiligen Bank erfolgt,läuft dort folgender Programmschritt in der Software ab: "Kontodeckung = JA/Nein,
Dispo = Ja/Nein ,beides = NEIN Auftrag nicht ausführen "…
dafür dürfte die Bank höchstens 1-CENT-Beträge verlangen…
aber keine 5 bis 10 EURO…
Genauso wie du übrigens bei JEDER Geldabhebung an einem Geld-Automaten
gefilmt wirst…
(nur mal zum Thema wie deine Bank DIR traut (bzw.jedem anderen) traut…lol…).
Ich als „älteres“ Semester kann immer nur wieder den Kopf schütteln,
wie die versuchen,den Bürger „abzuziehen“…
wenn ich daran zurückdenke,das es in den 70er Jahre noch in vielen
Betrieben dioe LOhnzahlung in Bar gab…
Und bei den Banken und Sparkassen das Girokonto komplett umsonst…
obwohl damals viel mehr Personal im Einsatz war…
Da wurde am Schalter noch mit der alten ANKER F 724 jede Zahlung von Kassierer mit der Hand gebucht…anschließend ging sie in die „Überweisungsabteilung“ dort wurde die Zahlung auf Lochkarten erfasst
und Mikroverfilmt…dann gingen die Lochkarten zu den Rechenzentren der Banken…von da ging es wieder zurück…
da waren Hunderte von Menschen mit einem Zahlungsvorgang befasst und es war kostenlos…
Heutzutage nimmt man der Bank alle Arbeit ab…Überweisungen gibt man selber ein (Online-Banking/Buchungsterminals in den Banken)…
Und es kostet Unsummen…
*grübel*
Frank
ja diese Gebühren sind unzulässig…
Schön wenn mal wieder pauschal Unfug verbreitet wird.
Hallo Frank,
die Bank darf lediglich von Ihrem Kunden keine Gebühren verlangen, da diese Kosten lt. Urteil im Girovertrag bereits enthalten sind.
Dem Einreicher der Lastschrift darf sie sehr wohl Gebühren draufschlagen.
Dass dieser diese dann vom Kunden, bei dem die LS geplatzt ist, wieder haben möchte und daher auf den Forderungsbetrag aufschlägt ist verständlich und legal.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
…*g*—war schon klar das Du die „Fahne der Bank“ hochhälst …hihi…
mfg
Frank
Hallöchen,
…*g*—war schon klar das Du die „Fahne der Bank“ hochhälst
…hihi…
ich könnte mir vorstellen, daß ein Koch oder ein Schlosser nicht unbedingt in der Thematik fit ist. Für mindestens einen Betriebssanitäter gilt das analog.
Daß eine richtige Antwort tendenziell eher von einem Bankmenschen kommt, ist insgesamt also nicht unwahrscheinlich.
Gruß,
Christian
off topic
Hi!
Umso bedenklicher finde ich es, dass jemand, der ganz sicher seine Wissengebiete (als Sani) hat, hier (und nicht nur hier) seine Weisheiten als korrekt verkauft, statt einfach mal ruhig zu sein!
LG
Guido
Hallo Christian,
ich könnte mir vorstellen, daß ein Koch oder ein Schlosser
nicht unbedingt in der Thematik fit ist. Für mindestens einen
Betriebssanitäter gilt das analog.
Wer hat dir denn gesagt,daß das mein Hauptberuf ist??..*grinz*…
Daß eine richtige Antwort tendenziell eher von einem
Bankmenschen kommt, ist insgesamt also nicht unwahrscheinlich.
Hmmmm…na ob der da wohl sooo total neutral seine Meinung zum Besten gibt???..*grinz*…
greets
Frank
Hallo mein lieber Guido,
ich weis jetzt nicht,wo du eigentlich das Problem siehts…
Hier wird Diskutiert und keine Rechtsberatung betrieben…
Insofern handelt es sich hier also um MEINE (oder die eines anderen
) Meinung,die wir hier kundtun…
greets
Frank
Ganz einfach
Hi Frank!
ich weis jetzt nicht,wo du eigentlich das Problem siehts…
hier:
Hier wird Diskutiert und keine Rechtsberatung betrieben…
Insofern handelt es sich hier also um MEINE (oder die eines
anderen
) Meinung,die wir hier kundtun…
Ich zitiere Dich mal:
ja diese Gebühren sind unzulässig…
NUR scheren sich die Banken einen Dreck darum…
Aber was sind auch schon Urteile eines Gerichtes für eine Bank???
Das ist also Deine MEINUNG?!?!?!
Das ist eine Behauptung, die Du auch noch mit nicht vorhandenen Urteilen zu untermauern versuchst!
Hättest Du geschrieben:
Meiner Meinung nach sind diese Gebühren unzuläsig…
(oder in ähnlicher Form), hätte ich ganz einfach meine Schnauze gehalten!
Grüße
Guido
Hallo Guido,
genau das ist meine Meinung…
Punktum!
( es zwingt dich ja keiner,meine Beiträge zu lesen…*grinz*…)
mfg
Frank
Moin,
Daß eine richtige Antwort tendenziell eher von einem
Bankmenschen kommt, ist insgesamt also nicht unwahrscheinlich.
Hmmmm…na ob der da wohl sooo total neutral seine Meinung
zum Besten gibt???..*grinz*…
was hätte er denn persönlich davon, wenn er absichtlich eine falsche Meinung verbreiten würde? Was er im übrigen nicht getan hat.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
irre ich mich,oder ist bei Euch Bankern nicht so ganz unwichtig,wieviel
Umsatz ihr so macht???..*g*
Und wenn ich von durschnittlichen 5 EURO Rücklastschrift-Gebühr so ausgehe…da kommen doch recht „nette Sümmchen“ zusammen so im Monat und aufs Jahr gerechnet…*g*
(Bei so ca.7 Millionen "notleidenden Girokonten…)
Das erinnert mich immer so an den ersten „Chef“ der Französischen
Kriminalpolzei,Francois Vidoq…aus seiner Zeit als Gauner in Paris soll ja der Ausruf stammen „Haltet den Dieb…“ …
)
Einfach Genial der Mann…
mfg
Frank
Moin,
irre ich mich,oder ist bei Euch Bankern nicht so ganz
unwichtig,wieviel
Umsatz ihr so macht???..*g*
mal abgesehen davon, daß der Begriff Umsatz bei Banken ziemlich fehl am Platz ist: Was konket hätte Ivo davon, hier etwas zu erzählen, was nicht stimmt? Glaubst Du, irgendjemand rennt jetzt in Richtung Bodensee, um sich dort lastschriftmäßig über den Tisch ziehen zu lassen?
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
mal abgesehen davon, daß der Begriff Umsatz bei Banken
ziemlich fehl am Platz ist
Nein??
Liest sich in den Bilanzen aber anders…
)
Glaubst Du, irgendjemand rennt jetzt in Richtung Bodensee, um
sich dort lastschriftmäßig über den Tisch ziehen zu lassen?
Ach,gibt es am Bodensee keine Arbeitslosen und Sozialhilfe-Empfängern???
Das ist doch die Personengruppe,die davon betroffen ist…
Ein „normales“ Girokonto geht halt kurzfristig in den Dispo und gut ist…
Aber bei Arbeitslosen/Sozi passiert es doch schnell…
Heizkostennachzahlung oder Nebenkosten werden abgebucht (bzw.natürlich nicht) und „schwupps“…schon wieder 8 EURO zusätzlich…
In einem Gerichtsverfahren würde ich Ivo wegen „Befangenheit“ ablehnen…*g*
(Genauso wie ich übrigens auch nicht in meinem eigentlich Beruf hier poste…da währe ich nämlich auch nicht objektiv…)
gruß
Frank
Kurze Zusammenfassung
Hi Frank!
Du postest falsche Dinge, versuchst den Leuten zu suggerieren, dass es keine Meinung ist, sondern mit Urteilen belegbar und gibst eine falsche ViKa an!
Da bleibt eigentlich nur eine Erkenntnis:
Du bist ein TROLL!
Also: Troll Dich!
Gruß
Guido
P.S.
(Genauso wie ich übrigens auch nicht in meinem eigentlich
Beruf hier poste…da währe ich nämlich auch nicht
objektiv…)
Es kann zumindest kein Beruf sein, in dem die deutsche Sprache eine gehobene Bedeutung hat! *scnr*
Oh DOCH!
Hi!
( es zwingt dich ja keiner,meine Beiträge zu
lesen…*grinz*…)
Bevor ich Deinen Müll hier unkommentiert stehen lasse, korrigiere ich ihn lieber (was in diesem Thread glücklicherweise eine andere Person gemacht hat)!
Gruß
Guido
Hi,
mal abgesehen davon, daß der Begriff Umsatz bei Banken
ziemlich fehl am Platz ist
Nein??
Liest sich in den Bilanzen aber anders…
)
alles Gegrinse hilft nichts: Bei Banken gibt es keinen Umsatz. Kannst ja auf den Seiten der großen Banken versuchen, einen zu finden.
Aber mit diesem "Un"wissen bist Du in guter Gesellschaft. Der selbsternannte Oberbankenkritiker Ogger labert in seinen Büchern auch immer gern vom Umsatz im Zusammenhang mit Banken.
Glaubst Du, irgendjemand rennt jetzt in Richtung Bodensee, um
sich dort lastschriftmäßig über den Tisch ziehen zu lassen?
Ach,gibt es am Bodensee keine Arbeitslosen und
Sozialhilfe-Empfängern???
Kann ich nicht sagen, aber nochmal: Was hätte Ivo persönlich davon, hier falsche Dinge zu schreiben?
Ich weiß zwar auch nicht, warum Du das machst, aber bei Ivo fällt mir auch kein vernünftiger Grund ein.
Gruß,
Christian
Mein lieber Guido,
jetzt wirst du aber persönlich und beleidigend…
tststs…
Frank