gemäß der Richtlinien möchte ich nun folgenden Fall theoretisch beleuchten:
Angenommen, zwei Personen sollen in einem Praktikum für eine Sprachschule einen Lernserver aufsetzen (Futur! Hat noch nicht stattgefunden!). Dazu benutzen sie die Open-Source-Software Moodle, die frei verfügbar ist und auch kommerziell genutzt werden darf. Zu diesem Fall habe ich mehrere Fragen:
Wem gehört das Endprodukt? Gehört es den Praktikanten oder der Sprachschule?
Für das Praktikum gibt es prinzipiell kein Geld. Die Praktikanten möchten nun aber vertraglich festhalten, dass für die Arbeitsleistung Lohn fällig wird, sobald die Sprachschule mit der Software Gewinn macht. Was muss in diesem Vertrag wie festgelegt werden?
Für die Dauer des Praktikums an sich soll auch ein Praktikumsvertrag gemacht werden. Was steht üblicherweise in so einem Vertrag und was sollten die Praktikanten dringend festhalten, um nicht mit dem nachfolgenden Vertrag, der die Weiterverwendung der Software gegen Bezahlung regeln soll (siehe 2.), in Konflikt zu kommen.
Die Schilderung ist vielleicht etwas abstrakt - ich liefere gerne Informationen nach, wenn die benötigt werden
Danke im Voraus,
Hallo,
bin zwar kein Experte für Recht, hatte aber schon
viele Praktikanten.
Wem gehört das Endprodukt? Gehört es den Praktikanten oder
der Sprachschule?
Normalerweise steht in einem Praktikumsvertag, das alle
Arbeitsergebnisse dem Praktikumsbetrieb gehören.
Das ist nicht anders als bei einem Angestelltenverhältnis.
Für das Praktikum gibt es prinzipiell kein Geld. Die
Praktikanten möchten nun aber vertraglich festhalten, dass :für die Arbeitsleistung Lohn fällig wird, sobald die
Sprachschule mit der Software Gewinn macht.
Was muss in diesem Vertrag wie festgelegt werden?
Wie oben schon gesagt, ist sowas nicht üblich.
Ob und wie ihr doch evtl. an einem Gewinn partizipieren
könnt, weiß ich nicht -> eben vertraglich vereinbaren.
Eine einmalige Erfolgsprämie kann aber allemal auch für
ein Praktikum gezahlt werden.
Für die Dauer des Praktikums an sich soll auch ein
Praktikumsvertrag gemacht werden. Was steht üblicherweise in
so einem Vertrag und was sollten die Praktikanten dringend
festhalten, um nicht mit dem nachfolgenden Vertrag, der die
Weiterverwendung der Software gegen Bezahlung regeln soll
(siehe 2.), in Konflikt zu kommen.
Normaler Praktikumsvertrag beinhaltet die allg. Aufgaben
und Pflichten des Praktikanten (Arbeitszeit, Arbeitsaufgabe
bzw. zu erbringende Leistungen).
Desweiteren wird bei uns üblicherweise ein
Geheimhaltungsvereinbarung getroffen (es düfen keine
Informationen über Betriebsintena und über die Praktikums-
aufgabe an außen stehende weitergegeben werden.
Gruß Uwi
ich bin mir zwar nicht ganz sicher was „einen Lernserver aufsetzen“
bedeuten soll, gehe aber aufgrund der Formulierung der zweiten Frage
davon aus, dass es sich dabei um das schreiben/entwickeln einer
Software handelt.
Software unterfällt in D dem Urheberrecht, dieses halten die
Entwickler. Zu prüfen wäre jedoch, ob tatsächlich ein Urheberrecht
entsteht, da es dazu einer gewissen Eigenständigkeit der Leistung
bedarf. IMHO wird man diese Frage hier nicht klären können sondern
allenfalls dahingehend abgrenzen können, ob es sich um eine aufgrund
der geringen Komplexität (z.B. Versatzstücke aneinanderbasteln oder
einfache, im Programm Moodle vorgesehene Abläufe kombinieren) nicht
dem urheberrechtlichen Schutz zugänglichen Werkstück handelt.
Besteht ein Urheberrecht, kann eine Vergütung für die Einräumung von
Nutzungsrechten vereinbart werden, selbstverständlich auch unter der
Bedingung, dass zuerst Gewinn damit erwirtschaftet werden soll.
Allerdings bin ich der Meinung, dass wenn die Praktikanten davon
ausgehen, dass Gewinn erwirtschaftet werden wird und die ganze Sache
einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringt, ein Anwalt
konsultiert werden sollte, der die Vertragsbedingungen formuliert.
Ansonsten kann ich mir nämlich vorstellen, dass die beiden lediglich
Ärger und Gewinn an Erfahrung machen.
hi, weiss nicht ob ich einer bin, aber ich hätt da was anzumerken
gemäß der Richtlinien möchte ich nun folgenden Fall
theoretisch beleuchten:
Angenommen, zwei Personen sollen in einem Praktikum für eine
Sprachschule einen Lernserver aufsetzen (Futur! Hat noch nicht
stattgefunden!). Dazu benutzen sie die Open-Source-Software
Moodle, die frei verfügbar ist und auch kommerziell genutzt
werden darf. Zu diesem Fall habe ich mehrere Fragen:
Wem gehört das Endprodukt? Gehört es den Praktikanten oder
der Sprachschule?
das sollte dann vertraglich geregelt werden, da normal die arbeit bzw. das was erbracht wird dem AG gehört.
Für das Praktikum gibt es prinzipiell kein Geld. Die
Praktikanten möchten nun aber vertraglich festhalten, dass für
die Arbeitsleistung Lohn fällig wird, sobald die Sprachschule
mit der Software Gewinn macht. Was muss in diesem Vertrag wie
festgelegt werden?
das sollte wohl besser ein Anwalt aufsetzen
Für die Dauer des Praktikums an sich soll auch ein
Praktikumsvertrag gemacht werden. Was steht üblicherweise in
so einem Vertrag und was sollten die Praktikanten dringend
festhalten, um nicht mit dem nachfolgenden Vertrag, der die
Weiterverwendung der Software gegen Bezahlung regeln soll
(siehe 2.), in Konflikt zu kommen.
Die Schilderung ist vielleicht etwas abstrakt - ich liefere
gerne Informationen nach, wenn die benötigt werden
Danke im Voraus,
Gudrun
Mich würde interessieren, wenn die Software open source ist, wie sieht es dann mit den urheberrechten aus?
Wenn ich etwas, was jemand anders entwickelt hat weiterentwickle, in wiefern habe ich dann an der ganzen Geschichte die Rechte ?
kann ich ,wenn jemand mir dies kostenlos zur Verfügung stellt, dann für meine weiterentwicklung des Produktes Geld verlangen ?
Moodle ist eine Lernplattform, mit bestimmten Kommunikationstools, Gruppenverwaltung etc… Moodle ist explizit „kommerziell nutzbar“, solange dabei steht, DASS es Moodle ist. Das unveränderte Moodle kann man nicht benutzen. Es ist also unsere Arbeitsleistung, die die Plattform zu etwas macht, mit dem der AG Geld verdienen kann. Vielleicht lieg ich da völlig falsch, aber daraus würde ich Rechte ableiten, dass diese veränderte Moodle dann mir „gehört“. Das „nackte“ Moodle könnte der AG natürlich weiterhin haben, ist ja Open Source. Aber nicht die angepasste Version.
Aber wie gesagt: da bin ich ziemlich unsicher - das ist nur mein privates kleines Rechtsempfinden, deswegen frage ich hier ja
Gudrun
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