wenn eine Erbengemeinschaft besteht (Ehefrau 1/2 Anteil, 4 volljährige Kinder je 1/4 Anteil), kann dann nur die Ehefrau einen Vertrag (Mietvertrag) unterzeichnen oder ist dieser dann ungültig, weil ja die Unterschriften der anderen Erben der Gemeinschaft fehlen?
Für die Zukunft sollte man auf jeden Fall jemanden (kann auch Mitglied der Erbengemeinschaft sein) als Verwalter bestellen und dessen Befugnisse definieren. Das kann auch in einem formlosen Schriftverkehr festgehalten werden. Auch eine mündliche Absprache kann gültig sein, nur ist die in einem späteren Streitfall innerhalb der Erbengemeinschaft schwieriger nachweisbar.
Und man sollte auch wissen : Eine Erbengemeinschaft über größere Zeiträume aufrecht zu erhalten, ergibt im Laufe der Zeit und in dem Maße, wie sich seine Mitglieder entfernen, idR immer größere Streitpunkte. Das gilt umso mehr, als durch weitere Erbvorgänge weitere Erbengemeinschaften (z.B. nach Ehefrau oder Kind ) hinzukommen.
Was den bereits unterzeichneten Mietvertrag betrifft :
Will der Mieter den Vertrag anfechten, müsste er nachweisen, dass er vorher nicht wusste, dass die Ehefrau nicht befugt war und dass ihm daraus solch ein Schaden erwachsen ist, der den Vertrag ggfls hinfällig macht.
Will eines der Kinder anfechten, muss es nachweisen, dass es die Ehefrau nicht ermächtigt hat und dass der Mieter davon wissen konnte.
War die Ehefrau nicht ermächtigt, konnte der Mieter aber davon nichts wissen, bleibt der Vertrag bestehen. Die Ehefrau muss jedoch für den dem Kind entstandenen Schaden aufkommen.
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es kommt darauf an, was du mit dieser Frage erreichen willst. Der Mieter ist an den Vertrag zunächst einmal gebunden, denn die weiteren Erben können den Vertrag auf Anfrage hin noch nachträglich genehmigen. Man spricht hier von schwebender Unwirksamkeit.
Die Mutter sollte nicht versuchen den Vertrag mangels Vollmacht der Kinder zu kippen, weil sie sich hierdurch gegenüber dem Mieter schadenersatzpflichtig machen würde.
Die Kinder können natürlich eine nachträgliche Genehmigung verweigern, dann kippt der Vertrag und die Mutter muss Schadenersatz an den Mieter und ggf. an ihre Kinder zahlen.
Zu beachten wäre natürlich zudem die Frage des Alters der Kinder und deren rechtlicher Vertretung, bzw. die Frage der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, …
Gruß vom Wiz
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