Noch was zum Wettbewerbsverbot und Betr.Geheimnis

Von: , Frage gestellt am So, 1. Aug 2004

Hi und schönen schwitzenden Abend heut Abend,
ich hätt da mal noch ne Frage zum weiter unten schon angesprochenen Wettbewerbsverbot.

Gehen wir davon aus, Person A ist in einem Unternehmen beschäftigt, das eine bestimmte Dienstleistung anbietet und kündigt dort auf eingenen Wunsch um in einem Unternehmen weiter zu arbeiten, das vom Prinzip her die selbe Dienstleistung anbietet, nur auf kleinerer Ebene und nun in Richtung des EX-Unternehmens expandieren will.

Der Verdacht besteht dass Person A aus diesem Grund "abgeworben" wurde.

Darf Person A dem neuen AG die Vorgehensweisen des EXUnternehmens mitteilen, dem neuen AG Kunden- und Lieferantenanschriften des EXunternehmens mitteilen oder sonstiges Insiderwissen weitergeben?

Was darf von dem Wissen von A in die neue Firma eingebracht werden und was nicht?

Danke für eure Antworten

LG
Kat

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Noch was zum Wettbewerbsverbot und Betr.Geheim

    Siehe §§ 203, 204 Strafgesetzbuch ! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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