Fristlose Kündigung mündlich

Ist das rechtens ?

Wann ist der erste Tag der Arbeitslosigkeit?
Der Tag nach der MÜNDLICHEN Kündigung , oder der Tag an dem ich die schriftliche Küdnigung bekomme ?

Ab 1. Mai ist das nicht mehr möglich, nach dem brandneuen § 623 BGB muß eine Kündigung schriftlich sein. Ebenfalls wichtig: Liegt der Grund schon zwei Wochen zurück, ist die fristlose Kündigung auch nicht mehr nachholbar.

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Wo kann ich das nachlesen, bzw. gibt es das schon online irgendwo ???

und vielen Dank für die minuten schnelle Antwort - die Arbeitssuchende Daniela

http://www.rae-hager.de/service/arbrecht/arbrecht.htm

§ 626 BGB

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muß dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen

Zwei Wochen _nach Erlangung der Kenntnis an den Kündigungsberechtigten_ und nicht nur nach 2 Wochen. Wir hatten so einen Fall Du musst bei ner Fristlosen Kündigung auch evtl. Betriebsrat anhören etc. Ist in Praxis nicht so einfach…

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