Nach Krankenschein direkt Urlaub, geht das?

Angenommen, jemand hat in seiner Firma zum 31.08. gekündigt, weil er eine neue Arbeitsstelle hat und wird dann krank. Dieser Jemand hätte aber noch 2Wochen Urlaub, die ihm zustehen und er hätte auch angekündigt, diese vom 15.08-31.08 zu nehmen.

Ist es möglich bis zum 14.08. einen Krankenschein zu nehmen und daran anschließend sofort den Urlaub, ohne wieder arbeiten gegangen zu sein?

Für schnelle Antworten wäre ich euch sehr sehr dankbar!!!
Kristina

Ist es möglich bis zum 14.08. einen Krankenschein zu nehmen
und daran anschließend sofort den Urlaub, ohne wieder arbeiten
gegangen zu sein?

Hi,
zu nehmen? Ich weiß ja nicht, welchen Diagnoseschlüssel „Urlaubsverlängerung“ hat. Wenn jemand krank ist, ist er krank. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn jemand nicht krank ist und geht zum Arzt, schwindelt ihm was vor in der Absicht, einen „Krankenschein zu nehmen“, dann ist das zumindest hoch unmoralisch (dem Arzt und dem AG gegenüber), wenn nicht sogar Betrug.
Gruß,
Anja

Hallo

Ist es möglich bis zum 14.08. einen Krankenschein zu nehmen
und daran anschließend sofort den Urlaub, ohne wieder arbeiten
gegangen zu sein?

Es spricht arbeitsrechtlich nichts dagegen, nach Ablauf der AU direkt in den Urlaub zu fahren. Der Urlaub sollte dabei nachweislich bewilligt sein. Soweit keine AU vorliegt, sondern „blaumachen“ Dein Ziel ist, sei Dir darüber im Klaren, daß zumindest Du, evtl auch der Arzt, eine Straftat begehen. Soweit der AG den medizinischen Dienst beauftragt oder anderweitig die AU erschüttert, werden die Folgen schlimm bis grausam (und gerecht) sein. Wenn also keine AU vorliegt (die moralische Komponente wurde ja auch schon erwähnt), solltest Du deine Arbeitsleistung dem AG vertragsgerecht zur Verfügung stellen, so wie es sich gehört. Ich nehme mal stark an, daß Du es auch nicht in Ordnung fändest, wenn der AG sich entschließt, Dir einfach Dein restliches Gehalt nicht mehr zu zahlen, weil Du gekündigt hast, oder?

Gruß,
LeoLo

Kurz und knapp:

Ja, kein Problem.

Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) und Urlaub haben nichts miteinander zu tun und es ist unrelevant, ob man dazwischen einen Tag arbeitet oder nicht.

Man kann z.B. sogar die Arbeitsunfähigkeit in den Urlaub hineinlaufen lassen. Dann ist der Urlaubsanspruch noch weiterhin gegeben. Urlaub wird (in deinem Fall relevant) aber meines wissens nicht in Geld vergütet.

MFG

Benni