Ich hoffe nur mal für dich, dass du niemals einen Anwalt
brauchst, weil freiwillig vertritt dich keiner.
Stimmt, lieber Tom, die machen das nicht
freiwillig, sondern weil sie mir am
Schreibtisch gegenüber sitzen - lol - lach & brüll -
Da ist einem
nämlich meistens schon im vorhinein klar, dass man sich mit so
einem Mandanten entweder vor Gericht blamiert oder/und nachher
Schwierigkeiten mit irgendwelchen falschen Strafanzeigen hat,
weil man einen Prozess erwartungsgemäß verloren hat (weil
möglicherweise der Mandant vorher alleine herumgepfuscht und
ohne Anwalt irgendeinen Unsinn produziert hat).
Mein Hausarzt behandelt seine Ehefrau nicht
selbst, sondern schickt sie zum Kollegen.
Liegt was gegen mich an, lese ich es nicht mal,
sondern schiebe es über den Tisch…
Hinweis verstanden ?
Und sonst hast du die Aufgaben der Anwälte nicht verstanden.
Dann muss ich jetzt den Job wechseln …
schon wieder - lach - brüll -
Ein Anwalt vertritt weder das eigene noch das öffentliche
Interesse, sondern das Interesse seines Mandanten - das ist
die ureigenste Aufgabe des Rechtsanwaltes und nicht
unmoralisch, sondern gehört zum Kernbestandteil eines jeden
rechtsstaatlichen Systems!
Jau, und das geht auch so weit, dass vor Gericht jeder Müll
vorgetragen wird, nur um zu gewinnen. ach ne, das war jetzt
faksch : um zu vergleichen, wegen der Vergleichsgebühr !
Dass sich ein Anwalt dabei nicht an
einer strafbaren Handlung beteiligen darf ist klar, also er
darf zum Beispiel nicht betrügerisch oder erpresserisch
irgendwelche Forderungen betreiben oder so - genauso wie Wiz
das bereits gesagt hat.
Aber er darf das Blutgeld der Drogenhändler nehmen, er darf das
Geld der Mandanten nehmen, die es sich durch Mord „verdient“
haben. (Der Fall des Notars mit Arztehefrau in „X“, der durch
diese Sache an das viele Geld der alten Frau kam.)
Es ist aber keinesfalls unmoralisch, für seinen Mandanten das
Sorgerecht zu erstreiten,
eben, dat machen wir hier täglich !
Nur, wenn es darum geht, die Probleme der Ehepartner
auf die Ebene der Kinder zu transportzieren und weil
die anderen Ventile fehlen, diesen schmutzigen Krieg
auf dem Rücken der Kinder auszutragen, dann fliegen
diese Mandanten raus - unfreundlich raus !
ihn beim Strafgericht zu verteidigen
Gerade im bereich des Strafrechtes stehen wir auf dem
Standpunkt, dass ein vernünftiger Kompromiss mit dem
Gericht und der StA im Vordergrund stehen soll.
Bußgeldbecheide werden erst gar nicht angenommen,
die bringen a) keinen Umsatz b) weiß jeder wie schnell
er / sie z. B. fahren darf.
Wer meint, mir einreden zu wollen, er kann sich nicht an
den vorgeworfenen schweren Diebstahl (Einbruch) erinnern,
weil er unter Drogen stand, fliegt auch raus. Ganz einfach :
wer sich „unter Drogen“ widerrechtlichen Zugang zu fremden
Gebäuden verschaffen kann, wer dann wertvolle Gegenstände
erkennen und wegschaffen kann, der kann aufgrund seiner
Drogen nicht so umnachtet gewesen sein.
Da ist doch das Verfahren gegen den „vollgepumpten Penner“
von der Strasse „angenehmer“, denn der wusste es wirklich
nicht mehr und der akzeptiert i. d. R. auch eine
(Entzugs-)Therapie. Und da lässt auch (fast) jeder
Staatsanwalt und (fast) jeder Richter mit sich vernünftig
handeln.
oder auch Forderungen zu betreiben, genauso wie es nicht
unmoralisch ist, diese Forderung auf der anderen Seite zu
bestreiten!
Was man von Rechtsanwälten halten darf hat uns
der Jurist Roland Koch bestens vorgemacht !
Dabei bleibts !