Wie geht man gegen Anwälte vor?

Weiter unten hatte ich schon im Auftrag von X nachgefragt was man bei Dialern tun kann. Jetzt hat X sich im Internet über die Anwälte des Dialers informiert (da es einige Internetseiten und auch Fernsehberichte über diese Kanzlei gibt). Es handelt sich hierbei um die Anwälte S & K aus Hei…erg (mehr möchte X nicht dazu sagen) X hat mehrfach versucht (telefonisch, per Fax, per Einschreiben) in Kontakt zu treten um die Nichtigkeit der Forderungen (illegales Einwählen des Dialers) geltend zu machen. Leider haben die Anwälte nicht reagiert. Wie soll X jetzt mit den Anwälten weiterumgehen?

Vielleicht hat jemand auch noch Erfahrungen mit diesen Leuten gesammelt? Wenn ja, würde ich mich auch über eine persönliche Mail freuen.

Gruß

Roland

Hallo,
erst kürzlich brachte man wieder was im Fernsehn über die Abzocke.
Dazu hatte ne Frau von einer Verbraucherzentrale etwas gesagt, welche
sehr viel Ahnung hatte. Du solltest Dich mal an eine Verbraucherzentrale wenden, die haben auch Listen von solchen Verbrechern, Du kannst Dich da auch anwaltlich vertreten lassen.

Hallo Roland,
nur 'ne Geschichte. … :wink:
Vor ein paar Jahren hatte ich Trouble mit einem Reiseveranstalter. Ich war mir sicher, daß die Forderung unbegründet war.
Ich habe Schreiben von Anwälten bekommen und auch einen Mahmbescheid, dem ich ganz brav widersprochen habe. Sonst habe ich nichts unternommen, denn das kostet Geld und wenn es zu keinem Prozess kommt, gibt es auch keine Chance, das Geld zurück zu bekommen. Man muß allerdings ganz sicher sein, im Recht zu sein und das auch beweisen können. Ich hatte Glück, die Schreiben der Firma haben das eindeutig belegt.
Es gab nie eine Klage!
Unberechtigten Forderungen begegne ich mit ignorieren. das ist so lange billig, wie es keinen Prozess gibt. Dann braucht man natürlich einen Anwalt. :wink:
Wenn man beweisen kann, daß die Forderung unbegründet ist, gibt es keinen Prozess. Die gegnerischen Anwälte wissen das nämlich auch und werden sich hüten, zu klagen.
Bei mir lief die ganze Aktion drei Jahre. Nach dem Mahnbescheid hätten sie klagen müssen, dann kam nichts mehr.
Mich hat die Aktion gerade mal eine Briefmerke gekostet, weil ich der ersten Forderung schriftlich widersprochen habe danach habe ich nur noch abgewartet.
Das Unternehmen, das mich da abzocken wollte hat wohl 'ne Menge Geld dabei verloren. :wink: Die ganze Zeit die Nerven zu behalten war aber nicht leicht.
Gruß, Rainer

Hi,

ich habe deine Geschichte jetzt nicht gelesen - aber wenn es hier um Seiler & Kollegen aus Heidelberg geht :smile:, dann sind das ja bekannte Namen, don’t panic.

Wo kein Anspruch, da keine Gefahr für dich. Nimm dir ggf. 'nen Anwalt, notfalls lass es halt auf einen Prozess ankommen.

Levay

Hallo Roland,

vielleicht mal zum Verständnis: Ich sitze - nichts Böses ahnend - in der Kanzlei als plötzlich ein potentieller neuer Mandant anruft und mitteilt, der habe einen neuen Betrieb aufgemacht und einige Inkassofälle. Da alle Unterlagen sauber elektronisch aufbereitet sind, und es sich um ein Massengeschäft nach klaren Standards handelt, braucht man nicht einmal einen Termin. Der Mandant sagt Zusendung der Unterlagen zu, die dann auch prompt kommen, Vollmacht und Kostenvorschuss sind auch kein Problem. Man macht sich gleich an die Arbeit und schickt die entsprechenden Zahlungsaufforderungen oder ggf. auch gleich Mahnbescheide (Standardbrief, Serienbrieffunktion mit Hilfe einer übergebenen Datei) los.

Aus den übergebenen Unterlagen ergibt sich u.U. nicht mal ein Hinweis darauf, welche Waren/Dienstleistungen konkret hier abgrechnet worden sind. Und da gerade unseriöse Leute den Firmennamen schneller wechseln als andere die Unterhose, ist einem zu dem neuen Mandant auch nichts Negatives bekannt, bzw. findet man über ihn nicht mal bei einer Internetrecherche etwas. Misstrauen ist eigentlich auch gar nicht angesagt, weil Inkasso ein durchaus ordentliches und übliches anwaltliches Geschäft ist (wird gerne gesehen, weil es wenig Arbeit macht und für regelmäßige Einnahmen sorgt).

Nur passiert es jetzt, dass nach einigen Tagen nicht die üblichen Reaktionen erfolgen, sondern unisono zig wüste Briefe über angeblich unseriöse Praktiken, Beschwerde über den kriminellen Anwalt, … eingehen. Man hängt sich dahinter und stellt fest, dass ggf. tatsächlich hier unberechtigte Forderungen eingetrieben werden sollten, kündigt das Mandat und DARF jetzt nicht einmal den früheren Gegnern mitteilen, dass man selbst auf einen Betrüger hereingefallen ist! Maximale Auskunft die standesrechtlich zulässig ist, ist in einem solchen Fall die lapidare und neutrale Mitteilung, dass das Mandat beendet worden sei, da es das Standesrecht verbietet, den eigenen Mandanten auch nach Beendigung des Mandats „zu verraten“, also ggüber dem Gegner in seiner (auch noch so zweifelhaften und angreifbaren) Rechtsposition zu schwächen.

Und dies sind dann die Fälle, wo plötzlich eben nichts mehr nachkommt, weil sie oft von den Betrügern ganz bewusst so angelegt worden sind, dass man es nur auf das Geld der Dummen abgesehen hat, die sich von einem anwaltlichen Brief/Mahnbescheid beeindrucken lassen. Eine klagweise Geltendmachung ist überhaupt nicht vorgesehen.

Die Anwälte sind also üblicherweise eher selbst Opfer solcher Betrüger, als deren Helfer. Wobei ich auch üble und schlimme Ausnahmen kenne - habe selbst schon Kollegen bei der Kammer angezeigt - dies ist aber die ganz große Ausnahme. Der Regelfall in solchen Konstellationen ist der, dass die Anwälte selbst die Opfer der Betrüger sind, die z.B. den Kostenvorschuss für einen ersten kleinen Schwung Fälle zwar sofort bezahlen, dann aber das so aufgebaute Vertrauen gleich beim zweiten Schwung missbrauchen und den Anwalt auf seinen Kosten sitzen lassen.

Gruß vom Wiz, der zum Glück bislang nur in einem Fall mit so einem Mandanten zu tun hatte

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Dazu hatte ne Frau von einer Verbraucherzentrale etwas gesagt,
welche
sehr viel Ahnung hatte.

da wüßte ich gern, welche das war, denn das wäre die erste, von der ich hörte.

Gruß,
Christian

Nerven behalten?!
Hallo Rainer,
genau so sehe ich das aus, Sternchen für Dich! Mich will ein Großunternehmen immer noch abzocken, aber wie schon gesagt: cool bleiben!

Das Unternehmen, das mich da abzocken wollte hat wohl 'ne
Menge Geld dabei verloren. :wink: Die ganze Zeit die Nerven zu
behalten war aber nicht leicht.
Gruß, Rainer

Hallo,

danke erstmal für Eure Antworten. Die Anwaltskanzlei ( ja die aus Heidelberg) genisst schon einen gewissen Ruf wie man auf diversen Seiten nachlesen kann. X war nach Eintreffen der Rechnung bei der Verbraucherzentrale und hat einen Brief entworfen, in dem ein möglicherweise zustandegekommener Vertrag (0900er Verbindung) wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde, trotzdem kam eine Mahnung. Laut Anwalt von X ist ihm diese Kanzlei aus ähnlich gelagerten Fällen bereits bekannt und man soll abwarten bis Schreiben vom Gericht kommt. Jetzt ist seit ca. 14 Tagen kein Schreiben mehr gekommen, ist das ein positives oder negatives Zeichen?
Gruß

Roland

Hi Wiz,
ich wage eine Zusammenfassung und frage nach Zustimmung.

Wenn man sich zu 100% sicher ist, daß eine Zahlungsaufforderung unbegründet ist, weil es sich ganz offensichtlich nur um einen Versuch handel kann, Geld durch Verunsicherung abzuzocken, ist die beste Reaktion, Mahnbescheiden zu widersprechen und sonst nichts zu unternehmen, weil alles andere mit Kosten verbunden sein könnte, auf denen man oft sitzen bleibt.

Richtig so?

Gruß, Rainer

Wenn man sich zu 100% sicher ist, daß eine
Zahlungsaufforderung unbegründet ist, weil es sich ganz
offensichtlich nur um einen Versuch handel kann, Geld durch
Verunsicherung abzuzocken, ist die beste Reaktion,
Mahnbescheiden zu widersprechen und sonst nichts zu
unternehmen, weil alles andere mit Kosten verbunden sein
könnte, auf denen man oft sitzen bleibt.

Richtig so?

Hallo Rainer,

ich würde so vorgehen:

  • Bei anwaltlichem Schreiben freundlich aber bestimmt die Forderung zurückweisen, Beweise verlangen, und ggf. ruhig den Verdacht äußern, dass es sich um einen Versuch von „Abzocke“ handelt.

  • Bei Mahnbescheid ohne weitere Begründung der Forderung insgesamt FRISTGERECHT widersprechen, sind Teile der Forderung begründet (Fälle der übermäßigen Berechnung tatsächlich empfangener Leistungen/Waren) den fälligen Teilbetrag zahlen und den Widerspruch auf den unbegründeten Teil beschränken.

  • Bei Klage vor dem Amtsgericht FRISTGERECHT die Verteidigungsbereitschaft, besser über Anwalt, anzeigen und Klagabweisung beantragen. Diese muss begründet werden (Beweise!). Dies kann man als Laie kaum in vernünftiger Form selbst machen.

  • Bei Klage vor dem Landgericht MUSS ein Anwalt eingeschaltet werden, der dann FRISTGERECHT Klagabweisung beantragen wird.

Die Anwaltskosten beider Parteien werden übrigens immer nach dem prozentualen Obsiegen verteilt. D.h. wenn die Klage zu 100% abgewiesen wird, zahlt der Gegner beide Anwälte voll. Der eigene Anwalts kostet dann also unter dem Strich nichts. Ein ggf. verlangter Vorschuss wird dann zurückgezahlt. Einziges Risiko sind insolvente Gegner. D.h. wenn vom Gegner nichts mehr zu holen ist, hält sich der Anwalt an den eigenen Mandanten. Dies ist dann zwar extrem ärgerlich, aber der Anwalt kann ja auch nichts dafür, wenn der Gegner Pleite ist, er hat schließlich für seinen Mandanten die Arbeit gehabt.

Gruß vom Wiz

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Hi Wiz,

ich hätte da aber mal eine Frage.

Aus den übergebenen Unterlagen ergibt sich u.U. nicht mal ein
Hinweis darauf, welche Waren/Dienstleistungen konkret hier
abgrechnet worden sind.

Ich kenne das Standesrecht für Rechtsanwälte nicht aber steht da nicht vielleicht auch etwas drin wie „unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft“.
Wäre es dann nicht auch ein standesrechtliches Problem einfach das Inkasso zu betreiben ohne eigentlich zu wissen was hier konkret abgerechnet wurde.
Ich würde einmal sagen, ohne eine Abrechnung in der Hand zu haben darf ein RA nicht tätig werden - wenn er die Abrechnung nicht versteht sollte er sie sich erklären lassen.

Grüße
Chris

Inkasso ein durchaus ordentliches und übliches anwaltliches
Geschäft ist (wird gerne gesehen, weil es wenig Arbeit macht
und für regelmäßige Einnahmen sorgt).

Ich halte das gesamte Inkassoverfahren über Anwälte
für „krank“, weil damit nur Anwälte verdienen. DIe
Parteien sich aber endgültig zerstreiten. Läuft son
Anwaltsverfahren erst mal an, ist dieses schwer zu
stoppen, verbittert den Zahlungspflichtigen und er
erklärt der Weltöffentlichkeit seine Wahrheit.
Ich rate daher von diesem Prozedere ab und empfehle
die „persönliche oder stellvertretende Vorsprache“,
ohne jedwede Rechtsberatung.

Eine klagweise

Geltendmachung ist überhaupt nicht vorgesehen.

W§as den Anwalt ja auch wieder ärgert, weil er dadurch
gleich einige Gebühren nicht bekommt…

Die Anwälte sind also üblicherweise eher selbst Opfer solcher
Betrüger, als deren Helfer.

Das ist dummes Zeug ! Anwälte sind dazu verpflichtet, entweder
den Mist ihrer Auftraggeber mitzumachen oder das Mandat
niederzulegen. Die überwiegende Mehrheit, also über 90 %,
macht den Mist der Mandanten mit und hat keinerlei
moralische Skrupel !
Beispiel : Sorgerecht / Kindesumgang.
Da wird der Müll der enttäuschten Ehefrauen bei Gericht
vorgetragen, der Vater sei Alkoholiker…bla-bla…
Da wird der Müll der Väter vorgetragen, die Mutter sei ja
vor der Ehe eine Nutte gewesen und deshalb solle sie das
Sorgerecht nicht haben…bla-bla…

Wobei ich auch üble und schlimme

Ausnahmen kenne - habe selbst schon Kollegen bei der Kammer
angezeigt - dies ist aber die ganz große Ausnahme.

Das ist mein Lieblingshobby !

Der

Regelfall in solchen Konstellationen ist der, dass die Anwälte
selbst die Opfer der Betrüger sind, die z.B. den
Kostenvorschuss für einen ersten kleinen Schwung Fälle zwar
sofort bezahlen, dann aber das so aufgebaute Vertrauen gleich
beim zweiten Schwung missbrauchen und den Anwalt auf seinen
Kosten sitzen lassen.

Eben, das sind die Sorgen von Anwälten. Die Umsätze,
die Gewinne. Moral ? Pustekuchen, kennen sie nicht !

Roland Koch, ein Volljurist und bestes Beispiel.
Lügt dass sich die Balklen biegen und macht im
Parlament den Entsetzten…

Vielleicht hat jemand auch noch Erfahrungen mit diesen Leuten
gesammelt? Wenn ja, würde ich mich auch über eine persönliche
Mail freuen.

Wenn Du gegen einen Anwalt vorgehen willst,

brauchst Du einen Anwalt !

Davon gibt es mehr als genug. Leider ! Und deshalb
geht ja auch jeden tag einer in Konkurs. Das, obwohl
die zu jeder echten Schandtat bereit sind.

Selbst der BGH musste sich mehrfach damit beschäftigen,
ob Anwälte sich ihre Gebühren von den Mandanten aus
schwerkriminellen Handlungen bezahlen lassen dürfen

  • wenn die es wissen. Anwälte haben da keinerlei
    Hemmungen, z. B. sowas bis zum BGH und rückwärts
    auszudiuskutieren.

Hallo hallo hallo, Herr Kollege,

ein kleines Sternchen von mir für diesen phantastischen Beitrag!

Hallo!

Wieder so ein Verschwörungstheoretiker. Die Anwälte haben ja auch nichts anderes zu tun, als darüber nachzudenken, wie sie ihren eigenen Mandanten schaden.

Ich hoffe nur mal für dich, dass du niemals einen Anwalt brauchst, weil freiwillig vertritt dich keiner. Da ist einem nämlich meistens schon im vorhinein klar, dass man sich mit so einem Mandanten entweder vor Gericht blamiert oder/und nachher Schwierigkeiten mit irgendwelchen falschen Strafanzeigen hat, weil man einen Prozess erwartungsgemäß verloren hat (weil möglicherweise der Mandant vorher alleine herumgepfuscht und ohne Anwalt irgendeinen Unsinn produziert hat).

Und sonst hast du die Aufgaben der Anwälte nicht verstanden. Ein Anwalt vertritt weder das eigene noch das öffentliche Interesse, sondern das Interesse seines Mandanten - das ist die ureigenste Aufgabe des Rechtsanwaltes und nicht unmoralisch, sondern gehört zum Kernbestandteil eines jeden rechtsstaatlichen Systems! Dass sich ein Anwalt dabei nicht an einer strafbaren Handlung beteiligen darf ist klar, also er darf zum Beispiel nicht betrügerisch oder erpresserisch irgendwelche Forderungen betreiben oder so - genauso wie Wiz das bereits gesagt hat.

Es ist aber keinesfalls unmoralisch, für seinen Mandanten das Sorgerecht zu erstreiten, ihn beim Strafgericht zu verteidigen oder auch Forderungen zu betreiben, genauso wie es nicht unmoralisch ist, diese Forderung auf der anderen Seite zu bestreiten!

Gruß
Tom

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Ich hoffe nur mal für dich, dass du niemals einen Anwalt
brauchst, weil freiwillig vertritt dich keiner.

Stimmt, lieber Tom, die machen das nicht
freiwillig, sondern weil sie mir am
Schreibtisch gegenüber sitzen - lol - lach & brüll -

Da ist einem

nämlich meistens schon im vorhinein klar, dass man sich mit so
einem Mandanten entweder vor Gericht blamiert oder/und nachher
Schwierigkeiten mit irgendwelchen falschen Strafanzeigen hat,
weil man einen Prozess erwartungsgemäß verloren hat (weil
möglicherweise der Mandant vorher alleine herumgepfuscht und
ohne Anwalt irgendeinen Unsinn produziert hat).

Mein Hausarzt behandelt seine Ehefrau nicht
selbst, sondern schickt sie zum Kollegen.
Liegt was gegen mich an, lese ich es nicht mal,
sondern schiebe es über den Tisch…
Hinweis verstanden ?

Und sonst hast du die Aufgaben der Anwälte nicht verstanden.

Dann muss ich jetzt den Job wechseln …
schon wieder - lach - brüll -

Ein Anwalt vertritt weder das eigene noch das öffentliche
Interesse, sondern das Interesse seines Mandanten - das ist
die ureigenste Aufgabe des Rechtsanwaltes und nicht
unmoralisch, sondern gehört zum Kernbestandteil eines jeden
rechtsstaatlichen Systems!

Jau, und das geht auch so weit, dass vor Gericht jeder Müll
vorgetragen wird, nur um zu gewinnen. ach ne, das war jetzt
faksch : um zu vergleichen, wegen der Vergleichsgebühr !

Dass sich ein Anwalt dabei nicht an

einer strafbaren Handlung beteiligen darf ist klar, also er
darf zum Beispiel nicht betrügerisch oder erpresserisch
irgendwelche Forderungen betreiben oder so - genauso wie Wiz
das bereits gesagt hat.

Aber er darf das Blutgeld der Drogenhändler nehmen, er darf das
Geld der Mandanten nehmen, die es sich durch Mord „verdient“
haben. (Der Fall des Notars mit Arztehefrau in „X“, der durch
diese Sache an das viele Geld der alten Frau kam.)

Es ist aber keinesfalls unmoralisch, für seinen Mandanten das
Sorgerecht zu erstreiten,

eben, dat machen wir hier täglich !
Nur, wenn es darum geht, die Probleme der Ehepartner
auf die Ebene der Kinder zu transportzieren und weil
die anderen Ventile fehlen, diesen schmutzigen Krieg
auf dem Rücken der Kinder auszutragen, dann fliegen
diese Mandanten raus - unfreundlich raus !

ihn beim Strafgericht zu verteidigen

Gerade im bereich des Strafrechtes stehen wir auf dem
Standpunkt, dass ein vernünftiger Kompromiss mit dem
Gericht und der StA im Vordergrund stehen soll.
Bußgeldbecheide werden erst gar nicht angenommen,
die bringen a) keinen Umsatz b) weiß jeder wie schnell
er / sie z. B. fahren darf.

Wer meint, mir einreden zu wollen, er kann sich nicht an
den vorgeworfenen schweren Diebstahl (Einbruch) erinnern,
weil er unter Drogen stand, fliegt auch raus. Ganz einfach :
wer sich „unter Drogen“ widerrechtlichen Zugang zu fremden
Gebäuden verschaffen kann, wer dann wertvolle Gegenstände
erkennen und wegschaffen kann, der kann aufgrund seiner
Drogen nicht so umnachtet gewesen sein.
Da ist doch das Verfahren gegen den „vollgepumpten Penner“
von der Strasse „angenehmer“, denn der wusste es wirklich
nicht mehr und der akzeptiert i. d. R. auch eine
(Entzugs-)Therapie. Und da lässt auch (fast) jeder
Staatsanwalt und (fast) jeder Richter mit sich vernünftig
handeln.

oder auch Forderungen zu betreiben, genauso wie es nicht
unmoralisch ist, diese Forderung auf der anderen Seite zu
bestreiten!

Was man von Rechtsanwälten halten darf hat uns
der Jurist Roland Koch bestens vorgemacht !
Dabei bleibts !

Wäre es dann nicht auch ein standesrechtliches Problem einfach
das Inkasso zu betreiben ohne eigentlich zu wissen was hier
konkret abgerechnet wurde.

Ich würde einmal sagen, ohne eine Abrechnung in der Hand zu
haben darf ein RA nicht tätig werden - wenn er die Abrechnung
nicht versteht sollte er sie sich erklären lassen.

Hallo,

da verlangst du etwas zu viel, schließlich ist man Anwalt und nicht Arzt, Handwerker, … D.h. wenn ich eine Rechnung eines Mandanten einfordere, muss ich mich schon darauf verlassen, dass diese Rechnung ordnungsgemäß ist. Ich kann ja schlecht eine Arztrechnung darauf überprüfen, ob jede einzelne GOÄ-Position notwendig war und ob der Faktor angemessen ist. Und wenn jemand als Anbieter aus dem Telko-Bereich zu mir kommt und Abrechnungen über Telekommunikationsleistungen übergibt, schreibt er sicher nicht rein, dass es um die Nutzung eines den Anforderungen der RegTP nicht entsprechenden Dialers handelt. Die Rechnungen werden immer so verfasst sein, dass sie auf den ersten Blick keinen Anlass zum Zweifel an der Seriosität des Vorgehens bieten werden.

Wenn es sich tatsächlich um Abzocke handelt ist es Sache des Gegners, diesen Vorwurf zu erheben und im Zweifel entscheiden dann Gerichte, ob eine bestimmte Geschichte OK ist oder nicht. Der Anwalt ist aber immer Anwalt seiner Partei und nicht vorgeschobener Richter. D.h. solange es nicht gerade augenfällig ist, dass man hier mißbraucht werden soll, kann man einen Mandanten höchstens auf eine unklare Rechtslage und ein damit ggf. verbundenes hohes Prozesskostenrisiko aufmerksam machen. Wenn der aber unbedingt klagen will, vertritt man ihn eben so gut es geht, dass ist der Job des Anwalts. Und der Job des gegnerischen Anwalts ist es dann eben für seine Seite so gut es geht zu argumentieren. So ist das Spiel, und es funktioniert im Großen und Ganzen ja auch schon ein paar Jährchen (Parteibetrieb im Zivilverfahren geht schon auf römisches Recht zurück) ganz gut.

Gruß vom Wiz

1 Like

Ich halte das gesamte Inkassoverfahren über Anwälte
für „krank“, weil damit nur Anwälte verdienen. DIe
Parteien sich aber endgültig zerstreiten. Läuft son
Anwaltsverfahren erst mal an, ist dieses schwer zu
stoppen, verbittert den Zahlungspflichtigen und er
erklärt der Weltöffentlichkeit seine Wahrheit.
Ich rate daher von diesem Prozedere ab und empfehle
die „persönliche oder stellvertretende Vorsprache“,
ohne jedwede Rechtsberatung.

Ah ja, und wenn das Gegenüber die Tür nicht aufmacht, oder zum 1000sten Mal erzählt es wolle ja zahlen, aber es dann trotzdem nicht macht, dann ist die Sache für dich erledigt, oder wie soll man deine Ausführungen verstehen? Oder ziehst du dann lieber mit ein paar schwarz gekleideten Kleiderschränken vor das Haus des Schuldners und brichst ihm die Knochen? Spätestens dann wirst du einen Anwalt ganz sicher brauchen.

Ganz ehrlich, so einen großen Blödsinn ließt man hier glücklicherweise selten. Wenn eine Sache zum Inkasso an einen Anwalt abgegeben wird, hat es üblicherweise der Gläubiger über Monate mit Mahnungen, Telefonaten, persönlichen Gesprächen, … erfolglos versucht seine Forderung geltend zu machen. Die Geschäftsbeziehung ist dann bereits längst zerstört und auch nicht mehr zu retten. Fälle, in denen eine Einigung möglich ist, finden diese Einigung entweder bereits vor Abgabe der Sache an den Anwalt, oder aber der Schuldner merkt erst jetzt, dass es ihm nunmehr richtig an den Kragen gehen soll, und wird gerade aufgrund des anwaltlichen Forderungsschreibens ganz plötzlich kompromissbereit oder zahlt gleich vollständig.

Zu deinen übrigen Ausführungen unterhälst du dich besser mit deinem Therapeuten.

Gruß vom Wiz

2 Like

Wäre es dann nicht auch ein standesrechtliches Problem einfach
das Inkasso zu betreiben ohne eigentlich zu wissen was hier
konkret abgerechnet wurde.

Ich würde einmal sagen, ohne eine Abrechnung in der Hand zu
haben darf ein RA nicht tätig werden - wenn er die Abrechnung
nicht versteht sollte er sie sich erklären lassen.

Hallo,

da verlangst du etwas zu viel, schließlich ist man Anwalt und
nicht Arzt, Handwerker, … D.h. wenn ich eine Rechnung eines
Mandanten einfordere, muss ich mich schon darauf verlassen,
dass diese Rechnung ordnungsgemäß ist. Ich kann ja schlecht
eine Arztrechnung darauf überprüfen, ob jede einzelne
GOÄ-Position notwendig war und ob der Faktor angemessen ist.
Und wenn jemand als Anbieter aus dem Telko-Bereich zu mir
kommt und Abrechnungen über Telekommunikationsleistungen
übergibt, schreibt er sicher nicht rein, dass es um die
Nutzung eines den Anforderungen der RegTP nicht entsprechenden
Dialers handelt. Die Rechnungen werden immer so verfasst sein,
dass sie auf den ersten Blick keinen Anlass zum Zweifel an der
Seriosität des Vorgehens bieten werden.

Wenn es sich tatsächlich um Abzocke handelt ist es Sache des
Gegners, diesen Vorwurf zu erheben und im Zweifel entscheiden
dann Gerichte, ob eine bestimmte Geschichte OK ist oder nicht.
Der Anwalt ist aber immer Anwalt seiner Partei und nicht
vorgeschobener Richter. D.h. solange es nicht gerade
augenfällig ist, dass man hier mißbraucht werden soll, kann
man einen Mandanten höchstens auf eine unklare Rechtslage und
ein damit ggf. verbundenes hohes Prozesskostenrisiko
aufmerksam machen. Wenn der aber unbedingt klagen will,
vertritt man ihn eben so gut es geht, dass ist der Job des
Anwalts. Und der Job des gegnerischen Anwalts ist es dann eben
für seine Seite so gut es geht zu argumentieren. So ist das
Spiel, und es funktioniert im Großen und Ganzen ja auch schon
ein paar Jährchen (Parteibetrieb im Zivilverfahren geht schon
auf römisches Recht zurück) ganz gut.

Hi Wiz,

da hast Du schon recht. Nur Deinen vorhergehenden Beitrag konnte man vielleicht ein bischen in Richtung - Mandant schickt Excel-Datei mit Adressen und Beträgen, Sekräterin macht Serienbrief draus, Anwalt unterschreibt, Gebührennote wird geschrieben - verstehen.
So kann es ja nicht gehen. Die Rechnung dem RA ja doch schon mal vorliegen. Das er diese nicht materiell-rechtlich überprüfen muss/kann ist mir schon klar.

Grüße
Chris

Hallo,

das Problem ist halt:

Die Anwälte S & K sind nun mal als harte Hunde bekannt, die sich abwimmeln lassen (zur Zeit sind alle unsere Telefone besetzt…) bzw. nicht auf Übergabeeinschreiben mit Rückschein reagieren. Die haben überhaupt kein Interesse an einer gütlichen, aussergerichtlichen Einigung (kein wunder, wenn man sich die Anzahl der ebenfalls angemahnten Leute anschaut, das ist bei denen die reinste Akkordarbeit). Außerdem ist der Betrag knapp 60 Euro, ein Rechtsanwalt dürfte für eine Beratung (Vertretung) auch einiges verlangen und es gibt nur die Hardcopy des Anti Dialer Programms als Nachweis, das die Einwahl stattgefunden hat.

Gruß

Roland

Gruß an Wiz

dass es ihm nunmehr richtig an den Kragen gehen soll,

Zunächst darf ich mal darauf hinweisen,
dass ich die von Dir ausgesprochenen
Wege nicht mal gedacht habe.

Dann darf ich anmerken, worum es offenbar in Deinem
Geiste geht. Siehe oben das Zitat : an den Kragen !
Und der Prügelverteiler ist der Anwalt !?

dass es ihm nunmehr richtig an den Kragen gehen soll,

Verkaufpsychologisch und Kaufmännisch ist das genau
der falsche Weg. Etwas mehr Gelassenheit wäre der
erste Punkt, und dem Schuldner klar zu machen, dass
man ihm nichts böses will (mit dem an den Kragen
gehenden Terminator), sondern ihm ja was Gutes
getan hat, weshalb er die Schulden hat und ihm weiter
Gutes tut, weil man höflich bleibt.

Der Multiplikator der „anwaltlichen und gerichtlichen
Kragenumdreher“ ist ein NEGATIVER und deutlich höher
als der Positive.
Der manchmal „schnelle Erfolg“ des „schreibenden Schlägers“
wird auf Dauer mehr Schaden anrichten, als ein
ausgewogenes und ruhiges Vorgehen.