Eintragung des Wegerechts erzwingen?

Wer kennt eine Quelle, wo man Urteile finden kann, die sich mit der Eintragung des Wegerechts zum Grundstück über ein fremdes Grundstück auseinandersetzen!
Danke für die Hilfe

Das Problem kenne ich ,eine Klage auf Eintragung eines sog. Notwegerechts habe ich auch schon mal durchführen müssen .
Da hilft nur ein Anwalt , den man aber gut informieren muß.

siehe in den einschlägigen Urteilssuchmaschinen unter Notwegerecht nach.
cu

Heiner

Wer kennt eine Quelle, wo man Urteile
finden kann, die sich mit der Eintragung
des Wegerechts zum Grundstück über ein
fremdes Grundstück auseinandersetzen!
Danke für die Hilfe

Wer kennt eine Quelle, wo man Urteile
finden kann, die sich mit der Eintragung
des Wegerechts zum Grundstück über ein
fremdes Grundstück auseinandersetzen!

Hier kommt es zunächst darauf an, um welche Art von Wegerecht es sich handelt.

  1. Handelt es sich um ein sog. „Notwegerecht“, d.h. diejenige Befugnis zur Nutzung eines fremden Grundstücks, die erforderlich ist, um das eigene Grundstück überhaupt zu erreichen, so ist dessen Eintragung in das Grundbuch weder für die Wirksamkeit des Wegerechts notwendig noch überhaupt möglich.

  2. Andere Wegerechte können nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften des BGB als sog. Grunddienstbarkeiten in das Grundbuch des duldungspflichtigen Grundstücks eingetragen werden.

Genauere Angaben sind in Unkenntnis der Rechtsfrage, die zu entscheiden ist, leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

das hilft mir alles noch nicht weiter, deshalb etwas konkreter:

Es handelt sich bei dem Fall meiner Eltern um die Eintragung einer sog.
Grunddienstbarkeit in das Grundbuch des
duldungspflichtigen Grundstücks.
Der Eigentümer des Grundstückes will diese Eintragung aber nicht
zulassen, obwohl die Zufahrt zum Wohnhaus 1. die einzige Möglichkeit
ist, um dorthin zu kommen, 2. dieser Weg schon seit über 40 Jahren die
Zufahrt zum Wohnhaus ist, nur mit dem Unterschied, daß das Wohnhaus
früher einer Erbengemeinschaft gehört hat, zu der die Eigentümerin des
nun zu überfahrenden Grundstückes gehört.
Beim Verkauf des Hauses an meine Eltern wurde in Unkenntnis versäumt,
ein Wegerecht eintragen zu lassen, zu DDR-Zeiten war dies wohl auch gar
nicht notwendig, da galten andere Gesetze.
Gibt es mitlerweile eine Grundsatzentscheidung zu solchen Fällen oder
wie muß man die Sache angehen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Habe zwar von der Materie überhaupt keine Ahnung, doch hab ich mir letztens ne Wohnung gekauft und dabei kam auch zur Sprache, daß diese Wegerechte einn heikles Thema sind, wo man ohne juristische Beratung keine Chance hat!

So hatte mein Notar den Fall, daß trotz eingetragenen Wegerechts kein echtes Anrecht darauf besteht und dies laut seiner Aussage der Normalfall ist!

Bernd