Gewährleistung im B2B Handel ausschliessen

Von: , Frage gestellt am Di, 3. Aug 2004

Hallo,
wenn ein Unternehmer einen neuen PKW kaufen will und seinen alten in Zahlung geben will, werden in der Regel 2 Verkaufsrechnungen geschrieben. Der Händler schreibt eine für den Neuen, der Unternehmer eine an den Händler für den Alten, als Geld fliesst dann die Differenz.
Was muss der Unternehmer tun, um nicht 2 Jahre für die Gewährleistung/Garantie geradezustehen, sondern dies ganz auszuschließen. Genügt z.B. in der Rechnung die Formulierung "ohne Gewährleistung"?
Merci Dank vorab
Michael

9 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Gewährleistung im B2B Handel ausschliessen

        Also
        wenn Du nur eine Rechnung schreibst, bedeutet es,
        dass Du eine ""Garantie"" von 6 Monaten gibst.
        Um Gewährleistungsansprüche auszuschließen, sollte man
        entweder einen klassischen Kaufvertrag ausfüllen.
        Oder aber wenn es sich um einen "Weiterverkäufer" des Fahrzeugs
        handelt, sich um eine Freistellung von jeglichen Gewährleistungs-
        pflichten (schriftliche Form) bemühen.
        Ich denke das Du solch eine Freistellung kaum bekommen wirst,
        daher würde ich in solch einem Fall, einen Kaufvertrag abschliessen.
        -Wie das Geld fließt (Verrechnung etc) ist dabei egal.

        Ich hoffe mit dieser Antwort, etwas mehr geholfen zu haben. :)

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Jetzt weiss ich's. Gewährleistung ausschliessen

          Hi,
          das habe ich verstanden. Hilft weiter, herzlichen Dank
          Michael

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re: Jetzt weiss ich's. Gewährleistung ausschliesse

            Hi,
            das habe ich verstanden. Hilft weiter, herzlichen Dank
            Michael
            Es ist allerdings völlig falsch... ;-)

            Lass dich nicht beirren, lies lieber noch, was bereits darauf geantwortet wurde.

            Levay

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Sorry, absoluter Unsinn

          Hallo,

          was du da von dir gibst, ist wirklich absoluter Unsinn. Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, die unter bestimmten Umständen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Hierbei ist von Belang um was für einen Verkauf es sich handelt (Verbrauchsgüterkauf ?) und ob die Sache neu oder gebraucht ist.

          Vetraglich ausschließen kann man natürlich vieles, Gültigkeit hat das dadurch aber noch lange nicht.

          Gruß

          Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Re: Sorry, aber bitte nächstes mal googlen

            Hallo,
            leider bin ich erst heute auf diesen Beitrag gestoßen.. Hierbei ist von Belang um was für
            einen Verkauf es sich handelt (Verbrauchsgüterkauf ?) und ob
            die Sache neu oder gebraucht ist.

            Genau und in diesem Falle um einen P K W ! Vetraglich ausschließen kann man natürlich vieles, Gültigkeit
            hat das dadurch aber noch lange nicht.

            Gegenfrage: Warum gibt es spezielle Verkaufsverträge bei PKW
            Und google doch mal nächstes mal, bevor Du jemand angreifst.

            Suchbegriff: Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen

            Vielleicht überzeugen dich ja die Webseiten des ADAC, Autoscout 24,
            etc pp.

            Schönen Tag
            Christian

            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Und nochmal der TIPP vom ADAC

              Beim Gebrauchtwagenverkauf gilt auch :
              Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistungsfrist im Kaufvertrag auf zwölf Monate verkürzen, die Beweislast teilt sich dabei auf je sechs Monate für beide Parteien. Steht diese Verkürzung nicht im Vertrag, muss der Verkäufer zwei Jahre für Gewährleistung einstehen.
              Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung im Vertrag ganz ausschließen, so wie es ein Gebrauchtwagenkaufvertrag vorsieht, und sollte dies auch tun. Denn ist dieser Ausschluss nicht schriftlich fixiert, steht auch der Privatverkäufer zwei Jahre für Sachmängel ein.

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^2: Sorry, aber bitte nächstes mal googlen

              Hm, sorry, aber Mr. M. Neumann hat doch Recht...!?

              Ich verstehe nicht ganz, wo du ihm da widersprechen willst...

              Durch das Schreiben einer Rechung gibt man keine "Garantie", es geht auch gar nicht um "Garantie", sondern um Gewährleistung. Die kann bei Nicht-Unternehmern ausgeschlossen, bei Unternehmern höchstens verkürzt werden.

              Das ist alles so richtig...

              Levay

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