ist es möglich einen ferienjob frühzeitig, also vor der befristeten kündigung und während des zeitraums, zu kündigen, wenn im vertrag steht: „das arbeitsverhältnis kann während der befristung von jedem vertragspartner unter einhaltung der im tarifvertrag vorgesehenen verkürzten kündigungsfrist für aushilfsverträöge gekündigt werden.“? was genau ist dieser tarifevertrag, bzw. wie findet man mehr darüber heraus?
bestehen irgendwelche allgemeingültigen gesetze hierfür, bzw. besteht die möglichkeit, dass eine kündigung hier strafrechtliche folgen hat??
was ist zu tun, wenn der ausgemachte job, bspweise kassiererin für 4 stunden eigentlich um 8uhr endet, wie vertraglich ausgemacht, aber die person danach noch beauftragt wird, ware zurückzulegen, zu putzen, etc. und ihr diese überstunden nicht bezahlt werden? sind diese aufgaben rechtens oder kann man die überstunden einfordern, da dies ja vertraglich nicht festgelegt wurde??