angenommen jemand unterschreibt einen Vertrag. Die Gegenseite hat aber nach 4 Wochen immer noch nicht unterschrieben. Es ist also weiterhin nur eine Unterschrift unter dem Vertrag. Kann man seine Unterschrift dann wieder zurückziehen?
In dem Vertrag ist eine Zahlung vereinbart. Diese übersteigt die derzeitige finanzielle Leistungsfähigkeit des einen Vertragspartners bei weitem. Es wurde vereinbart, dass diese Zahlung daher erst zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet wird. Nun redet der Vertragspartner von einem Kommunikationsfehler und will das Geld sofort. Dieser fordernde Vertragspartner hat aber detaillierte Kenntnisse des Vermögensstandes des anderen Vertragspartners und weiß somit, dass der Partner nicht in der Lage ist, zu zahlen und dies auch bei Vertragsabschluss nicht wahr.
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angenommen jemand unterschreibt einen Vertrag. Die Gegenseite
hat aber nach 4 Wochen immer noch nicht unterschrieben. Es ist
also weiterhin nur eine Unterschrift unter dem Vertrag. Kann
man seine Unterschrift dann wieder zurückziehen?
Ein Vertrag der nur einseitig eingegangen wurde, ist nichtig - also nicht zustande gekommen. Also können auch aus einem nicht zustande gekommenen Vertrag, keine Forderungen gestellt werden, da hierfür keine vertragliche Rechtsgrundlage vorliegt.
Gruß dex
Vertrag kommt zustande durch Antrag und Annahme. Die Annahme hat unter Anwesenden sofort zu erfolgen (§ 147 Abs 1 BGB). Unter Abwesenden hat die Annahme in einem üblichen Zeitraum zu erfolgen (§ 147 abs 2 BGB).
hab jetzt keine Kommentare zu dem Thema weiter gewälzt und evtl. ist der Vertrag ja auch bereits mündlich geschlossen worden und das Stück Papier ist jetzt gar nicht sooooo wichtig. Aber ich würd eigentlich sagen, die Frist für die Annahme ist verstrichen.
ERGO: es ist kein Vertrag zustande gekommen.