Gewohnheitsrecht?

Hallo,
mal angenommen jemand hat ein Extra-Konto (Sparkonto) bei der DiBa und hat sich die AGB’s nicht genau durchgelesen in denen steht das dieses Konto nicht zur Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen dient, aber bei einem Internet Hoster genau dieses Konto zum abbuchen des Monatlichen Betrages angegeben hat. Es wurde jetzt schon 6 mal von diesem Konto abgebucht und plötzlich veranlasste die Bank eine Rückbuchung beim 7. monatlichen Betrag, bei dem dieser Person eine Gebühr für die Rückbuchung vom Internet Hoster aufgebrummt wurde.
Ist es möglich das die Bank nun für diesen Schaden aufkommt, also das nun eine Art gewohnheitsrecht greift?

Wie kann diese Person nun vorgehen, oder hat sie keine Chance das Geld von der Bank erstattet zu bekommen?

-----Auszug aus den AGB’s----
Das Extra-Konto dient nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen und nimmt nicht am Auslandszahlungsverkehr
teil. Die ING-DiBa wird auf das Konto gezogene Lastschriften und Schecks nicht einlösen.
Überweisungen sind ausschließlich zugunsten des Referenzkontos (Giro-Konto)
möglich, welches auf den Namen des/der Extra-Kontoinhaber(s) lauten und bei
einem inländischen Kreditinstitut geführt werden muss.
-----Auszug aus den AGB’s Ende----

Hallo netbuster,

IMHO hast Du da keine guten Aussichten. Ich nehme mal an, dass die
Abbuchungen monatlich erfolgen es deshalb gedauert hat, bis die Bank
das bemerkte. Von Gewohnheitsrecht keine Spur weit und breit. Denn
sowas setzt in der Regel entweder Kenntnis oder Kennenmüssen voraus,
das beides nicht vorlag wird die Bank höchstwahrscheinlich leicht
belegen können.

Ist es möglich das die Bank nun für diesen Schaden aufkommt,
also das nun eine Art gewohnheitsrecht greift?

Konsequenterweise: nein.

Wie kann diese Person nun vorgehen, oder hat sie keine Chance
das Geld von der Bank erstattet zu bekommen?

Garnsch und ja.

Gruß - Jaschiii

Hallo netbuster,

du hast keine Chance. Erstmal geht´s gar nicht um Gewohneitsrecht. Gewohnheitsrecht greift ein, wenn es keine anderen Rechtsquellen gibt, also heutzutage praktisch gar nicht mehr. Der von dir geschilderte Fall wird bereits soweit von den AGB´s und den BGB-Background, gegen den diese AGB´s entworfen sind, reguliert, dass irgendein Gedanke an Gewohnheitsrecht ausscheidet.

Um die Diskussion in die richtige Bahn zu lenken: Was du in der Sache meinst ist aber auch etwas ganz anderes als Gewohnheitsrecht: die Frage müßte lauten, ob dadurch das die Bank sich nicht an ihre eigenen AGB´s gehalten hat, diese durch einen konkludent ge-schlossenen Individualvertrag abbedungen wurden ? Falls ja, ist nichts mit Schadensersatz, weil du dann auch deine Einverständnis in die individualvertragliche Abbedinung erklärt hättest. Falls nein,…

Well Discuss !

Hallo,

bei dem dieser Person
eine Gebühr für die Rückbuchung vom Internet Hoster
aufgebrummt wurde.

wäre mal interessant zu wissen, um welch enorme Summe es sich dabei handelt.

Gruss, Niels