Ich bin verheiratet, mein Mann hat mit seiner Schwester zusammen von deren Eltern das Haus geerbt (lebenslanges Wohnrecht vereinbart). Die Eltern (also meine Schwiegereltern) wohnen noch drin.
Mein Mann kommt ums Leben, ich erbe also das halbe Haus (oder?)
Könnte ich das halbe Haus theoretisch verkaufen oder einen Verkauf anstrengen?
Was ist, wenn ich absolut nix damit (und mit denen) zu tun haben will?
Wie sieht es mit den Schulden aus, die die Schwiegereltern noch auf dem Haus haben (Grundbuch). Erbe ich die mit?
Wie ist es, wenn mein Mann zu Lebzeiten für die SChulden der Schwiegereltern eine Bürgschaft unterzeichnet hat. „Erbe“ ich das auch? Oder bin ich, wenn die Schwiegereltern nicht mehr zahlen können, „fein raus“?
Grüße Netti
(es geht jetzt um einen Ehevertrag… nur mal so am Rande)
zunächst mal muss man mal wieder darauf hinweisen, dass man nicht das Haus erbt, sondern die Gesamtrechtsnachfolge antritt. D.h. man tritt als Erbe in alle vererblichen Rechtspositionen (gute wie schlechte gleichermaßen) ein.
Dann muss man sich überlegen, wer nach deinem Mann Erbe wird, und ob Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen sind. Ohne Testament und Kinder wirst du übrigens keinesfalls Alleinerbin, sondern musst dir das Erbe hälftig mit den Eltern deines Mannes teilen! Selbst mit Testament hätten diese immer noch einen Pflichtteilsanspruch in Geld von 1/4 gegen dich als ggf. testamentarisch festgelegte Alleinerbin!
D.h. deine Schwiegereltern in spe könnten auf jeden Fall (solange keine Kinder da sind) den Gegenwert von 1/4 des von deinem Mann ererbten Vermögens als Pflichtteil von dir einforden. Ob es da so klug wäre, den Schwiegererltern mit dem Haus krumm zu kommen?
Ganz abgesehen davon ist das Haus mit bestehendem Wohnrecht grundsätzlich nicht verkaufbar, und solltest du an Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auflösung der Gemeinschaft denken, gehen natürlich erstrangigfe Kreditsicherungen aus dem Grundbuch vor, dann käme der Wertersatz für das weggefallene Wohnrecht, und erst wenn dann noch etwas übrig bliebe, kämst du an die Reihe.
Da es hier um viel Geld und viele zu bedenkende Einzelpunkte geht, tu dir selbst den Gefallen und geh zu einem freundlichen Anwaltskollegen mit vertieften Kenntnissen im Familien- und Erbrecht und lass dich von dem beraten und diesen auch ein Testament/Erbvertrag aufsetzen. Er berät auch über Möglichkeiten eines Erb- und Pflichtteilsverzichts. Im Gegensatz zum die Dinge dann beurkundenden neutralen Notar ist der Anwalt ganz allein dir verpflichtet! Daher ist das Geld gut angelegt.
Gruß vom Wiz
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