das ist genau der Punkt
Fragt sich dann halt nur, ab wann eine Fahrbahn schmal ist…
Ich habe mal ein Knöllchen bekommen, weil ich angeblich in einer schmalen Straße gegenüber einer Ausfahrt geparkt habe. Witzig war nur, dass ich in dieser Straße wohnte und immer dort geparkt habe, was normalerweise gar kein Problem war. Nur an diesem Tag war auf der anderen Straßenseite eine kleine Baustelle, und darum hatte man eine Absperrung um einen Baum herum aufgestellt, der neben der Ausfahrt stand. Durch diese Absperrung, in Verbindung mit meinem gegenüber geparkten Auto, konnte man schlecht oder gar nicht mehr aus der Ausfahrt rausfahren, was mir aber nicht aufgefallen war.
Nun hatte ich einen Bekannten, der in einer viel schmalerer Straße als meiner wohnte, und der regelmäßig Probleme hatte, aus seiner Garage zu kommen, wenn gegenüber ein Auto stand. Auf seine Nachfrage bei der Stadtverwaltung, ob man nicht gegenüber ein Parkverbotschild aufstellen könnte, sagte man ihm, dass die Straße dafür nicht schmal genug (!) im Sinne der STVO sei.
Ich habe mein Knöllchen nicht bezahlt und Einspruch eingelegt. Schließlich kam der Fall vor Gericht, und ich schilderte dem Richter die Situation sowie die meines Bekannten. Daraufhin wurde der Fall eingestellt, ich musste nicht zahlen.
Eine „schmale Straße“ ist eben immer Auslegungssache.
Gruß
Nelly