Hallo Alle,
Wenn bei einer 1998 gegründeten GmbH der Geschäftsführer Anfang Juni 2004
wechselt, muss das im Handelsregister-B eingetragen und veröffentlicht werden?
Gibt es dazu eine Frist, innerhalb derer dies geschehen muss / hätte geschehen
müssen? Gilt das auch, wenn der ursprüngliche Geschäftsführer seit 1998
geschäftsführender Gesellschafter war und der neue Geschäftsführer kein
Gesellschafter ist? Gibt es, sollte eine Veröffentlichungspflicht bestehen,
Strafen bei Nichtveröffentlichung? Wenn ja, in welcher Höhe?
Gruß
Dr. T
Hallo Dr. T,
Wenn bei einer 1998 gegründeten GmbH der Geschäftsführer
Anfang Juni 2004
wechselt, muss das im Handelsregister-B eingetragen und
veröffentlicht werden?
Ja, gemäß § 39 GmbHG, guckst Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gmbhg/index…
Gibt es dazu eine Frist, innerhalb derer dies geschehen muss /
hätte geschehen
müssen?
Nicht das ich wüsste, allerdings ergeben sich etwaige Konsequenzen
aus § 15 HGB.
Gilt das auch, wenn der ursprüngliche Geschäftsführer
seit 1998
geschäftsführender Gesellschafter war und der neue
Geschäftsführer kein
Gesellschafter ist?
Warum sollte es nicht? Mir sind keine Gründe ersichtlich.
Gibt es, sollte eine
Veröffentlichungspflicht bestehen,
Strafen bei Nichtveröffentlichung? Wenn ja, in welcher Höhe?
Nicht aus dem HGB, nicht aus dem GmbHG, uU aus dem
Handelsregistergesetz. Glaube ich aber gar nicht, denn die
nachteiligen Folgen ergeben sich wie gesagt aus § 15 HGB.
Gruß - Jaschiii