guten tag!
wie sieht eigentlich die rechtliche situation aus, wenn jemand völlig willkürlich von der polizei durchsucht wird?
in welchen fällen darf die polizei durchsuchungen durchführen?
und wie sieht die situation in den unterschiedlichen eu ländern aus?
konkret wäre ein vergleich zwischen Österreich, Deutschland und Holland interessant.
vielen dank
Also die Polizei darf niemanden aus reiner Willkür durchsuchen.
Es muss dafür einen Grund geben und dieser muß Dir auf Anfrage/Nachfrage genannt werden.
So wäre es in Deutschland.
na als Sicherheits-Offizier der Enterprise solltest du das aber wissen…*smile*
Na Spaß beiseite…
Also zumindest in D und bei unseren direkten Nachbarn gibt es dafür
Vorschriften,die sich einmal in Rechtsverordnungen und dann noch in den
Polizei-Internen Dienstvorschriften wiederfinden.
Neu sind seit ein paar Jahren die sogennanten Verdachts-Unabhängigen
(oder „Putativ“-Kontrollen).D.h. ein Polizist kann jedermann auf öffentlichen Wegen und Plätzen auch ohne besonderen (Tat)Verdacht
kontrollieren.
Dieses schließt auch das Recht auf Durchuchungen ( im Zweifel zur
Eigensicherung des Beamten) mit ein.
Von daher ist es immer gut,ein gültiges Identitäts-Dokument mitzuführen,aus dem sich Behördlich gesehen,der Wohnsitz einwandfrei
ersehen läßt (also in D gültiger Personalausweis).
Damit läßt sich so manche Kontrolle nämlich schon sehr gut „vereinfachen“…
Ohnehin läßt sich vieles bei einem „menschlichen“ Umgang miteinander
viel leichter und schneller erledigen als bei einen „Sturen Bestehen“
auf „Rechte“ usw. …
Im Privaten Bereich gilt zumindest in D und Ö die „Unverletzlichkeit“
der Wohnung…
Hier darf nur aufgrund eines Richterlichen Beschlusses (oder bei Gefahr im Verzuge) deine Wohnung von Polizeibeamten betreten werden.
Auf jeden Fall hast du aber das Recht auf das Beisein eines Rechtsanwaltes…
Hier in D gibt es dafür den sogenannten „Rechtsanwaltsnotdienst“
(zu finden in den Telefonbücher)…diese Nummer würde ich mir im
Handy speichern und im Falle des Falles dann anrufen…
Darauf hast du ein Recht und der Leitende Beamte wird dir das auch nicht verwehren (weil sonst kann er sich die Durchsuchung nämlich gleich sparen…)
Und alles andere sagt dir dann der Anwalt…
da bist du im Irrtum…
es hätte Polizeilich gesehen doch wenig Sinn,wenn ich an der A3 deutsche Fahrzeuge die aus den Niederlanden kommen kontrolliere und denen sage,
daß ich nach Rauschgift suche…z.B.
Oder nehmen wir ein anderes B. wenn ich Sprayer erwischen will,werde ich bei der Straßenkontrolle doch wohl kaum sagen,das ich nach Farbsprühdosen suche…an der nächsten Ecke hätte „mein Kunde“ sein Handy in der Hand und die ganze Aktion währe für die Katz…
Neu sind seit ein paar Jahren die sogennanten
Verdachts-Unabhängigen
(oder „Putativ“-Kontrollen).D.h. ein Polizist kann jedermann
auf öffentlichen Wegen und Plätzen auch ohne besonderen
(Tat)Verdacht:kontrollieren.
Sorry aber google dochmal mit dem Begriff „Verdachtsunabhängige Kontrollen“
Ist nicht in allen Bundesländer erlaubt
Quelle: Urteil des LVerfG Mecklenburg-Vorpommern (Az: LVerfG 2/98); Lisken, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 1998, 22.
In diesem geht es darum das es für verfasswungswidrig erklärt
worden ist. -Im Land Mecklenburg Vorpommern.
Hier ein Auszug:
Das gekippte Gesetz erlaubte verdachtsunabhängige Kontrollen mit Identitätsfeststellung zur „Unterbindung des unerlaubten Aufenthaltes und zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten der grenzüberschreitenden Kriminalität“ sowohl im Grenzgebiet (mit einer Tiefe von 30 km) als auch auf Durchgangsstraßen.
es hätte Polizeilich gesehen doch wenig Sinn,wenn ich an der
A3 deutsche Fahrzeuge die aus den Niederlanden kommen
kontrolliere und denen sage,
daß ich nach Rauschgift suche…
Im vorgenannten Beispiel geht es um eine Allgemeine Fahrzeugkontrolle
-nichts mit willkür.
Hier wird auch nicht eine einzelne Person durchleuchtet sonder „eine
ganze Fahrzeugflotte“
Bei diesem Beispiel in einer EINZEL-PERSON Kontrolle würdest
Du zu 70% vom BGS oder Zoll kontrolliert werden.
Man würde Dich fragen, ob man Waren einführt deren Besitz in Deutschland nicht erlaubt bzw strafbar ist.
Oder etwas anderes.
Durch eine evtl. Verneinung darf man dich „aufgrund Zweifel der Glaubwürdigkeit“ (Das unsichere Auftreten, Schweißbildung, Widersprüchliche Angaben etc) kontrollieren.
Ich hoffe Du verstehst was ich meine…Reine Willkür ist nicht
erlaubt, aber was meinst Du wie schnell man einen Grund findet.
-Verdächtiges Verhalten…etc pp.
z.B.
Oder nehmen wir ein anderes B. wenn ich Sprayer erwischen
will,werde ich bei der Straßenkontrolle doch wohl kaum
sagen,das ich nach Farbsprühdosen suche…
Ne sicherlich nicht…Aber wie wäre die „Allgemeine Personenkontrolle“
1x den Personalausweis bitte und dann noch die Frage
„Was man hier gerade so macht“
Antwort des Sprayer : Geht Ihnen nichts an = verdächtiges Verhalten
oder
Antwort des Sprayer : Ach ich gehe so spazieren = „Glaubwürdigkeit“
Und dieses würde es legitimieren.
Zur weiteren „Gefahrenabwehr“ (weitere Sprayer im Umkreis) muß
man nicht den richtigen Grund nennen…
Im Endeffekt wie will man es als Privatperson beweisen, was der
wahre Grund ist ???
Sorry aber google dochmal mit dem Begriff
„Verdachtsunabhängige Kontrollen“
Ich halte mich da lieber an die einschlägigen Gesetztes-Texte…
Sicherheits-und Ornungsgesetze des Landes NDS,Hessen,Bayern usw. bzw. des BGS-Gesetz…
(plus die Internen DA)