Nach dem Kauf einer Wohnung werden Notargebühren fällig, die Höhe der Kosten sind ja in der Gebührenordnung genau benannt.
Dann gibt es da noch den § mit den Post- und Telekommunikationsgebührengebühren. Welche Kosten fallen denn hier an (z.B. bei einem ganz normalen Kaufvertrag für eine kleine Wohnung)?
Kann ein Notar hier eine beliebig gewählte Pauschale ansetzen?
Grundbucheintrag
Dafür gibts auch nochmal eine happige Rechnung, evtl. erst nach geraumer Zeit.