Hallo Leute!
Mein Vermieter hat (bisher nur mündlich) wissen lassen, daß er die Wohnung (4-er WG) durch seinen Sohn bis Jahresende selbst nutzen will. Der Sohn wohnt bisher über uns mit seiner Familie (etwas eng).
Was können wir dagegen tun? Wir wollen noch etwa ein Jahr dort wohnen bleiben, da wir dann unser Studium beendet haben werden.
Der Vermieter muss natürlich die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.
Ausserdem muss die Eigenbedarfserklärung schriftlich kommen. Es muss auch geprüft werden, ob es für den Sohn nicht eine ausweichmöglichkeit gibt, auch in einem anderen objekt des Vermieters.
Wenn die Kündigung schriftlich erfolgt, faxe Sie mir doch mal zu. Anhand von Angaben des Mieterbundes kann ich mal prüfen, ob der Vermieter alles richtig gemacht hat. Meine Faxnummer mail ich Dir.
Gruß
Roland
Was ich gerade auf die Schnelle im Mieterlexikon des DMB gefunden habe:
"Kein Eigenbedarf, wenn der Vermieter für seinen alleinstehenden Sohn eine 4-Zimmer-Wohnung beansprucht. Anders, wenn der Sohn mit Frau/Freundin und 2 Kindern einziehen will. (OLG Karlsruhe).
Was mich vor allem stutzig macht, ist, dass du schreibst, der Sohn will nur bis Jahresende dort wohnen. Ich denke, dass dies eine sogenannte „vernunftswidrige“ Kündigung ist, 4 Leute vor die Tür zu setzen, damit 1 Person vorübergehend dort wohnen kann. Ich an eurer Stelle würde gegen die Kündigung (sobald ihr sie schriftlich habt) angehen. Ich denke, eure Chancen stehen nicht schlecht. Evtl. würde es sich ja lohnen, Mitglied eines Mieterschutzvereines zu werden.
Viel Glück,
Delia
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Red doch mal mit dem Vermieter! Vermutlich weiß er nicht, daß Ihr das Studium bald beendet habt!
In diesem Falle könnt ihr euch sicher einigen, daß ihr bis dahin dort wohnt und der Sohn dann dort einzieht! Solange wird er´s schon oben noch aushalten und der Vermieter spart sich den ganzen Ärger, den er so haben würde!
Einige Tricks um bis zum Abschluß in der Wohnung zu bleiben gibt es sicherlich und wenn ihr dem Vermieter knallhart sagt, daß Ihr vorher nicht auszieht wird er schojn die Einigung akzeptieren!
Bernd
P.S.: Wartet aber vorerst lieber ab… solange die Kündigung nicht schriftlich erfolgt hat sie keine Wirkung ;o)
Netter Artikel, bloß ist der Sohn nicht ganz alleinstehend und „bis Jahresende“ bedeutet wohl, daß sie bis dahin ausziehen sollen nicht daß der Sohn nur bis dahin drin wohnen will ;o)))
Ich hatte das so verstanden, dass der Sohn noch bei den Eltern wohnt („mit seiner Familie“). War wohl ein Missverständnis. Und „bis Jahresende“ hörte sich für mich auch so an, als wenn der Sohn die Wohnung nur bis Jahresende braucht. Sorry, aber man hätte das ja auch etwas deutlicher schreiben können. Dann hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, extra im Mieterlexikon nachzuschlagen.
Delia
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