Wissende im Forum, was wäre wenn
man mit einem Anwalt in einer Regressklage einen Vergleich erzielt hat. Dieser zahlt mit Scheck, rät man möge doch bezüglich der Kosten beim Gericht den Ausgleich beantragen.(*1)
Der Kläger beantragt Kostenfestsetzung ausdrücklich bei Gericht!
Das Gericht teilt mit
„Es ist ein Überschuss entstanden bitte geben Sie eine Bankverbindung an“ (m.E. weil der Antraggegner besagter Anwalt seinen Anteil am Vergleich einzahlte) (*2) Kläger teilt dem Gericht Kto mit
eine Zahlung d.die Gerichtskasse ist bis jetzt noch nicht erfolgt.
Der Anwalt schreibt jetzt
Sie haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt.
Wir fordern Sie auf zur Herausgabe des Vergleichs.
sowie zur Herausgabe des Kostenfestsetzungsbeschlusses.
erfolgt dies nicht werden wir auf Herausgabe klagen.
Was will er? (*2)
„Es ist ein Überschuss entstanden bitte geben Sie eine Bankverbindung an“ oder ist das der Kostenfestsetzungsbeschluss.
Erstens er hat doch selber vorgeschlagen die Gerichtskosten ausgleichen zu lassen. Oder bekommt Er die erstatteten Kosten?
Zahlt das Gericht Geld was dem Anwalt gehört an den Antragsteller des Kostenfestsetzungsbeschlusses (also den Kläger im Vergleich) aus ?
Geben die vom Gericht noch eine Vollstreckbare Ausführung vom Vergleich ab?
das ist insgesamt schon einen Monat her. und jetzt dieses unverständliche Theater
Schönen Sonntag noch meiner ist dahin.
Danke f. Antworten.
P. Leenders