Vergleich vor Gericht

Wissende im Forum, was wäre wenn
man mit einem Anwalt in einer Regressklage einen Vergleich erzielt hat. Dieser zahlt mit Scheck, rät man möge doch bezüglich der Kosten beim Gericht den Ausgleich beantragen.(*1)

Der Kläger beantragt Kostenfestsetzung ausdrücklich bei Gericht!
Das Gericht teilt mit
„Es ist ein Überschuss entstanden bitte geben Sie eine Bankverbindung an“ (m.E. weil der Antraggegner besagter Anwalt seinen Anteil am Vergleich einzahlte) (*2) Kläger teilt dem Gericht Kto mit
eine Zahlung d.die Gerichtskasse ist bis jetzt noch nicht erfolgt.

Der Anwalt schreibt jetzt
Sie haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt.
Wir fordern Sie auf zur Herausgabe des Vergleichs.
sowie zur Herausgabe des Kostenfestsetzungsbeschlusses.

erfolgt dies nicht werden wir auf Herausgabe klagen.

Was will er? (*2)

„Es ist ein Überschuss entstanden bitte geben Sie eine Bankverbindung an“ oder ist das der Kostenfestsetzungsbeschluss.

Erstens er hat doch selber vorgeschlagen die Gerichtskosten ausgleichen zu lassen. Oder bekommt Er die erstatteten Kosten?

Zahlt das Gericht Geld was dem Anwalt gehört an den Antragsteller des Kostenfestsetzungsbeschlusses (also den Kläger im Vergleich) aus ?

Geben die vom Gericht noch eine Vollstreckbare Ausführung vom Vergleich ab?

das ist insgesamt schon einen Monat her. und jetzt dieses unverständliche Theater
Schönen Sonntag noch meiner ist dahin.
Danke f. Antworten.
P. Leenders

Hallo,

das Gericht zahlt die zu viel bezahlten Gerichtskosten (Überschuss) direkt an den Empfänger aus.

Wurde der Vergleichsbetrag (Scheck) ebenfalls schon eingelöst, hat die Gegenseite einen Anspruch auf Herausgabe der beiden vollstreckbaren Titel (Vergleich und Kostenfestsetzungsbeschluss) - dies, damit die Gegenseite nicht später den Gerichtsvollzieher beauftragt und die Beträge nochmal kassiert.

Gruss
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, ersteinmal Dank für Deine Antwort BM, leider funktioniert das Sternchen verteilen bei mir nicht.

das Gericht zahlt die zu viel bezahlten Gerichtskosten
(Überschuss) direkt an den Empfänger aus.


Dies wurde angekündigt, eine Zahlung durch die Gerichtskasse ist aber noch nicht erfolgt. Eine Betragshöhe nicht bekannt. Sollten sein Gerichtskosten/zwei sowie nichtangefallene Urteilsgebühr.
Eine "Vollstreckbare Ausführung des Vergleichs ist doch sicher mit einem Vermerk der Vollstreckbarkeit versehen vom Gericht. Da steht aber nichts drauf von Vollstreckbarkeit.

Das Gericht hat m.W. keinen Kostenfestsetzungsbeschluss gefasst, sondern nur angekündigt den „Überschuss“ auszuzahlen.
Auf den Antrag:
Geschfzeich:xyzz
Ich beantrage die Kostenfestsetzung hinsichtlich der von mir verauslagten Gerichtskosten mfg verfasser.

Dieser Aw droht mit einer Herausgabeklage von etwas was nicht existiert, oder bekommt Er den Kostenfestsetzungsbeschluss und nicht der Antragsteller.
P.Leenders

Wurde der Vergleichsbetrag (Scheck) ebenfalls schon eingelöst,
hat die Gegenseite einen Anspruch auf Herausgabe der beiden
vollstreckbaren Titel (Vergleich und
Kostenfestsetzungsbeschluss) - dies, damit die Gegenseite
nicht später den Gerichtsvollzieher beauftragt und die Beträge
nochmal kassiert.

Gruss
BM

Wissende im Forum, was wäre wenn
man mit einem Anwalt in einer Regressklage einen Vergleich
erzielt hat. Dieser zahlt mit Scheck, rät man möge doch
bezüglich der Kosten beim Gericht den Ausgleich
beantragen.(*1)

Der Kläger beantragt Kostenfestsetzung ausdrücklich
bei Gericht!
Das Gericht teilt mit
„Es ist ein Überschuss entstanden bitte geben Sie eine
Bankverbindung an“ (m.E. weil der Antraggegner besagter Anwalt
seinen Anteil am Vergleich einzahlte) (*2) Kläger teilt dem
Gericht Kto mit
eine Zahlung d.die Gerichtskasse ist bis jetzt noch nicht
erfolgt.

Der Anwalt schreibt jetzt
Sie haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt.
Wir fordern Sie auf zur Herausgabe des Vergleichs.
sowie zur Herausgabe des Kostenfestsetzungsbeschlusses.

erfolgt dies nicht werden wir auf Herausgabe klagen.

Was will er? (*2)

„Es ist ein Überschuss entstanden bitte geben Sie eine
Bankverbindung an“ oder ist das der
Kostenfestsetzungsbeschluss.

Erstens er hat doch selber vorgeschlagen die Gerichtskosten
ausgleichen zu lassen. Oder bekommt Er die erstatteten Kosten?

Zahlt das Gericht Geld was dem Anwalt gehört an den
Antragsteller des Kostenfestsetzungsbeschlusses (also den
Kläger im Vergleich) aus ?

Geben die vom Gericht noch eine Vollstreckbare Ausführung vom
Vergleich ab?

das ist insgesamt schon einen Monat her. und jetzt dieses
unverständliche Theater
Schönen Sonntag noch meiner ist dahin.
Danke f. Antworten.
P. Leenders