angenommen, in einer eheähnlichen Gemeinschaft (beide berufstätig) werden die GEZ-Gebühren für alle Fernseher und Radios von einem Partner bezahlt. Der 2. Partner kauft sich nun ein Auto mit Radio.
Wie sieht es bei eheähnlichen Partnerschaften aus, ist damit die GEZ-Gebühr für den Wagen des Partners gezahlt oder müsste dieser ebenfalls an die GEZ zahlen (womit praktisch derselbe Haushalt 2x zahlen würde)?
Falls die GEZ-Gebühr ein 2. Mal fällig wäre, kann der eine Partner, der zur Zeit die GEZ-Gebühr zahlt, alle Fernseher und Radios abmelden und der Partner (mit dem Auto) meldet alles auf sich an?
angenommen, in einer eheähnlichen Gemeinschaft (beide
berufstätig) werden die GEZ-Gebühren für alle Fernseher und
Radios von einem Partner bezahlt. Der 2. Partner kauft sich
nun ein Auto mit Radio.
Wie sieht es bei eheähnlichen Partnerschaften aus, ist damit
die GEZ-Gebühr für den Wagen des Partners gezahlt oder müsste
dieser ebenfalls an die GEZ zahlen (womit praktisch derselbe
Haushalt 2x zahlen würde)?
bis hier hin müßte man das Autoradio extra bezahlen.
Das ist ein häufiger Fall.
Falls die GEZ-Gebühr ein 2. Mal fällig wäre, kann der eine
Partner, der zur Zeit die GEZ-Gebühr zahlt, alle Fernseher und
Radios abmelden und der Partner (mit dem Auto) meldet alles
auf sich an?
hier ist es lt. GEZ unter „ungezwungen“ (http://www.gez.de/) wohl ausreichend wenn der Autobesitzer die GEZ-Gebühren bezahlt.
Zitat:
Muss ich mein Autoradio anmelden?
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie
Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den
Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein
anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.
angenommen, in einer eheähnlichen Gemeinschaft (beide
berufstätig) werden die GEZ-Gebühren für alle Fernseher und
Radios von einem Partner bezahlt. Der 2. Partner kauft sich
nun ein Auto mit Radio.
Wie sieht es bei eheähnlichen Partnerschaften aus, ist damit
die GEZ-Gebühr für den Wagen des Partners gezahlt oder müsste
dieser ebenfalls an die GEZ zahlen (womit praktisch derselbe
Haushalt 2x zahlen würde)?
Das Autoradio des Lebenspartners ist nicht abgedeckt, es muss also zusätzlich bezahlt werden. Dies ist übrigens auch mit deinem aufgeführten Beispiel auf der Website der GEZ nachzulesen.
Falls die GEZ-Gebühr ein 2. Mal fällig wäre, kann der eine
Partner, der zur Zeit die GEZ-Gebühr zahlt, alle Fernseher und
Radios abmelden und der Partner (mit dem Auto) meldet alles
auf sich an?
Sofern er nicht selbst auch ein Auto besitzt, ja. Wenn er auch ein Auto hat würde es natürlich keinen Sinn machen, da dann die gleichen Gebühren anfallen wie jetzt.