Kündigungsfristen/Aufhebungsvertrag

Hallo, hallo,

angenommen, ein Mitarbeiter ist erst seit einem Jahr in einer Firma,
möchte aber den Arbeitgeber wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende.

  1. Besteht die Möglichkeit diese Kündigungsfrist ‚ausser Kraft‘ zu setzen aufgrund der Kürze des Arbeitsverhälnisses.

  2. Wenn nein, käme ein Aufhebungsvertrag in Frage. Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit diesen zu verweigern bzw. kommt das vor?

Vielen Dank!

LG, Elke

Hallo,

Hallo, hallo,

angenommen, ein Mitarbeiter ist erst seit einem Jahr in einer
Firma,
möchte aber den Arbeitgeber wechseln. Die Kündigungsfrist
beträgt drei Monate zum Quartalsende.

  1. Besteht die Möglichkeit diese Kündigungsfrist ‚ausser
    Kraft‘ zu setzen aufgrund der Kürze des Arbeitsverhälnisses.

Wenn die Frist vertraglich vereinbart ist, nein.

  1. Wenn nein, käme ein Aufhebungsvertrag in Frage. Hat der
    Arbeitgeber die Möglichkeit diesen zu verweigern bzw. kommt
    das vor?

Ein Aufhebungsvertrag ist immer ein Vertrag, der von beiden Seiten einverstanden sein müssen. Natürlich kann der AG die Unterschrift verweigern.

Grüße Michael

Vielen Dank!

LG, Elke

Hi Elke,

ich habe vor längerem gehört, dass AN trotz anderslautender Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag mit Monatsfrist kündigen können und zwar wenn es sich um eine einfache Tätigkeit handelt. In dem besagten Fall handelte es sich um einen Chauffeur.

Ausnehmen würde ich Abteilungsleiter, Mitarbeiter der Geschäftsleitung o. ä.

Versuch doch einfach mal ein bisschen in der Richtung zu googeln :wink:

Gruß Reni

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Was man so alles hört…
Hi Reni!

ich habe vor längerem gehört, dass AN trotz anderslautender
Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag mit Monatsfrist kündigen
können

Nicht alles, was man hört, muss der Realität entsprechen!

und zwar wenn es sich um eine einfache Tätigkeit
handelt. In dem besagten Fall handelte es sich um einen
Chauffeur.

Was ist denn eine einfache Tätigkeit?
Ich halte Chauffeur NICHT für eine einfache Tätigkeit!

Ausnehmen würde ich Abteilungsleiter, Mitarbeiter der
Geschäftsleitung o. ä.

Ach so - DU würdest ausnehmen?
Sei versichert, dass eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien bindend ist, wenn sie vereinbart ist, und für den Arbeitnehmer keine längere Frist vereinbart ist, als für den Arbeitgeber!

LG
Guido

Hi!

möchte aber den Arbeitgeber wechseln. Die Kündigungsfrist
beträgt drei Monate zum Quartalsende.

Gilt diese Frist für beide Parteien?

  1. Besteht die Möglichkeit diese Kündigungsfrist ‚ausser
    Kraft‘ zu setzen aufgrund der Kürze des Arbeitsverhälnisses.

Nein! Möglich wäre eine „Außer-Kraft-Setzung“ nur, wenn zur Kündigungsfrist des Arbeitnehmers nichts vereinbart ist (also wenn da steht: „Der AN kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden“, aber andersrum fehlt alles), oder wenn für den AN eine längere Frist vereinbart wurde als für den AG!

  1. Wenn nein, käme ein Aufhebungsvertrag in Frage. Hat der
    Arbeitgeber die Möglichkeit diesen zu verweigern bzw. kommt
    das vor?

Wie Michael völlig richtig schrieb, kann der AG selbstverständlich einen AufhebungsVERTRAG verweigern!
Und: Ja, es kommt tatsächlich vor!

LG
Guido

Hallo Guido,

Danke für die Antwort!

Ja, die Frist ist für beide Parteien vereinbart.

Fazit, dann kommt für den Arbeitnehmer nur ein Aufhebungsvertrag in Frage, um das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu kündigen mit dem Risiko, dass der nicht akzeptiert wird.

LG, Elke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]