Stornierung einer FeWo

Hallo,

angenommen, es hat jemand eine Ferienwohnung von privat reserviert und in der Reservierungsbestätigung ist nichts bzgl. einer Stornierung (Kosten usw.) vermerkt.
Wenn diese Person nun aber doch nicht die Reise antreten kann, können dann Stornierungskosten auf diese Person zukommen?
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

Gruß, Ute

Hallo Ute!

Du hast eine Fewo reserviert und der Anbieter sagt zu. Mit dieser beiderseitigen Willenserklärung ist ein Vertrag zustande gekommen. Verträge müssen eingehalten werden, sonst bräuchte man sie gar nicht erst zu schließen. Wenn sich ein Vertragspartner die Sache anders überlegt, hat er dem anderen den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wenn es für den Fall des Rücktritts keine Vereinbarungen gab, wird der Anbieter seinen Schaden glaubhaft machen müssen. Was diesbezüglich usus ist, haben bestimmt schon Dutzende Gerichte entschieden. Genaueres weiß ich aber nicht, bin bloß Laie.

Gruß
Wolfgang

angenommen, es hat jemand eine Ferienwohnung von privat
reserviert und in der Reservierungsbestätigung ist nichts
bzgl. einer Stornierung (Kosten usw.) vermerkt.
Wenn diese Person nun aber doch nicht die Reise antreten kann,
können dann Stornierungskosten auf diese Person zukommen?
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

Hi Ute,

wie schon erwähnt ist jede Partei an seinen Vertragsbedingungen gebunden. Wenn die Gegenpartei ein Rücktrittsrecht unter bestimmten Bedingungen einräumt, ist dies reines Entgegenkommen. Ist hiervon in dem Vertrag nichts erwähnt, musst du deinen Vertragsbestandteil erfüllen.

Gruß
Falke

Meine Ehefrau macht auch sowas. Da werden
dann 30 % eingezogen. Kam dreei Mal vor.
Gab nicht mal vernünftige Gründe in zwei Fällen.

Im dritten Fall war ein Oberschenkelhalsbruch mit
Krankenhaus nachvollziehbar. Anstatt ne Rechnung
wurden Blumen hingesendet.

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