Eintrag im Fahrzeugbrief = Besitzer?

Hallo Leute,

eine Frage:

Angenommen, es wird ein Auto gekauft. Beim Verkauf ist noch für 45 Tage das Autohaus eingetragen, der Brief wird aber bei Verkauf an den Käufer übergeben.

Hier die Frage:
Ist der Käufer (hat den Brief im Besitz) oder das Autohaus (ist im Brief eingetragen) der Besitzer/Eigentümer?

  1. Frage:
    Angenommen, das Autohaus geht während der 45 Tage Konkurs. Geht das Auto in die Konkursmasse über oder ist der Besitzer des Briefes hier abgesichert?

Hoffe, hier kann mir jemand etwas dazu sagen. Vielleicht kann auch nochmal jemand sagen, was genau der Unterschied zwischen Halter, Besitzer, Eigentümer ist.

Gruss aus Lebkuchencity
Stern von Rio

Hallo Leute,

eine Frage:

Angenommen, es wird ein Auto gekauft. Beim Verkauf ist noch
für 45 Tage das Autohaus eingetragen, der Brief wird aber bei
Verkauf an den Käufer übergeben.

Hier die Frage:
Ist der Käufer (hat den Brief im Besitz) oder das Autohaus
(ist im Brief eingetragen) der Besitzer/Eigentümer?

Wenn du den Brief in den Händen hälst, bist du Besitzer des Fahrzeuges. Wenn dir der Brief überreicht wurde, solltest du schnell damit zum Meldeamt und dich selbst in diesem Brief eintragen zu lassen, damit du auch zum Eigentümer dieses Fahrzeuges wirst.

  1. Frage:
    Angenommen, das Autohaus geht während der 45 Tage Konkurs.
    Geht das Auto in die Konkursmasse über oder ist der Besitzer
    des Briefes hier abgesichert?

Das schöne ist doch, dass du Besitzer des Briefes bist! So kannst du diesen umschreiben!!!

Hoffe, hier kann mir jemand etwas dazu sagen. Vielleicht kann
auch nochmal jemand sagen, was genau der Unterschied zwischen
Halter, Besitzer, Eigentümer ist.

Ein Fahrzeughalter ist der Jenige, der den Wagen fährt (und ich glaube auch versichert) Ein Besitzer ist derjenige, der das Auto benutzt - in diesem Moment. In dem Moment, wo dir der Schein des Fahrzeuges überreicht wird, oder auch einfach nur ein Gegenstand, den du dann benutzt, bist du solange im Besitz, wie du es/ihn gebrauchst. Und ein Eigentümer ist der Inhaber dieser Sache. Ihm gehört das Auto, das Rad, das Haus etc. Es ist sein Eigentum!
Eigentum und Besitz ist also zu unterscheiden. Natürlich ist es meistens so (z.B.bei einem Auto) dass der Eigentümer des Wagens auch gleichzeitig der Besitzer ist. Bis zu dem Zeitpunkt wo er es verleiht,etc…

Gruss aus Lebkuchencity
Stern von Rio

Hallo,

der Fahrzeugbrief ist m.E. ein sogenanntes Inhaberpapier, das heißt dem Inhaber des Briefes (nicht dem dort genannten) stehen die Eigentumsrechte erst mal zu. Wenn du den Brief in deinen Fingern hälst, dann kannst du das Fahrzeug auch verwerten.

Aber ich bin kein Jurist, also sollte es jemand genauer wissen, korrigiere er mich bitte.

Gruß

Der Häuserprofi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Leut,

wenn du einen Kaufvertrag geschlossen und den Preis bezahlt hast und das beweisen kannst, gehört es dir, egal wo sich der Brief befindet und was drin steht. Du solltest dich aber beeilen, das anzumelden, damit es nicht versehentlich anderweitg verkauft wird.

Wenn ich mir ein Auto kaufe, es beim Staßenverkehrsamt auf meinen Namen anmelde und benutze, bin ich Eigentümer, Halter und Besitzer in einer Person.

Wenn ich es aber z. B. meiner Frau zur Nutzung überlasse und sie meldet es auf ihren Namen an, bin ich Eigentümer, sie Halter und Besitzer.

Wenn sie es aber dir leiht, bin ich Eigentümer, sie Halter und du Besitzer.

Gruß
Peter

Hi,

Ist der Käufer (hat den Brief im Besitz) oder das Autohaus
(ist im Brief eingetragen) der Besitzer/Eigentümer?

Wenn du den Brief in den Händen hälst, bist du Besitzer des
Fahrzeuges.

Falsch. Besitzer ist man, wenn man das Fahrzeug in den Händen hält, vulgo „die Kontrolle darüber hat“.

Wenn dir der Brief überreicht wurde, solltest du
schnell damit zum Meldeamt und dich selbst in diesem Brief
eintragen zu lassen, damit du auch zum Eigentümer dieses
Fahrzeuges wirst.

Eigentümer wird man schon mit dem unterschriebenen Kaufvertrag (und der Bezahlung).

Ein Fahrzeughalter ist der Jenige, der den Wagen fährt (und
ich glaube auch versichert)

Auch falsch, Farhteughalter ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Der muß noch nicht mal mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.

Ein Besitzer ist derjenige, der
das Auto benutzt - in diesem Moment. In dem Moment, wo dir der
Schein des Fahrzeuges überreicht wird, oder auch einfach nur
ein Gegenstand, den du dann benutzt, bist du solange im
Besitz, wie du es/ihn gebrauchst.

Fast richtig, ich kann auch ohne Fahrzeugschein Besitzer des Fahrzeugs sein. Nicht aber ohne Fahrzeug.

Eigentum und Besitz ist also zu unterscheiden. Natürlich ist
es meistens so (z.B.bei einem Auto) dass der Eigentümer des
Wagens auch gleichzeitig der Besitzer ist. Bis zu dem
Zeitpunkt wo er es verleiht,etc…

So „meistens“ ist das garnicht mal… Es kann dabei auch zu durchaus lustigen Kombinationen kommen. Ich zum Beispiel bin Eigentümer und Besitzer meines Autos, nicht aber Halter und Versicherungsnehmer.

Gruß,

Malte.

Hallo Petra,

hast du meine Antwort nicht gelesen, oder schriebst du gerade, als ich sie hochlud? Was ich dort gesagt habe, war schon richtig, Malte hat deine Stellungnahme zum Glück schon korrigiert, so dass der Frager nicht würfeln muss, was er glauben soll.

Aber noch zweierlei:

Wenn du den Brief in den Händen hälst, bist du Besitzer des
Fahrzeuges. Wenn dir der Brief überreicht wurde, solltest du
schnell damit zum Meldeamt und dich selbst in diesem Brief eintragen zu lassen,

Das kannst du natürlich machen, du kannst das Auto auch weiterverkaufen. Wenn der Schein aber z. B. irrtümlich übergeben worden ist und du gar keinen Vertrag hast, wird die Firma das anfechten. Dann zahlst du den Schaden und wirst je nach den Umständen auch noch wegen Betrugs bestraft.

Eigentum und Besitz ist also zu unterscheiden. Natürlich ist
es meistens so (z.B.bei einem Auto) dass der Eigentümer des
Wagens auch gleichzeitig der Besitzer ist. Bis zu dem
Zeitpunkt wo er es verleiht,etc…

Das gilt (meistens) nur für Privatfahrzeuge. Bei den meisten Dienstwagen, Geschäftsfahrzeugen, Lastwagen, Omnibussen, Taxis usw. ist das anders.

Gruß
Peter

Hallo Petra,

hast du meine Antwort nicht gelesen, oder schriebst du gerade,
als ich sie hochlud? Was ich dort gesagt habe, war schon
richtig, Malte hat deine Stellungnahme zum Glück schon
korrigiert, so dass der Frager nicht würfeln muss, was er
glauben soll.

Ich schrieb wohl gerade, als du sie hochgeladen hattest…als ich eine Antwort schrieb, stand da noch gar nichts…!!! Aber ich lasse mich natürlich immer eines besseren belehren, schließlich bin ich nicht all wissend…

der Fahrzeugbrief ist m.E. ein sogenanntes Inhaberpapier, das
heißt dem Inhaber des Briefes (nicht dem dort genannten)
stehen die Eigentumsrechte erst mal zu. Wenn du den Brief in
deinen Fingern hälst, dann kannst du das Fahrzeug auch
verwerten.

hi,

nein dem ist nicht so. der brief ist kein inhaberpapier. man erwirbt nicht das eigentum am kfz durch übereignung des briefes. der brief ist vielmehr zubehör des kfz wie kfz-schlüssel, ersatzrad und radio.

der brief ist dazu da, einen gutgläubigen erwerb vom nichteigentümer zu verhindern.

bsp. A leiht sein kfz dem freund B, B fährt mit dem wagen zum markt und will den wagen an C verscheuern. C kann kein eigentum erwerben, da er entweder den brief nicht eingesehen hat (grobe fahrlässigkeit) oder im brief der A als eigentümer steht, nicht der B. somit kann C, selbst wenn er mit B einen vertrag macht, die hände schüttelt und den schlüssel und das auto hat kein eigentum am auto von A erwerben.

der brief ermöglicht also keinen eigentumserwerb, er verhindert eigentumsverlust!

mfg vom

showbee