Hi,
Ist der Käufer (hat den Brief im Besitz) oder das Autohaus
(ist im Brief eingetragen) der Besitzer/Eigentümer?
Wenn du den Brief in den Händen hälst, bist du Besitzer des
Fahrzeuges.
Falsch. Besitzer ist man, wenn man das Fahrzeug in den Händen hält, vulgo „die Kontrolle darüber hat“.
Wenn dir der Brief überreicht wurde, solltest du
schnell damit zum Meldeamt und dich selbst in diesem Brief
eintragen zu lassen, damit du auch zum Eigentümer dieses
Fahrzeuges wirst.
Eigentümer wird man schon mit dem unterschriebenen Kaufvertrag (und der Bezahlung).
Ein Fahrzeughalter ist der Jenige, der den Wagen fährt (und
ich glaube auch versichert)
Auch falsch, Farhteughalter ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Der muß noch nicht mal mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.
Ein Besitzer ist derjenige, der
das Auto benutzt - in diesem Moment. In dem Moment, wo dir der
Schein des Fahrzeuges überreicht wird, oder auch einfach nur
ein Gegenstand, den du dann benutzt, bist du solange im
Besitz, wie du es/ihn gebrauchst.
Fast richtig, ich kann auch ohne Fahrzeugschein Besitzer des Fahrzeugs sein. Nicht aber ohne Fahrzeug.
Eigentum und Besitz ist also zu unterscheiden. Natürlich ist
es meistens so (z.B.bei einem Auto) dass der Eigentümer des
Wagens auch gleichzeitig der Besitzer ist. Bis zu dem
Zeitpunkt wo er es verleiht,etc…
So „meistens“ ist das garnicht mal… Es kann dabei auch zu durchaus lustigen Kombinationen kommen. Ich zum Beispiel bin Eigentümer und Besitzer meines Autos, nicht aber Halter und Versicherungsnehmer.
Gruß,
Malte.