wegen fehlerhafter Angaben zum Familienstand (Trennung der Eltern) muss Bafög zurückgezahlt werden. Ab wann werden hier Zinsen berechnet? Nach meinem Verständnis ab dem Tag, an dem die Rückzahlung gefordert wird - oder liege ich da falsch? Das BAfög-Amt berechnet die Zinsen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Überzahlung erfolgt ist. Wer weiß was?
Also wenn sonst keiner was schreibt, dann schreib ich mal, was ich so denke, ohne da wirklich etwas zu wissen.
Logisch erscheint mir die Ansicht des BAFÖG Amtes eigentlich schon, also rein gefühlsmäßig sage ich dir, dass du die Zinsen ab Auszahlung bezahlen musst. Es wäre nämlich merkwürdig, wenn du dich durch eine unrichtige Tatsachenangabe auch noch bereichern könntest (Zinsgewinn auf deinem Konto) und die Behörde einen Nachteil hätte. Sinn der Rückforderung ist ja sozusagen eine (öffentlichrechtliche) Rückabwicklung.
Du kannst ja mal ein Rechtsmittel gegen den Bescheid erheben wegen der Zinsen und schaun was rauskommt.