Motorradunfall unverschuldet mit Personenschaden

Hallöchen,
ich hab da mal ne Frage:
Angenommen, bei einem Motorradausflug passiert folgendes:
Das Motorrad mit zwei Leuten fährt friedlich hinter einem schwarzen Auto auf der Landstraße her, als ein weißer Lieferwagen auf einmal aus einer T-Kreuzung auf die Straße fährt. Das Motorrad und der BMW waren auf der Vorfahrtstraße (Landstraße).
Nun mußte der BMW eine Vollbremsung hinlegen und entsprechend auch der Motorradfahrer.

Das Motorrad überschlug sich (ohne den BMW zu beschädigen) und sowohl Fahrer als auch Sozios wurden verletzt und mußten eine Woche im Krankenhaus liegen.

Der BMW-Fahrer konnte auch noch bremsen, ohne in den Lieferwagen zu fahren.

Zusammengefasst: Wegen nicht beachten der Vorfahrt mußte der Motorradfahrer eine Not-Vollbremsung hinlegen und wurde dabei geschädigt :wink:

Nun die Frage:
Wie liegen die Schuldverhältnisse, bzw. kann der Motorradfahrer mit Reparatur des Motorrades oder ähnlichem theoretisch rechnen, hat der Sozios irgendwelche Ansprüche (Kombi kaputt, Helm kaputt)?

Alles natürlich nur so theoretisch.
Anwalt ist kontaktiert, aber der Termin ist in einer Woche.
Will nur wissen, was quasi auf einen zukommt

Gruss
Sina

Nun mußte der BMW eine Vollbremsung hinlegen und entsprechend
auch der Motorradfahrer.

Sieht nach erheblicher Mitschuld aus wegen unangepasstem Sicherheitsabstand.

Hallöchen,
ich hab da mal ne Frage:
Angenommen, bei einem Motorradausflug passiert folgendes:
Das Motorrad mit zwei Leuten fährt friedlich hinter einem
schwarzen Auto auf der Landstraße her, als ein weißer
Lieferwagen auf einmal aus einer T-Kreuzung auf die Straße
fährt. Das Motorrad und der BMW waren auf der Vorfahrtstraße
(Landstraße).
Nun mußte der BMW eine Vollbremsung hinlegen und entsprechend
auch der Motorradfahrer.

Das Motorrad überschlug sich (ohne den BMW zu beschädigen) und
sowohl Fahrer als auch Sozios wurden verletzt und mußten eine
Woche im Krankenhaus liegen.

Der BMW-Fahrer konnte auch noch bremsen, ohne in den
Lieferwagen zu fahren.

Zusammengefasst: Wegen nicht beachten der Vorfahrt mußte der
Motorradfahrer eine Not-Vollbremsung hinlegen und wurde dabei
geschädigt :wink:

Nun die Frage:
Wie liegen die Schuldverhältnisse, bzw. kann der
Motorradfahrer mit Reparatur des Motorrades oder ähnlichem
theoretisch rechnen, hat der Sozios irgendwelche Ansprüche
(Kombi kaputt, Helm kaputt)?

Alles natürlich nur so theoretisch.
Anwalt ist kontaktiert, aber der Termin ist in einer Woche.
Will nur wissen, was quasi auf einen zukommt

Gruss
Sina

Hallo Sina,
hier sind gute Zeugen sowie ein gutes Unfallgutachten vonnöten!

Der Lieferwagenfahrer wird argumentieren, wenn der BMW bremsen konnte so hätte auch der Moppedfahrer rechtzeitig bremsen können, also hat der Moppedfahrer seinen Unfall selbst verschuldet oder weitgehend mitverschuldet. Dieses gilt es zu widerlegen!
Und bei einer Gerichtsverhandlung kommt es darauf an, mit welchem Fuß der Richter an dem Tag aufgestanden ist.
Nochmals: Ohne gute Zeugen und einem Unfallgutachten hat der Moppedfahrer schlechte Karten, leider.

Wenn ein Moppedfahrer Opfer eines unschuldigen Unfalls ist, bekommt er und ggfs. der Sozius den Schaden voll ersetzt, dies sind

  • Schaden an der Maschine
  • Arzt- und KH-Behandlung
  • Verdienstausfall und Ersatzmaschine
  • Schutzkleidung wie Kombi, Helm, Handschuhe etc. Hier kein Abzug alt für neu, sondern Neuwert!

Wenn allerdings dem Biker eine (Mit-)Schuld gegeben wird, haftet er (der Biker) anteilmäßig für den Schaden des Sozius.
Ich vermute, daß der Richter aufgrund ähnlich gelagerter Fälle den Parteien einen Vorschlag zur Schadenregulierung unterbreitet und erst wenn dieser Vorschlag von beiden Parteien nicht angenommen wird, gibt das Gericht ein ausführliches Gutachten in Auftrag.

Hm, auch wenn das Motorrad den BMW gar nicht berührt hat?

Gruss
Sina

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Hi,

Wie liegen die Schuldverhältnisse, bzw. kann der
Motorradfahrer mit Reparatur des Motorrades oder ähnlichem
theoretisch rechnen, hat der Sozios irgendwelche Ansprüche
(Kombi kaputt, Helm kaputt)?

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

§4 Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Hätte der Motorradfahrer all diese Punkte beachtet, wäre er mit Sicherheit nicht gestürzt, deshalb würd ich meinen, daß er ganz schlechte Karten hat. Ob der Sozius Ansprüche an den Motorradfahrer stellen kann, kann ich nicht beurteilen.

Gruß,

Malte.

Sieht nach erheblicher Mitschuld aus wegen unangepasstem
Sicherheitsabstand.

Hm, auch wenn das Motorrad den BMW gar nicht berührt hat?

Das ist irrelevant. Der Sicherheitsabstand dient ja auch dazu, schnell genug auf Manöver des Vordermanns reagieren zu können.
Allerdings ist eine Vollbremsung mit dem Motorrad natürlich leicht mit Sturz verbunden - auch mit ausreichendem Sicherheitsabstand. Da sollte man je nach Gutachten drauf setzen.

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Hi,

Der Lieferwagenfahrer wird argumentieren, wenn der BMW bremsen
konnte so hätte auch der Moppedfahrer rechtzeitig bremsen
können, also hat der Moppedfahrer seinen Unfall selbst
verschuldet oder weitgehend mitverschuldet. Dieses gilt es zu
widerlegen!

Wobei es halt schon ein Unterschied ist, ob man mit einem PKW oder mit einem Motorrad eine Vollbremsung hinlegt. Beim Auto latscht man in die Bremse und gut ist. Beim Motorrad hat man da sehr viel mehr zu tun, zumal (im Gegensatz zum PKW) kaum ein Motorrad ABS hat. Das Vorhandensein einer Sozia macht das ganze eher nicht einfacher.
Und ausreichend Abstand hatte er ja - schließlich ist er nicht auf den BMW aufgefahren.

Grüßle
Frank K.

@ Frank K.

Dies sagte ich ja:
Der Biker muß durch Zeugen und Gutachten nachweisen, daß sein Sturz durch den Lieferwagen ursächlich ausgelöst wurde und das Argument „wenn der erste Wagen anhalten kann, dann ist er zu dicht aufgefahren“ dadurch aushebeln.
PKWs und Motorräder haben andere Bremswege und eine unterschiedliche Fahrdynamik, auch muß einem Biker der Abflug ins Gelände (mit Schaden) als Alternative für einen Aufprall auf einen abbiegenden Lieferwagen zugestanden werden, da hier der körperliche Schaden i.d.R. glimpflicher ausfällt als ein Frontalcrash (dies ist für einen Biker allgemein die schlimmste Unfallart).
Ohne Gutachten wird der Biker hier wohl eine bittere Kröte schlucken müssen.

Noch ein Nachsatz:
Aus meiner Fahrpraxis von 80 Tkm/a vom 2-Rad über Pkw zum 40-Tonner:
Als Biker bei unklaren Verkehrslagen immer voll auf die Lichthupe und aufs Horn gehen und sich bemerkbar machen. Auch wenn man dadurch von manchen trotteligen Autofahrern den Stinkefinger gezeigt bekommt, die Bremse finden diese dösigen Verkehrsteilnehmer fast immer noch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien!

Es wäre gut zu wissen, warum der Motorradfahrer gestürzt ist. Ich nehme mal an, daß es ein älteres Bike ohne ABS war, aber trotzdem muss ma ja nicht gleich stürzen ;o))

Aber egal warum trifft natürlich demjenigen der die Vorfahrt nimmt zweifelsfrei eine MitSchuld, denn er war nunmal ursächlich für den Unfall - unabhängig davon, ob der Sturz durch Fehlverhalten des Bikers kam.
Ich würde einfach mal versuchen direkt die gegnerische Versicherung anzuschreiben und deren Antwort abwarten. Da denen die Mitschuld des anderen klar ist kann man evtl. so eine vernünftige Regelung ohne Gericht und damit erhöhte Kosten erreichen!

Gruß
Bernd
P.S.: Den Tip mit Lichthupe und normaler Hupe vergiß mal gleich wieder - ist nicht erlaubt und unnötige Gefährdung…

Hallo,

P.S.: Den Tip mit Lichthupe und normaler Hupe vergiß mal
gleich wieder - ist nicht erlaubt und unnötige Gefährdung…

Wie kommst Du darauf ? Du bist sogar verpflichtet, bei drohender Unfallgefahr per Hupe darauf aufmerksam zu machen.

Kennst Du die Standardfrage vor Gericht ? „Was haben sie getan um den Unfall zu verhindern?“

Zudem nahm ja der Kleintransporter die Vorfahrt, also geht minimum eine Teilschuld zu seinen Lasten, denn man muß damit NICHT jederzeit rechnen.

gruß

dennis

Moien!

Wie kommst Du darauf ? Du bist sogar verpflichtet, bei
drohender Unfallgefahr per Hupe darauf aufmerksam zu machen.

hier ging es um unklare Verkehrslage nicht um drohende Unfallgefahr!

Zudem nahm ja der Kleintransporter die Vorfahrt, also geht
minimum eine Teilschuld zu seinen Lasten, denn man muß damit
NICHT jederzeit rechnen.

Ähemmm…kann es sein, daß ich genau dieses ausgeführt habe???

Bernd