ich habe ein problem:
meine bekannte ging an einem wochentag einkaufen in einem großen kaufhaus das mit k beginnt und mit stadt endet und hat im erdgeschoss sich ein paar sachen in ihrer korb gelegt (große bögen tonpapier und eine kinderkassette für ihren sohn) so jetzt hat der laden draußen vor der tür auch noch kinderkassetten im angebot dort ist auch eine kasse und eine mitarbeiterin - jetzt geht meine bekannte nach draußen - die tür pfeifft - der detektiv kommt und zeigt sie an wegen ladendiebstahl!!! meine bekannte ist jetzt seid einer woche so durch den wind weil sie niemals etwas stehlen könnte und auf ein stipendium für ihre doktoarbeit hofft und angst hat dass es im führungszeugnis zu sehen ist…
meine frage:
kann man überhaupt von ladendiebstahl reden wenn draußen eine kasse und verkaufsfläche ist und man mit angeboten rausgelockt wird???
wenn es je diebstahl wäre, was tun?? steht das im führungszeugnis, kann man was dagegen machen???
Ja auch wenn vor´m Geschäft Kassen aufgebaut sind, muß man
innerhalb der Geschäftsräume bezahlen.
Ich weiß, dass es sogar Probleme geben kann, wenn man in Kaufhäusern
mit mehreren Etagen -mit nicht bezahlter Ware- die Etagen wechselt.
Mein Tipp:
Wenn vor dem Geschäft die gleiche Ware angeboten wird und man
noch etwas stöbern wollte…
Bitte mal die Geschäftsleitung ansprechen, denn wenn die Argumentation
wirklich gut ist, kann es sein, dass ein Auge zugedrückt wird und
die Anzeige fallengelassen wird.
Eigentlich wundert mich das, das ein Ladendetektiv sofort zur Stelle
war. (Hat er beobachtet??)
Weil eigentlich gehe ich davon aus, das ein Ladendetektiv, wenn jemand
mit nicht bezahlter Ware den Verkaufsraum verläßt und zielstrebig draußen andere Warenträger anläuft, nicht sofort eingreift.
Schließlich könnte man mehr entwenden und das würde lohnender sein…
Zudem, wenn es offen in einem Einkaufskorb liegt…wundert mich echt.
Wenn man noch nie „auffällig“ geworden ist, kann es durchaus sein,
das mit Zahlung einer Geldstrafe alles abgegolten ist.
Dann wäre das Führungszeugnis sauber.
wie ich in der Vergangenheit festgestellt habe, verschwindet immer mehr die räumliche Abgrenzung von Läden. Die „Hälfte“ der Verkaufsfläche befindet sich heute doch auf öffentlichem Gebiet, sprich draußen, in der Fußgängerzone oder so. Manchmal weiß man nicht mal zu welchem Geschäft der Aufsteller gehört und schleppt die Waren grad ins falsche.
Wie weit darf man sich denn nun mit der Ware entfernen ohne in Diebstahlsverdacht zu geraten? 1/2m? 2m? 5m?
Ich kann als Kunde doch oft gar nicht erkennen wo der „virtuelle“ Laden aufhört?
Kann ich dann trotzdem angeklagt werden?
Ich weiß, dass es sogar Probleme geben kann, wenn man in
Kaufhäusern
mit mehreren Etagen -mit nicht bezahlter Ware- die Etagen
wechselt.
das ist genau das, worauf ich in meiner Frage unten anspiele. Woher soll ich als Kunde denn wissen wo irgendwelche imaginären Linien verlaufen ab denen der Detektiv Diebstahl annimmt?
das ist genau das, worauf ich in meiner Frage unten anspiele.
Woher soll ich als Kunde denn wissen wo irgendwelche
imaginären Linien verlaufen ab denen der Detektiv Diebstahl
annimmt?
Ich weiß was Du meinst.
Gerade in den Kaufhäusern gibt es häufig keine Ausgangskassen mehr,
sondern vielmehr irgendwo mitten in einer Abteilung platziert.
-Aber ich denke, wenn an Rolltreppen auch Sicherheitsschleusen
angebracht sind und am Ausgang eh…
Spätestens dann sollte ich mir bewußt sein, das ich wohl nun
irgendwas falsch machen könnte.
Eigentlich würde ich ganz plump behaupten, dass hier der Vorsatz fehlt. Das dumme ist, dass man sowas schlecht beweisen kann. Wenn die Sachen im Einkaufskorb waren, wäre das für mich aber ein Indiz, dass deine Bekannte nicht die Absicht hatte, Waren zu entwenden.
Ich habe mal gehört, dass Ladendetektive Prämien für „gefangene“ Diebe bekommen, weiß aber nicht, wieviel an solchen Geschichten dran ist. Jedenfalls würde das erklären, warum der Detektiv schon beim kleinsten „pieps“ zu Stelle war…
Eigentlich würde ich ganz plump behaupten, dass hier der
Vorsatz fehlt.
Richtig. Die Beweislage ist hier IMo recht eindeutig: Offener Warenkorb und Verkaufsfläche im Außenbereich.
Das dumme ist, dass man sowas schlecht beweisen
kann.
Das Gute ist, dass man das gar nicht muss! In Deutschland gilt immer noch, dass der Kläger den Vorsatz nachweisen muss, nicht umgekehrt. Und das, wie gesagt, ist in diesem Fall wohl kaum möglich.
Ich habe mal gehört, dass Ladendetektive Prämien für
„gefangene“ Diebe bekommen, weiß aber nicht, wieviel an
solchen Geschichten dran ist.
Diese „Geschichten“ sind wahr. Über die genauen Pämien herrscht natürlich Verschwiegenheit.
zum 242StGB gehört Bruch fremden Gewahrsams Errichtung eigenen Gewarsams. D.H es reicht das Einstecken der Ware in ein eigenes, mitgebrachtes Behältnis, --> vollendete Tat. Täterin rechnet nicht mehr mit der Wegnahme durch den Berechtigten dann vollendete Tat!
Ob Kasse da ist spielt keine Rolle mehr.
paar sachen in ihrern EIGENEN korb gelegt???
mit bezahlter Ware obenauf dann wird es eng.
Diebstahl bzw im Versuch steckengeblieben.
Also so nicht ganz ohne!!!
Zurück bleibt ein ungutes Gefühl, wie nach einer Pilzmahlzeit aus selbstgesammelten Pilzen
Jakob
ich habe ein problem:
meine bekannte ging an einem wochentag einkaufen in einem
großen kaufhaus das mit k beginnt und mit stadt endet und
hat im erdgeschoss sich ein paar sachen in ihrer korb gelegt
(große bögen tonpapier und eine kinderkassette für ihren sohn)
so jetzt hat der laden draußen vor der tür auch noch
kinderkassetten im angebot dort ist auch eine kasse und eine
mitarbeiterin - jetzt geht meine bekannte nach draußen - die
tür pfeifft - der detektiv kommt und zeigt sie an wegen
ladendiebstahl!!! meine bekannte ist jetzt seid einer woche so
durch den wind weil sie niemals etwas stehlen könnte und auf
ein stipendium für ihre doktoarbeit hofft und angst hat dass
es im führungszeugnis zu sehen ist…
meine frage:
kann man überhaupt von ladendiebstahl reden wenn draußen
eine kasse und verkaufsfläche ist und man mit angeboten
rausgelockt wird???
wenn es je diebstahl wäre, was tun?? steht das im
führungszeugnis, kann man was dagegen machen???
Ladendiebstahl sollte keine Straftat mehr sein.
Hi,
zum 242StGB gehört Bruch fremden Gewahrsams Errichtung
eigenen Gewarsams. D.H es reicht das Einstecken der Ware in
ein eigenes, mitgebrachtes Behältnis,
also darf ich nicht mal im Supermarkt mit Ausgangskasse meine eigene Einkaufstüte verwenden? Dann bin auch ich bereits ein Straftäter! Sogar Wiederholungstäter, muss sicher mit einer Haftstrafe rechnen.
In meiner Naivität dachte ich immer, ich sei ein ehrlicher Kunde…
Es gab IMHO vor einiger Zeit Bestrebungen Ladendiebstahl aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Ich war bisher immer dagegen, jetzt bin ich dafür.
-Aber ich denke, wenn an Rolltreppen auch Sicherheitsschleusen
angebracht sind und am Ausgang eh…
das heißt, deiner Meinung nach kann jeder Ladenbesitzer quasi selbst festlegen ab wann ein Kunde straffällig wird in dem er einfach irgendwo eine Schleuse aufstellt?
Das kann doch nicht sein…
Ich schleppe manchmal auch Waren quer durchs Kaufhaus. Manchmal bekommt man grade bei K-Stadt Rabatt „pro Zahlungsvorgang“. Wenn ich an unterschiedlichen Etagen bezahle verfällt das und davon stand nichts auf dem Werbezettel (irreführende Werbung??)
schöne Grüße,
J~
Hast du schon einmal etwas von der „inneren Tatseite“ gehört? Wenn nicht, dann würde ich es mir an deiner Stelle ersparen, strafrechtliche Beurteilungen vorzunehmen.
Erstmal keine Panik - zumindest wenn sie bisher unbescholten war!
Erstmal würde ich direkt zu dem Laden hinfahren und den Geschäftsführer verlangen. Mit dem würde ich versuchen in vernünftigem Ton zu reden, daß du dies nicht wissen konntest und der ungeschickte Aufbau zu der angelegenheit geführt hat. Wenn dieser Vernunft annimmt zieht er die anzeige zurück und die Staatsanwaltschaft wird wegen solch Bagatellfall nicht von sich aus tätig.
Wenn der sich absolut weigert würde ich - am Besten wenn der Laden voll ist - auch mal lauter werden - mann kan ja mal erwähnen, das soetwas ein gefundenes Fressen für die Presse ist und du deinerseits auch rechtliche Schritte unternehmen könntest, usw…
Abgesehen davon - hat er bereits angezeigt oder nur gedroht?
Gruß
Bernd
P.S.: Lass dir von Jakob keine Angst einjagen - der lief früher als johannes hier rum bis er Postingverbot bekam und hat sich nun unter zig Accoutns angemeldet um hier Unsinn zu verbreiten…
Manchmal bekommt man grade bei K-Stadt Rabatt „pro
Zahlungsvorgang“. Wenn ich an unterschiedlichen Etagen bezahle
verfällt das und davon stand nichts auf dem Werbezettel
Hi,
so große Kaufhäuser haben normalerweise eine „Sammelkasse“, dann muss man eben sagen, dass man alles zusammen bezahlen möchte, dann wird die Ware wahrscheinlich dort hin gebracht. Habe dies aber noch nie gemacht, aber wofür sollte sonst eine Sammelkasse gut sein.
also darf ich nicht mal im Supermarkt mit Ausgangskasse meine
eigene Einkaufstüte verwenden?
Hi,
eine „Tüte“, in die man nicht hineinschauen kann, würde ich nicht verwenden! Höchstens einen offenen Korb, in den man hineinschauen kann. Das ist bei uns im Supermarkt gang und gäbe, den eigenen, offenen Korb zu benutzen. Aber bei einer Tüte oder Tasche, in die das Verkaufspersonal nicht ohne weiteres hineinschauen kann, fände ich das problematisch.
Hallo Tom, was ist das denn,
Es gibt Tatbestandsmerkmale: die stehen fest. §242StGB
Die Sache ist fremd.
ist beweglich.
Wegnahme d. d. Täter
Aneignungsabsicht des Täters, denn er hat sie bewusst an sich genommen.
Sie haben ein echtes Problem, wenn es noch darauf ankäme was der Täter dabei dachte.
Dann würde sich jeder Dieb rausreden so geht das nicht.
Sie müssen beweisen, daß Sie nicht stehlen wollten, wenn Sie sich in eine solche Situation bringen dürfte der Beweis schwer fallen.
Nur Dumme nehmen Sachen in Ihre eigene Tasche.
Sie sollten nicht derartiges tun, aus Beweisnot herraus. Ich wollte ja bezahlen sagt dann jeder Dieb.
Wenn Sie das nicht beweisen können wird es sehr eng.
Was Ihre „inneren Tatseite“ soll ist ein Rätsel.
MfG Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie verhalte ich mich wenn tatsächlich eine Verkäuferin an der Kasse meinen Rucksack begutachten will.
Ich habe mir für den Fall gedacht, dass ich den Einblick so lange verweigere bis die Polizei da ist und richtig radau mache. Denn allein der Spruch, dass die Firmenleitung die Angestellten anweist Taschen zu kontrolliern ohne dass ein konkreter Verdachtsfall da ist finde ich HEFTIG!.
Solange ich am Parkplatz darauf hingewiesen werde keine Taschen im Auto zu lassen oder aber zu Fuß einkaufen gehe, will ich ein Transportgefäß meiner Wahl unbehelligt mit durch den MArkt nehmen können, und sowieso und überhaupt ;o)