Eintrag des Kindes auf Lohnsteuerkarte

Guten Tag,

vielleicht kann mich jemand erhellen…

eine geschiedene Mutter lebt mit dem Kind ihres Sohnes und ihrem neuen Lebenspartner zusammen. Die Mutter und der leibliche Vater des Kindes haben beide das gemeinsame Sorgerecht für das Kind.
Die Mutter hat ein „halbes“ Kind auf ihrer Lohnsteuerkarte.
Nun möchte gerne der Lebenspartner der Frau, der sich seit 8 Jahren mit um die Erziehung des Kindes kümmert (im Gegensatz zum leiblichen Vater), gerne auch ein „halbes“ Kind auf seine Lohnsteuerkarte nehmen. Außerdem möchte er gerne, dass es anerkannt wird, dass er ein Kind mitversorgt (z.B. bei HARZ IV und Insolvenzverfahren).

Welche Schritte sind dafür nötig?
Wie ist das Prozedere?

Wenn mir auch keiner eine klare Atwort geben kann, hat ja eventuell einer einen Hinweis, wo ich das erfahren könnte.

Vielen Dank!

Gruß von Sulamith

Welche Schritte sind dafür nötig?
Wie ist das Prozedere?

Hallo Sulamith,

vermutlich eine Frage, die besser im Steuerbrett aufgehoben ist.

Den Kinderfreibetrag gibt es für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und auch für Stiefkinder, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern (also hier des Vaters). Und dieser wird wohl kaum zustimmen.

Grüße
E.K.

Hallo Ekkehard.

vermutlich eine Frage, die besser im Steuerbrett aufgehoben
ist.

>>>Hm habe ich nicht gesehn, dass es das gibt…und zweimal das gleiche darf man ja nicht in verschiedenen Foren fragen…>>ab wann ist denn ein Kind ein Stiefkind? Müssen die „neuen“ Eltern dazu heiraten?
Die Zustimmung des leiblichen Vaters zu bekommen ist absolut nicht ausgeschlossen, da er sich sehr bewußt darüber ist, dass er kein solch ambitionierter Vater ist…

Das wird Zoff mit dem leiblichen Vater geben !

Wenns um Geld sparen geht kann sich der Mann
bsplw. seine Wege vom Arbeitgeber bestätigen
und beim Amt in der Lohnsteuerkarte eitragen
lassen und so Kosten sparen.

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Hallo,

die Übertragung nach § 32 Abs. 6 EStG kann meines Wissens nur bei Eheleuten vorgenommen werden.

Noch eine Anmerkung: Auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich das Kind nicht wirklich aus (nur bei Kirchensteuer und Soli).

Grüße

E.K.

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