Vergriffene Bücher

Hallo allerseits,

es ist in einem Buch der Industriegewerkschaft Medien zu lesen gewesen, dass man Bücher, die seit mindestens zwei Jahren vergriffen sind, nach deutschem Recht problemlos vervielfältigen darf.

Gilt diese Regel heute immer noch? Was sind die Grenzen dieser Erlaubnis?

Schöne Grüße,

Mohamed.

Hallo Mohamed,

es ist in einem Buch der Industriegewerkschaft Medien zu lesen
gewesen, dass man Bücher, die seit mindestens zwei Jahren
vergriffen sind, nach deutschem Recht problemlos
vervielfältigen darf.

Gilt diese Regel heute immer noch? Was sind die Grenzen dieser
Erlaubnis?

Ja, § 53 Abs. II S. 1 Nr. 4 a) UrhG.
Guckst Du hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html

Die Grenzen ergeben sich aus ebenfalls aus § 53 UrhG. Einfach mal in
Ruhe durchlesen.

Gruß - Jaschiii