Re: Kündigung einer Reise
Hallo Anja,
Habe ein paar Fragen bezüglich einer vorzeitigen Heimreise
während einer Jugendfreizeit. Es geht um folgendes Problem:
Die Reise war als Erlebnispädagogik deklariert, während eines
Spiels ( Wahl, Wahrheit oder Pflicht ) kam es zu einer
Rangelei unter 4 Kindern ( 3 gegen einen) Für diese Rangelei
gab es für die 3 Kinder eine Abmahnung von 9 Strafpunkten (
bei 10 Punkten Heimreise, Situation ergab sich am zweiten Tag)
Während des Trinkwasser holens pinkelten diese 3 Kinder in
eine Pfütze, die zwar in die Quelle lief, dies aber
anscheinend von den Kindern nicht wargenommen wurde, da sie
selber aus dem Kanister auf dem Heimweg ( 2,5 km bergig )
tranken. Daraufhin sofortige Heimreise von den Betreuern
eingeleitet. Meine Fragen zu dem Vorfall: Dürfen Betreuer ohne
Einverständnis der Eltern die Kinder in einem Privat-PKW
befördern ? Hätte die Abmahnung nicht auch an die Eltern
weitergeleitet werden müssen ?
Hierzu gibt es hilfreiche Seiten (hab mal gegoogelt mit den Suchbegriffen "Klassenfahrt und Ausschluss"), für einzelne Bundesländer eingestellt. Solche Regelungen wurden uns Eltern in den vorbereitenden Versammlungen immer vor jeder Klassenfahrt genannt, und die Elternhäuser mussten mit ihrer Unterschrift vorher auch erklären, dass sie damit einverstanden sind und die Kosten übernehmen werden. Bedingung war aber auch, dass die Eltern VOR der vorzeitigen Heimreise zu informieren sind, um evtl. selbst das Kind abholen zu können oder abholen zu lassen (Prinzip der möglichen Kostenminimierung).
http://www.djh-hessen.de/pdf/fit/fit.pdf
http://www.schulrecht-sh.de/texte/s/schulausflug.htm
http://www.jugendherberge.de/images/handbuch_pdf/9_1...
http://www.jugendherberge.de/html/schulen/fitfahrt/p...
Ist es ok, dass von 5 Betreuern nur einer eine pädagogische
Ausbildung hat?
Auch das wurde vorab stets mit den Eltern geklärt. Dass also auch andere Eltern als sogenannte "Hilfskräfte" mitfahren und die Eltern dem zustimmen. Die Verantwortung verbleibt aber dann hauptsächlich bei der pädagogischen Fachkraft, die Hilfskräfte haben eine eingeschränkte Verantwortung. So regeln dass auch die verschiedenen Erlasse der Kultusministerien für ihre jeweiligen Bundesländer. Auch dazu findest Du was in den Links.
Wie sieht es mit den Kosten für die Heimreise aus ?
Wie schon oben angemerkt, üblicherweise soll ja der Ausschluss von der restlichen Klassenfahrt eine erzieherische Maßnahme sein gegen ein sogenanntes schwerwiegendes, den weiteren Ablauf der Klassenfahrt störendes Fehlverhalten sein (das ich von hieraus nicht beurteilen kann und will), also dem Sinn der Regelung nach vom sogenannten "Störenfried" verursacht. Daher die Kostenübernahme durch die Eltern. Da gibt es wohl auch schon Gerichtsurteile dazu, wo Eltern dagegen geklagt haben und verloren haben (http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/886118.html). Ist allerdings auch ein extrem krasser Fall, mit Deinem nicht zu vergleichen.
Langer Text, bedanke mich im voraus für die Geduld beim Lesen
meines Steno-Textes und für die Antworten
Hab mich mit meinen langen Antworten revanchiert ;-), hoffe das hilft Dir ein wenig.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.