ich bin immer davon ausgegangen, dass man JEDE gekaufte Ware (z.B. Klamotten, Elektronik etc.) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben könne. Habe ich z.B. auch schon bei einem großen Elektronik-Kaufhaus gemacht. Jetzt sagte mir ein Betreiber eines kleineren Geschäftes, dass dies nur für Online gekaufte Ware oder Versandhändler gelte, da ich deren Ware ja sonst nicht inspizieren könne. Wenn ich bei ihm kaufe, müsse er die Ware nicht zurücknehmen. Fand ich sehr seltsam, insb., da es sich um ein technisches Gerät handelte und er mir nicht versichern konnte, dass das Gerät in meinem Netzwerk laufen würde. Wer kauft denn sowas ohne Rückgaberecht???
Naja, jedenfalls wollte ich jetzt mal nachfragen, ob ich mich denn grundsätzlich geirrt habe, oder ob ich tatsächlich ein 14 tägiges Umtauschrecht auf alle Waren habe? Wenn ja, kann mir auch jemand sagen, worauf dieses beruht (Gesetz, Paragraph etc.)?
Naja, jedenfalls wollte ich jetzt mal nachfragen, ob ich mich
denn grundsätzlich geirrt habe, oder ob ich tatsächlich ein 14
tägiges Umtauschrecht auf alle Waren habe? Wenn ja, kann mir
auch jemand sagen, worauf dieses beruht (Gesetz, Paragraph
etc.)?
unglaublich. Da bin ich diesem Irrtum doch tatsächlich aufgesessen. Kam mir so komisch vor, weil ich bisher immer alles ohne Probleme umtauschen konnte. Die großen Läden werben ja teilweise sogar damit, dass man alles innerhalb von zwei Wochen umtauschen könne, solange man den Kassenbon hat. Sogar gestern noch hat eine Verkäuferin im Promarkt zu einer Kundin gesagt: „Nehmen sie es ruhig erst mal mit. Wenn es nicht richtig sein sollte, können Sie es ja noch in den nächsten 14 Tagen umtauschen“. Wer muss denn im Versandhandel die Kosten tragen, wenn ich etwas umtausche? Alles, was mit Porto und Verpackung zu tun hat, wird ja wohl dann zu meinen Kosten gehen, oder?
Vielleicht sollte ich mir diese Lexikon mit den Rechtsirrtümern wirklich mal zulegen…
Gruß, Soren
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Na ja, Kulanz wäre es, wenn kein Recht darauf besteht und die Ware trotzdem umgetauscht wird. Wenn es aber vertraglich vereinbart wird, dann hat der Verkäufer ja einen Vorteil davon, er kann seine Waren leichter absetzen. Aaaaaber das ist jetzt natürlich etwas pedantisch von mir, und im Übrigen hast du Recht. Es gibt auch überhaupt keinen vernünftigen Grund, warum der Gesetzgeber ein generelles Rückgaberecht bestimmen sollte. Das obliegt der Vertragsfreiheit der Vertragsparteien.
die Szene im ProMarkt steht nicht im Widerspruch zu dem Gesaten. Wenn der Verkäufer ein solches Rückgaberecht einräumt, besteht halt ein entsprechender (vertraglicher) Anspruch.
Beim Fernabsatz besteht eben ein solcher (gesetzlicher) Anspruch grundsätzlich (also mit Ausnahmen).
mal schnell raus kopiert aus den agb einer versenders
Bis zu einem Warenwert von 40 Euro erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Rücksendekosten ab einem Bestellwert in Höhe von 40 Euro werden von Versandhandel übernommen. Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Die Portokosten für die Rücksendung (auf Basis der günstigsten möglichen Versandart der Deutschen Post AG) werden innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware auf ein vom Kunden zu benennendes Konto in Deutschland erstattet. Entstehen Versandhandel zusätzliche Kosten durch eine unzureichende Frankierung der Rücksendung, so werden diese Kosten mit etwaigen geleisteten Zahlungen des Kunden verrechnet.