ich wollte mal wissen ob es eine pflicht o.ä. gibt um briefe jemanden hinterher zu schicken. also, wenn ich einen brief bekomme, der an einen verwanden adressiert ist, und da ich den selben nachnamen habe, landet dieser bei mit im briefkasten. daher die frage, was soll ich mit dem brief tun bzw. was muss ich mit dem brief tun?
als Geste des guten Willens sollte man die Post auf ihren Fehler aufmerksam machen. Und die eigentliche Zielperson von dem Brief in Kenntnis setzen…
Einfach wegwerfen/behalten ist wohl nicht empfehlenswert, im Ggs. zu nicht bestellten Waren.
muss man immer nur das tun, wozu man „verpflichtet“ ist?
Kann man nicht auch einmal etwas tun, was vielleicht einem Leben in Gemeinschaft dienlich ist, sozial?
Was ist dabei, den Brief in den Kasten zu werfen?
Das kostet dich doch keinen Cent - nur brauchst doch keine Briefmarke draufpappen.
Ich würde eine Haftnotiz draufkleben, damit der richtige Empfänger Bescheid weiß und ich würde eine Notiz an meinem Briefkasten anbringen, damit der Briefträger künftig besser aufpasst.
ich hatte den artikel hier eingestellt um zu erfragen wozu man verpflichtet ist, dein rat sagt es aber leider nicht aus. sicherlich hast du nicht unrecht, aber es beantwortet leider meine frage nicht.
gruß
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