Wir sind vor 3 Monaten in unsere neue Wohnung eingezogen. Da in der Küche kein fließend warm Wasser anliegt, bekamen wir vom Vermieter einen Elektroboiler gestellt - den er bei einer Sanitärfirma gekauft und von dieser auch zu uns hat anliefern lassen.
Jetzt ist (nur durch ganz normale Benutzung wohlgemerkt) der Drehgriff (Kunststoff) für die Temperatureinstellung ausgebrochen.
Die Sanitärfirma bestellt jetzt einen neuen vom Hersteller, will uns diesen aber offenbar in Rechnung stellen.
Wie wehrt man sich gegen so eine Dreistigkeit?
(Im allgemeinen für mich interessant: Was macht man, wenn ein Händler die Garantieleistung verweigert oder versucht, diese in Rechnung zu
stellen?)
Wir sind vor 3 Monaten in unsere neue
Wohnung eingezogen. Da in der Küche kein
fließend warm Wasser anliegt, bekamen wir
vom Vermieter einen Elektroboiler
gestellt - den er bei einer Sanitärfirma
gekauft und von dieser auch zu uns hat
anliefern lassen.
Jetzt ist (nur durch ganz normale
Benutzung wohlgemerkt) der Drehgriff
(Kunststoff) für die
Temperatureinstellung ausgebrochen.
Die Sanitärfirma bestellt jetzt einen
neuen vom Hersteller, will uns diesen
aber offenbar in Rechnung stellen.
Wie wehrt man sich gegen so eine
Dreistigkeit?
Naja, wenn sie ihn nicht herausrücken, bleibt nur noch die Klage (unter Berufung auf die Gewährleistungspflicht). Aber ob sich das auszahlt wegen eines Drehgriffes…
Wenn sie ihn rausrücken, aber eine Rechnung ausstellen, dann würde ich - wieder unter Hinweis auf die Gewährleistungspflicht des Verkäufers - die Zahlung verweigern. Dann hat die Sanitärfirma das Klagsrisiko und muß entscheiden, wie groß sie ihre Chancen im Prozeß (in dem Ihr die Gewährleistung geltend machen würdet) einschätzt.
(Im allgemeinen für mich interessant:
Was macht man, wenn ein Händler die
Garantieleistung verweigert oder
versucht, diese in Rechnung zu
stellen?)
Siehe oben.
Jedenfalls hilft es oft auch schon, wenn man mit dem Anwalt droht, bzw wenn der Anwalt einen Brief schreibt. (Das ist sowieso immer zu empfehlen, bevor man zu Gericht geht.)
zunächst kommt es darauf an, ob jeweils ein echter Garantievertrag vorliegt. Dieser bildet eine eigene Anspruchsgrundlage gegen den Garantiegeber.
im Hinblick auf den Boiler kommt es darauf an, ob der Mietvertrag eine sogenannte(wirksame) Kleinreparaturklausel hat. Hiernach richtet sich u.U. die Zahlungspflicht. Im übrigen hat grundsätzlich der Auftraggeber zu zahlen! Gegebenenfalls muß das Geld vom Vermieter zurückgefordert werden.
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