Angenommen, man geht als Patient zum Augenarzt und möchte sowohl eine Bindehautentzündung behandeln lassen als auch eine Routineuntersuchung haben. Er zahlt also ggfs. seine Praxisgebühr beim Eintreten in die Praxis und kommt dann anschließend zum Doktor. Der sieht sich die Entzündung an und verschreibt auch eine Salbe.
Ins Auge hat er aber nicht reingeguckt und auf die Frage des Patienten hin, ob er denn nicht auch eine Routineuntersuchung durchführen würde, meint der Arzt, dass er dies nicht für notwendig erachtet, weil keine Beschwerden am Auge vorliegen. Er meint weiterhin, der Patient müsse sich dafür einen extra Termin holen (obwohl der Patient einen Termin hat und deswegen da ist). Der Patient wird also nach einer Diskussion mit dem Arzt von ihm abgewiesen.
M. E. ist die Behandlung nur teilweise ausgeführt worden. Die Leistung ist also sozusagen nicht vollständig erbracht worden. Könnte der Patient jetzt gegen seine Krankenkasse oder gegen den Arzt anteilig seine Praxisgebühr o. ä. zurückverlangen? Was für Möglichkeiten gibt es sonst noch außer eine formale Beschwerde an die Ärztekammer?
M. E. ist die Behandlung nur teilweise ausgeführt worden. Die
Leistung ist also sozusagen nicht vollständig erbracht worden.
Könnte der Patient jetzt gegen seine Krankenkasse oder gegen
den Arzt anteilig seine Praxisgebühr o. ä. zurückverlangen?
Auch wenn jeder zu glauben scheint, die Praxisgebühr würde der Arzt bekommen: Er muss sie an die Krankenkasse abführen. Richtigerweise sollte die Gebühr daher nicht Praxisgebühr, sondern Krankenkassengebühr heißen. Sie fällt auch bei jeder ärztlichen Leistung - also auch einer Teilleistung - vollständig an.
Was für Möglichkeiten gibt es sonst noch außer eine formale
Beschwerde an die Ärztekammer?
Der Arzt ist bekanntlich Freiberufler und muss ja einen Auftrag rechtlich nicht annehmen (Hippokrates ist ja nur eine freiwillige ethische Selbstverpflichtung). Genauso wie er Patienten überhaupt nicht annehmen kann, kann er auch nach eigenem Ermessen Behandlungen ablehnen, weil er an diesem Tag keine Zeit dafür hat oder sie nicht für erforderlich hält etc.
Ein Termin ist ja wie bei einer Kfz-Werkstatt noch kein Vertrag für eine bestimmte Leistung, sondern in der Werkstatt wird erst besprochen, was erforderlich ist oder nicht. Wird dort keine Einigkeit erzielt, dann kommt eben kein Vertrag zustande.
Somit gibt es überhaupt keinen Beschwerdeanlaß, weil der Arzt sich rechtlich korrekt verhalten hat.
Oder anders gesagt: Freie Arztwahl ist ein Verbraucherrecht. Wenn er es nicht macht, dann eben ein anderer (oder nicht).
ich stimme Dir ja in allen Punkten zu, nur sei hier eine Ergänzung angebracht:
Der Arzt ist bekanntlich Freiberufler und muss ja einen
Auftrag rechtlich nicht annehmen (Hippokrates ist ja nur eine
freiwillige ethische Selbstverpflichtung).
Trotzdem gilt §323c StGB, un da der Arzt als solcher eine Garantenstellung innehat, ist er zur qualifizierten Hilfeleistung verpflichtet - sofern es sich um einen Notfall handelt.
Das war zwar hier nicht der Fall, ist aber trotzdem wichtig, finde ich.
das gesamte Prozedere geht aus wie hornberger Schiessen.
Es würde ein Palaver hin und her geben und der Arzt
würde auch noch darstellen, dass Du lügst…
Aber : ich habe durchaus Verständnis für Deine Überlegung.
Und : ich bin auch der Meinung, dass den Göttern in
weissen Kitteln das Handwerk gelegt werden soll.
Mache Dir die Mühe also : für Recht, Vaterland und
Ehre zu streiten.
Schreib an den Landesminister für Soziales, die
Ärztekammer, die örtliche Presse usw. usw.
Ich denke, der Weg des „öffentlichen Wirbel“ kann was
bringen…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Titel des threads ist *so* nicht wirklich richtig.
Eine Untersuchung hat doch stattgefunden, nur nicht so, wie Du sie vielleicht gerne gehabt hättest.
Üblicherweise haben Augenärzte wochen- bis monatelange Wartezeiten auf einen Termin zu einer „Routineuntersuchung“ wie z.B. Brillenbestimmung.
Logischerweise kann man mit einer akuten Entzündung nicht so lange warten, weswegen diese Notfallpatienten meist irgendwie dazwischengeschoben werden, oder aber eine Notfallsprechstunde eingerichtet wird.
Oft am Ende der normalen Sprechstunde, also z.B. in der Mittagspause oder dann, wenn andere Leute Feierabend haben.
Dass der Arzt Deinem Wunsch nach einer Routineuntersuchung nicht entsprochen hat ist m.E. völlig logisch und nachvollziehbar.
Eine solche Untersuchung benötigt nämlich wesentlich mehr Zeit, als das Abchecken bei einer Entzündung.
Würde der Arzt bei jedem Patienten, der als Notfall dazwischenkommt und gerne „mal eben“ das volle Programm hätte, dieses tun, käme seine gesamte Terminplanung zum Erliegen und ebenfalls die Sprechstunde.
Zudem sind z.B. Refraktionen zur Brillen- und Sehschärfenbestimmung während einer Entzündung nicht sinnvoll, weil sie falsche Werte ergeben können.
Angelika
P.S. Würdest Du diese Frage auch gestellt haben, wenn es keine Praxisgebühr gäbe?
Dass der Arzt Deinem Wunsch nach einer Routineuntersuchung
nicht entsprochen hat ist m.E. völlig logisch und
nachvollziehbar.
Eine solche Untersuchung benötigt nämlich wesentlich mehr
Zeit, als das Abchecken bei einer Entzündung.
Das ist so nicht richtig. In meinem Fall hatte ich einen festen Termin und die Entzündung ist kein akuter Fall, sondern nur eine nicht auffallende Entzündung am Auge, für die eine „normale Behandlung“ ausreicht.
Zudem sind z.B. Refraktionen zur Brillen- und
Sehschärfenbestimmung während einer Entzündung nicht sinnvoll,
weil sie falsche Werte ergeben können.
Dies hat mein Optiker schon getan. Mir geht es eigentlich eher um das Innere des Auges, also alles das, was der Optiker nicht prüfen kann/darf und was nichts extra kostet (wie z. B. Augeninnendruck-Messung).
P.S. Würdest Du diese Frage auch gestellt haben, wenn es keine
Praxisgebühr gäbe?
Wahrscheinlich ja. Ich finde es einfach nicht richtig, dass sich ein Arzt so anstellt, auch wenn er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist, zu behandeln.
Das ist so nicht richtig. In meinem Fall hatte ich einen
festen Termin und die Entzündung ist kein akuter Fall, sondern
nur eine nicht auffallende Entzündung am Auge, für die eine
„normale Behandlung“ ausreicht.
Sorry, aber was ist eine „nicht auffallende Entzündung, die nicht akut ist“? Ist das eine chronische Sache, deretwegen Du regelmäßig den Augenarzt aufsuchen musst und dort sozusagen Stammgast bist?
Sollte das der Fall gewesen sein, kann ich Deinen Ärger verstehen.
Dies hat mein Optiker schon getan. Mir geht es eigentlich eher
um das Innere des Auges, also alles das, was der Optiker nicht
prüfen kann/darf und was nichts extra kostet (wie z. B.
Augeninnendruck-Messung).
Augendruckmessung kostet eigentlich immer extra, es sei denn, der Arzt hat eine medizinische Begründung dafür, dann kann er die Druckmessung über die Krankenkasse abrechnen.
Wenn er keinen Druck gemessen hat, dann solltest Du davon ausgehen, dass er dafür keinen Grund sah.
Wahrscheinlich ja. Ich finde es einfach nicht richtig, dass
sich ein Arzt so anstellt, auch wenn er nicht rechtlich dazu
verpflichtet ist, zu behandeln.
Okay, das wird der Arzt wohl anders sehen.
Und da wir ihn schlecht befragen können, wird sich der Sachverhalt hier nie klären lassen.
Hast Du den Arzt eigentlich gefragt, warum er so und nicht anders untersucht hat?
Ich meine, ER hat Augenheilkunde studiert und gewiss seine Gründe für sein Vorgehen gehabt.
Nichts für ungut und hoffentlich bist Du die Entzündung los,
Angelika