Sammelklagen in Deutschland ?

Hallo,

mich würde interessieren ob es in Deutschland möglich ist Sammelklagen gegen (Groß-) Unternehmen durchzuführen (In Amerika geht das ja:wink:

Was sind die Voraussetzungen dafür?

Wie sieht das Vorgehen aus?

Es geht um in den AGB zugesicherte Leistungen die „absichtlich“ nicht erbracht werden und sehr viel Menschen betreffen und diese auch schädigen.

Vielen DAnk für Tips, bin auch sehr an guten Links interssiert die sich mit dem Thema beschäftigen.
Julian

Hallo,

Sammelklagen sind IMHO in Deutschland nicht möglich. Deshalb sind Musterklagen üblich, bei denen sich Betroffenen zusammentun, die sich dann auf das einzelne Urteil berufen.

Gruß, Rainer

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen, wohl aber Streitgenossenschaften. Vor Gericht sieht das dann so ähnlich aus wie eine Sammelklage, formell handelt es sich aber um viele einzelne Prozesse, die auch unterschiedliche Ergebnisse haben können.

Levay

Hallo Julian,

Es geht um in den AGB zugesicherte Leistungen die
„absichtlich“ nicht erbracht werden und sehr viel Menschen
betreffen und diese auch schädigen.

grundsätzlich haben die anderen Recht sogenannte class-actions sind dem deutschen zivilverfahren grundsätzlich fremd.

Nur weil, es vorliegend um AGBS und Verbraucher geht, gibt es vielleicht eine Abhilfe. Diese ist das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG)i.d. F.d. Bekanntmachung der Neufassung vom 27. August 2002. Nach diesem Gesetz, das du z.B. auf der hompage des Bundesjustizministeriums finden dürftest, sind allerdings nicht die Verbraucher als solche klagebefugt sondern die entsprechenden Verbrauchschutzverbände und es geht auch nur um das Unterlassen des Verbraucherrechtsverstoßes für die Zukunft. Du müßtest also die entsprechenden Fälle sammeln und irgendjemanden bei diesen Verbänden überzeugen.

Mfg Andre´

Es gib die Möglichkeit sowas zu tun

  1. Verein gründen
  2. Alle treten Ihre Forderung an Einen ab, per Abtretungserklärung
    2a) alle sind jetzt Zeugen! der EINE natürlich nicht, er ist Partei
    2b) alle zahlen Ihren „Prozesskostenbeitrag“ als Mitgliedsbeitrag ein.
  3. Der Klagt
  4. Geld, sollte man gewonnen haben, teilen
  5. Verein löschen
    mfG Jakob

Es geht um in den AGB zugesicherte Leistungen die
„absichtlich“ nicht erbracht werden und sehr viel Menschen
betreffen und diese auch schädigen.

Vielen DAnk für Tips, bin auch sehr an guten Links interssiert
die sich mit dem Thema beschäftigen.
Julian

Hallo,

Sammelklagen sind IMHO in Deutschland nicht möglich. Deshalb
sind Musterklagen üblich, bei denen sich Betroffenen
zusammentun, die sich dann auf das einzelne Urteil berufen.

Hallo Rainer
Funktioniert nur wenn Beklagter auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
MfG Jakob

Gruß, Rainer

Es gib die Möglichkeit sowas zu tun

  1. Verein gründen
  2. Alle treten Ihre Forderung an Einen ab, per
    Abtretungserklärung
    2a) alle sind jetzt Zeugen! der EINE natürlich nicht, er ist
    Partei
    2b) alle zahlen Ihren „Prozesskostenbeitrag“ als
    Mitgliedsbeitrag ein.
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  5. Verein löschen
    mfG Jakob

Das dürfte auch nicht weniger aufwendig sein, als das Unterlassungsklagegesetz.

Man könnte auch damit anfangen sich zu fragen, ob nicht irgendein Teil der Produkte oder der Dienstleistung die erbracht wurde, in den USA gefertigt oder zumindest vorbereitet wurde, so dass man nach der dort herrschende „minimum-contacts-doctrine“ bzw. der „sogenannte stream of commerce jurisdiction“ die zuständigkeit eines bundes-us-gerichts hinbekommt und der weg zur class action frei ist. letztlich scheitert das aber vermutlich an dem gleichen problem wie die vereinsgründung. niemand wird die anwälte im voraus bezahlen wollen, die insoweit kaum jemals das vorleistungsrisiko übernehmen werden und sich die klageforderung, sprich das einzige vereinsvermögen, anteilig abtreten lassen, geht in deutschland nicht wegen des verbots der erfolgshonorare.

mfg andre´