Bestritte Forderung - wie verhalten?

Von: , Frage gestellt am Mo, 16. Aug 2004

Hallo,

angenommen, ein Telekommunikationsunternehmen stelle einem einen Betrag in Rechnung, den man bestreitet, verursacht zu haben. Von der beanstandeten Rechnung zahlt man den unstrittigen Teil, der Restbetrag wird vom Unternehmen daraufhin angemahnt. Man erwidert die Mahnung noch einmal mit einem Widerspruch. Das Unternehmen ignoriert das vollkommen, stellt die Vertragsleistung ein und mahnt auf der folgenden Rechnung wieder den Betrag an, den man nicht bezahlt hat.

Man begleicht wie zuvor nur den unstrittigen Betrag der Rechnung. Durch die Sperrung durch das Unternehmen entstehen weitere Kosten, die man auch nicht zu bezahlen bereit ist. Auch diese werden nun angemahnt.

Wie sollte man sich verhalten? Man hat mehrere Briefe und einige Telefonate geführt um die Sache zu klären. Am Telefon zeigte man sich auch recht kooperativ, der Kunde hat sogar eine Gutschrift von 10 € für die Unannehmlichkeiten erhalten. Weiteres werde schriftlich mitgeteilt, das einzige schriftliche sind jedoch die Mahnungen.

Der Kunde ist unter keinen Umständen bereit, die bestrittenen Forderungen anzuerkennen. Leider liegen die Telefonate mit der Hotline nun schon einige Zeit zurück und man hat auch versäumt, sich die Namen der Gesprächspartner aufzuschreiben.

Man nimmt an, dass bald ein Mahnbescheid beantragt wird. Eigentlich würde man diesem gern widersprechen (weil man die Forderung eben bestreitet), man hat aber Angst, dass man in einem dann folgenden Verfahren nicht nachweisen kann, dass man im Recht ist (weil man eben nicht mehr sagen kann von wem man an der Hotline welche Auskunft gegeben hat) und letztendlich dann auch noch auf den Kosten dafür sitzen bleibt.

Könnte diese 10€ - Gutschrift des Unternehmens als „Schuldeingeständnis“ gewertet werden? Wie sieht es damit aus, wenn zwei Leute (bspw. Vater und Lebensgefährtin) die Telefonate bezeugen könnten? Das Problem sehe ich dabei, dass Zeugen ja nur bezeugen können, was sie gehört haben und die Gegenseite (Hotline) wurde ja nicht gehört.

Wie sollte sich der Kunde verhalten? Besser bezahlen und nicht erst auf den Mahnbescheid warten? Oder gegen einen folgenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen?

Ich danke für eure Antworten.

Liebe Grüße
Timi

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bestritte Forderung - wie verhalten?


    Selbst Unternehmen wie die ASFmbH als Abfallgesellschaft des
    Kreises Schleswig-Flensburg, die e-on-hanse als Stromlieferant
    und auch das Finanzamt versenden falsche Rechnungen und
    Mahnungen.

    Das teils in einer Dickfälligkeit, dass der Betrachter
    nur mit dem Kopf schütteln kann.

    So hat die ASFmbH vor dem Oberwaltungsgericht allein
    über 40. Klagen verloren. Und was ist die Konsequenz ?
    Die stellen ihre fragwürdige Satzung um und starten
    von vorn. Da werden Bescheidzustellungen behauptet und
    im gerichtlichen Verfahren, noch vor dem ersten Termin,
    wird dann alles zurück genommen. Es wird dann, wie im
    Unterhaltsprozess mit der "blöd-blonden-Ehefrau"
    weiter argumentiert, die Sache sei ja nun erledigt und
    Kläger sollten aufgefordert werden, Klage zurück zu
    nehmen...........was KOSTENLAST für Kläger bedeuten
    würde.

    Wenn das da schon so läuft, wie solls bei ner
    (unseriösen) Telefongesellschaft laufen ??????????

    Abwarten und lustigen Prozess führen
    ist meine Meinung.











    Hallo,
    angenommen, ein Telekommunikationsunternehmen stelle einem
    einen Betrag in Rechnung, den man bestreitet, verursacht zu
    haben. Von der beanstandeten Rechnung zahlt man den
    unstrittigen Teil, der Restbetrag wird vom Unternehmen
    daraufhin angemahnt. Man erwidert die Mahnung noch einmal mit
    einem Widerspruch. Das Unternehmen ignoriert das vollkommen,
    stellt die Vertragsleistung ein und mahnt auf der folgenden
    Rechnung wieder den Betrag an, den man nicht bezahlt hat.

    Man begleicht wie zuvor nur den unstrittigen Betrag der
    Rechnung. Durch die Sperrung durch das Unternehmen entstehen
    weitere Kosten, die man auch nicht zu bezahlen bereit ist.
    Auch diese werden nun angemahnt.

    Wie sollte man sich verhalten? Man hat mehrere Briefe und
    einige Telefonate geführt um die Sache zu klären. Am Telefon
    zeigte man sich auch recht kooperativ, der Kunde hat sogar
    eine Gutschrift von 10 € für die Unannehmlichkeiten erhalten.
    Weiteres werde schriftlich mitgeteilt, das einzige
    schriftliche sind jedoch die Mahnungen.

    Der Kunde ist unter keinen Umständen bereit, die bestrittenen
    Forderungen anzuerkennen. Leider liegen die Telefonate mit der
    Hotline nun schon einige Zeit zurück und man hat auch
    versäumt, sich die Namen der Gesprächspartner aufzuschreiben.

    Man nimmt an, dass bald ein Mahnbescheid beantragt wird.
    Eigentlich würde man diesem gern widersprechen (weil man die
    Forderung eben bestreitet), man hat aber Angst, dass man in
    einem dann folgenden Verfahren nicht nachweisen kann, dass man
    im Recht ist (weil man eben nicht mehr sagen kann von wem man
    an der Hotline welche Auskunft gegeben hat) und letztendlich
    dann auch noch auf den Kosten dafür sitzen bleibt.

    Könnte diese 10€ - Gutschrift des Unternehmens als
    „Schuldeingeständnis“ gewertet werden? Wie sieht es damit aus,
    wenn zwei Leute (bspw. Vater und Lebensgefährtin) die
    Telefonate bezeugen könnten? Das Problem sehe ich dabei, dass
    Zeugen ja nur bezeugen können, was sie gehört haben und die
    Gegenseite (Hotline) wurde ja nicht gehört.

    Wie sollte sich der Kunde verhalten? Besser bezahlen und nicht
    erst auf den Mahnbescheid warten? Oder gegen einen folgenden
    Mahnbescheid Widerspruch einlegen?

    Ich danke für eure Antworten.

    Liebe Grüße
    Timi

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bestritte Forderung - wie verhalten?

      hallo, Also etwas mehr Aufmerksamkeit verdient die Anghelegenheit meines Erachtens nach schon:
      Der Mahnbescheid wird erlassen werden, Du wirst ihm widersprechen. Das ist der Punkt, wo ein weiteres nachsetzen für den Gläubiger aufwendig und teuer wird....
      Daraufhin wird die Rechtsabteilung oder ein anderer fragwürdiger Anwalt Dir einen Brief zuschciken, indem man sich sehr überrascht über Deinen Widerspruch zeigt, und Dir möglicherweise direkt mit Formblatt und Freiumschlag unter Androhung wildester Konsequenzen rät, diesen zurückzunehmen. Solche Briefe könnten je nach Formulierung den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

      Jetzt ist vielleicht ein Jahr Ruhe. Heisst aber nicht, dass die sache vom tisch ist, denn das verfahren läuft noch und vermeintliche Zinsen entstehen auch weiterhin. Also etwa 3 Monate nach dem letzten Zeichen der Gegenseite beim Amtsgericht Antrag auf "Fortsetzung des Verfahrens" stellen, dann wird der gegenseite ne Frist gesetzt, üblicherweise passiert nix mehr und die gegenseite bekommt ein kostenpflichtiges Versäumnisurteil. damit ist die Akte zu, was jedoch nicht davor schützt, dass die Forderung vielleicht innerhalb der Verjährungsfrist erneut gestellt wird....

      Dennoch die Beweislast liegt hier nicht bei Dir und dass es grosse Unternehmen sind, heisst nicht, dass die Buchhaltung gut ist....

      Nicht einschüchtern lassen, fristen wahren, widersprüche einlegen...
      Wenn Du im recht bist, wirst du auch gewinnen....

      Viel Erfolg, Bommel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Bestritte Forderung - wie verhalten?

        Hallo bommel, Der Mahnbescheid wird erlassen werden, Du wirst ihm
        widersprechen. Das ist der Punkt, wo ein weiteres nachsetzen für
        den Gläubiger aufwendig und teuer wird....
        Inzwischen kann man aber davon ausgehen, dass der Gläubiger diesen Preis gern bezahlt (die Fronten sind recht verhärtet). Außerdem sehe ich es – falls es zum Verfahren kommt – so, dass der Gläubiger wohl recht bekommen wird. Ich weiß ja nicht, wie viele Leute jährlich gegen so große Unternehmen prozessieren, aber ich nehme mal an, dass bei über 90% die „Kunden“ das Nachsehen haben. Also etwa 3
        Monate nach dem letzten Zeichen der Gegenseite beim Amtsgericht
        Antrag auf "Fortsetzung des Verfahrens" stellen, dann wird der
        gegenseite ne Frist gesetzt, üblicherweise passiert nix mehr
        Üblicherweise... die Angst ist aber eben doch sehr groß, dass „üblicherweise“ hier nicht passiert. Denn das Unternehmen weiß ja auch ganz gut, dass der Kunde keine Beweise für die Aussagen der Gegenseite hat. Deswegen ja auch die Frage, ob diese 10€ - Gutschrift vielleicht als ein Schuldanerkenntnis gewertet werden könnte. Schließlich ist es doch so: Wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe warum sollte ich dann jemandem Geld schenken???

        Man bekommt eben nicht jeden Tag Mahnungen / Drohungen rechtlicher Konsequenzen etc. und ist schon sehr verunsichert (bisher war man immer die „Gläubiger – Seite“ :-) Wenn Du im recht bist, wirst du auch gewinnen....
        Dein Wort in Gottes Gehöhrgang...

        Liebe Grüße
        Timid

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bestritte Forderung - wie verhalten?

      Hallo Lambert, Das teils in einer Dickfälligkeit, dass der Betrachter
      nur mit dem Kopf schütteln kann.
      Es wundert mich immer wieder, dass die Leute sich so viel gefallen lassen. In diesem Fall wäre es auch allemal einfacher gewesen, die Forderung (waren etwa 27 € anfangs) zu bezahlen, aber ich persönlich finde es eben einfach Sch***e, dass die Unternehmen immer machen können, was sie wollen und damit auch noch durchkommen. Soviel zum Kunden König in Deutschland. Wenn das da schon so läuft, wie solls bei ner
      (unseriösen) Telefongesellschaft laufen ??????????
      Unseriös würde ich die Telefongesellschaft an sich nicht nennen. Ich selbst bin auch schon seit 4 Jahren Kunde bei denen und hatte nie ein Problem. Und ich denke mal, dass es tausend anderen Leuten ähnlich geht. Aber sobald eben jemand sich nicht allen gefallen lässt (wie zB die ungerechtfertigte Sperre des Anschlusses, die der Kunde auch noch bezahlen soll) beißt man auf Granit. Abwarten und lustigen Prozess führen
      ist meine Meinung.
      Meine prinzipiell auch. Aber recht haben und Recht bekommen sind leider immer zwei Paar Schuhe und die Kosten für Mahnbescheid / Verfahren etc. sind eben doch recht hoch (vor allem, wenn man sie zu Unrecht bezahlen soll). Außerdem denkt man eben auch darüber nach, was es für Konsequenzen hat, falls man den Prozess verliert und der Gegner einen Titel bekommt. Kreditwürdigkeit ist plötzlich gleich Null, man kann vielleicht eine bestimmte Wohnung nicht anmieten (viele Vermieter lassen sich heute ja Schufaauskünfte geben), von Lohnpfändung / Kontopfändung etc. mal ganz abgesehen.

      Ich sehe das Problem eben darin, dass der Schuldner nichts beweisen kann. Und wenn dann das Unternehmen mit seinen Anwälten loslegt (die ja eben gesetzliche Kniffe kennen, die der Schuldner nicht kennt) ist es m. E. doch sehr wahrscheinlich, dass das Unternehmen Recht bekommt.

      Liebe Grüße
      Timid

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bestritte Forderung - wie verhalten?

    Moien!

    Meine Methode in solchen Fällen ist, sich die zuständige Filiale raussuchen, die Nummer des Geschäftsführers geben lassen sowie die Faxnummer. Dann ruf mal dort an - wirst natürlich nur die Sekretärin bekommen - und sag ganz klar, daß du den Chef sprechen möchtest! Wird natürlich erst verweigert, doch dann gibt man seine Handynummer ab und bittest ausdrücklich um Rückruf und weist daraufhin, daß dies dein letzter Versuch ist eine Strafanzeige zu verhindern.

    Zudem dann ein kurzes sachliches Schreiben an den Geschäftsführers mit Schilderung und den Hinweis, daß du an sich ja keine (straf-) rechtlichen Schritte einleiten möchtest....

    Bei mir hats schon dreimal gewirkt ;o))

    Bernd
    P.S.: Du musst halt nur darauf auchten, daß du nicht direkt damit drohst Strafanzeige zu erstatten ;o)

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bestritte Forderung - wie verhalten?

      Moien!

      Meine Methode in solchen Fällen ist, sich die zuständige
      Filiale raussuchen, die Nummer des Geschäftsführers geben
      lassen sowie die Faxnummer. Dann ruf mal dort an - wirst
      natürlich nur die Sekretärin bekommen - und sag ganz klar, daß
      du den Chef sprechen möchtest! Wird natürlich erst verweigert,
      doch dann gibt man seine Handynummer ab und bittest
      ausdrücklich um Rückruf und weist daraufhin, daß dies dein
      letzter Versuch ist eine Strafanzeige zu verhindern.
      Wegen was Bernd ???
      Zudem dann ein kurzes sachliches Schreiben an den
      Geschäftsführers mit Schilderung und den Hinweis, daß du an
      sich ja keine (straf-) rechtlichen Schritte einleiten
      möchtest....
      eine Negative Feststellungsklage WOFÜR ???
      Bei mir hats schon dreimal gewirkt ;o))
      Was hattest Du denn angestellt Bernd.

      Jakob
      Bernd
      P.S.: Du musst halt nur darauf auchten, daß du nicht direkt
      damit drohst Strafanzeige zu erstatten ;o)

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        dont feed the troll LOL

        Moien!

        Meine Methode in solchen Fällen ist, sich die zuständige
        Filiale raussuchen, die Nummer des Geschäftsführers geben
        lassen sowie die Faxnummer. Dann ruf mal dort an - wirst
        natürlich nur die Sekretärin bekommen - und sag ganz klar, daß
        du den Chef sprechen möchtest! Wird natürlich erst verweigert,
        doch dann gibt man seine Handynummer ab und bittest
        ausdrücklich um Rückruf und weist daraufhin, daß dies dein
        letzter Versuch ist eine Strafanzeige zu verhindern.
        Wegen was Bernd ???
        wenn du das nichtmal weisst......
        Zudem dann ein kurzes sachliches Schreiben an den
        Geschäftsführers mit Schilderung und den Hinweis, daß du an
        sich ja keine (straf-) rechtlichen Schritte einleiten
        möchtest....
        eine Negative Feststellungsklage WOFÜR ???
        ähem..wo hab ich denn davon geredet LOL
        Bei mir hats schon dreimal gewirkt ;o))
        Was hattest Du denn angestellt Bernd.

        Jakob
        nichts, was eigentlich klar geworden sein sollte...

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bestritte Forderung - wie verhalten?

      Moin, P.S.: Du musst halt nur darauf auchten, daß du nicht direkt
      damit drohst Strafanzeige zu erstatten ;o)
      warum? Die Androhung einer Strafanzeige ist keine Drohung im Sinne des 240 StGB. Eine Drohung ist nur dann ein Problem, wenn sie widerrechtlich ist, also bspw. jemand mit Brandstiftung oder einem Baseballschläger droht. Eine Strafanzeige ist nun wahrlich das Gegenteil von widerrechtlich.

      Ich frage mich allerdings auch, welche Straftat Du da siehst. Ob das ganze zivilrechtlich in Ordnung ist, steht auf einem anderen Blatt.

      Gruß,
      Christian



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!