Bestritte Forderung - wie verhalten?
Von: , Frage gestellt am Mo, 16. Aug 2004
Hallo,
angenommen, ein Telekommunikationsunternehmen stelle einem einen Betrag in Rechnung, den man bestreitet, verursacht zu haben. Von der beanstandeten Rechnung zahlt man den unstrittigen Teil, der Restbetrag wird vom Unternehmen daraufhin angemahnt. Man erwidert die Mahnung noch einmal mit einem Widerspruch. Das Unternehmen ignoriert das vollkommen, stellt die Vertragsleistung ein und mahnt auf der folgenden Rechnung wieder den Betrag an, den man nicht bezahlt hat.
Man begleicht wie zuvor nur den unstrittigen Betrag der Rechnung. Durch die Sperrung durch das Unternehmen entstehen weitere Kosten, die man auch nicht zu bezahlen bereit ist. Auch diese werden nun angemahnt.
Wie sollte man sich verhalten? Man hat mehrere Briefe und einige Telefonate geführt um die Sache zu klären. Am Telefon zeigte man sich auch recht kooperativ, der Kunde hat sogar eine Gutschrift von 10 € für die Unannehmlichkeiten erhalten. Weiteres werde schriftlich mitgeteilt, das einzige schriftliche sind jedoch die Mahnungen.
Der Kunde ist unter keinen Umständen bereit, die bestrittenen Forderungen anzuerkennen. Leider liegen die Telefonate mit der Hotline nun schon einige Zeit zurück und man hat auch versäumt, sich die Namen der Gesprächspartner aufzuschreiben.
Man nimmt an, dass bald ein Mahnbescheid beantragt wird. Eigentlich würde man diesem gern widersprechen (weil man die Forderung eben bestreitet), man hat aber Angst, dass man in einem dann folgenden Verfahren nicht nachweisen kann, dass man im Recht ist (weil man eben nicht mehr sagen kann von wem man an der Hotline welche Auskunft gegeben hat) und letztendlich dann auch noch auf den Kosten dafür sitzen bleibt.
Könnte diese 10€ - Gutschrift des Unternehmens als „Schuldeingeständnis“ gewertet werden? Wie sieht es damit aus, wenn zwei Leute (bspw. Vater und Lebensgefährtin) die Telefonate bezeugen könnten? Das Problem sehe ich dabei, dass Zeugen ja nur bezeugen können, was sie gehört haben und die Gegenseite (Hotline) wurde ja nicht gehört.
Wie sollte sich der Kunde verhalten? Besser bezahlen und nicht erst auf den Mahnbescheid warten? Oder gegen einen folgenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen?
Ich danke für eure Antworten.
Liebe Grüße
Timi
