ich habe gehört das das kindergeld bei in trennung lebenden ehepartnern, bei denen das kind bei der mutter wohnt und beide das sorgerecht teilen auch das kindergeld geteilt wird. stimmt dies?!?
Hallo
Hallo Anja,
Hallo
guten morgen ivo
was heisst das denn im genauen? was ist eine haushaltszugehörigkeit?
gruß berni
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hallo,
derjenige elternteil, bei dem das kind nicht wohnt, ist unterhaltspflichtig und kann sich das halbe kindergeld schon als „Zahlung“ anrechnen lassen, ausgezahlt wird es ihm nicht.
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Hallo Berni,
das Kindergeld wird nicht zur Hälfte beiden Elternteilen überwiesen. Anspruch auf Überweisung hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der andere, unterhaltspflichtige Elternteil kann von der Unterhaltsleistung einen Teil des Kindergeldes abziehen. (Vorausgesetzt, es liegt keine Mangelfallberechnung vor.) Ob und in welcher Höhe Kindergeld von der Unterhaltshöhe abgezogen wird, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. http://www.famrz.de/duesseltab.pdf
Gruß vom
Sams
hallo sams,
was bitte schön ist eine mangelfallberechnung???
außerdem möchte ich doch meinen, dass das kindergeld immer geteilt wird, egal ob gemeinsames sorgerecht oder nicht.
grüßle tanja
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Hallo Tanja,
von Sorgerecht hatte ich mit keinem Wort etwas geschrieben - das ist eine komplett andere Baustelle.
Eine Mangelfallberechnung liegt vor, wenn das Einkommen des UH-Pflichtigen nicht ausreicht, um den Mindestunterhalt zu zahlen (z.B. weil entweder das Einkommen zu gering ist oder auf zuviele UH-Empfänger aufgeteilt wird).
Gruß vom
Sams