1. Staatsexamen

Von: , Frage gestellt am Sa, 27. Mai 2000

Was darf man nach dem ersten Staatsexamen Jura eigentlich offiziell machen? Darf man schon irgendwie beraten oder so?

Danke! Luna

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: 1. Staatsexamen

    Was darf man nach dem ersten Staatsexamen
    Jura eigentlich offiziell machen? Darf
    man schon irgendwie beraten oder so?

    Danke! Luna
    Du darfst auf jeden Fall erstmal dein Refrendariat machen:-))))
    Nichts für ungut.

  2. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: 1. Staatsexamen

    Was darf man nach dem ersten Staatsexamen
    Jura eigentlich offiziell machen? Darf
    man schon irgendwie beraten oder so?

    Danke! Luna
    natürlich darfst Du offiziell noch keine selbständige Beratungstätigkeit ausführen. Das würde einen Vesrtoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellen und kann teuer werden.

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: 1. Staatsexamen

    Was darf man nach dem ersten Staatsexamen
    Jura eigentlich offiziell machen?
    nix (ausser auf referendar-platz warten)
    Darf man schon irgendwie beraten oder so?
    Nein
    frank

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