GmbH - Angabe von Geschäftsführer und HRB-Nummer

Hallo,

wer kann mir sagen, auf welcher Art von Geschäftspapieren einer GmbH der Name des Geschäftsführers und die HRB-Nummer genannt
werden müssen? Ist das schon bei z.B. Lieferscheinen/Rechnungen/Werbebriefen er-
forderlich oder nur bei Geschäftsbriefen,Verträgen o.ä. ?

Danke für Antworten !

Auf Rechnungen und Belegen die Bestand der Buchhaltung des Kunden/Lieferanten werden,müssen HRB-Nr., zuständiges Registergericht und Geschäftsführer genannt sein.
Gruß
Heinz

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Gem. §35a GmbHG sind auf allen Geschäftsbriefen (einschl. Bestellscheinen), die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, und nicht lediglich bloße formularmäßige Mitteilungen oder Berichte sind, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen, folgende Angaben erforderlich:

  1. die Rechtsform (GmbH) und der Sitz der Gesellschaft,

  2. das Registergericht am Ort des Gesellschaftssitzes nebst Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist,

  3. alle Geschäftsführer und

  4. wenn die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet hat und dieser einen Vorsitzenden hat, dessen Name.

Das GmbHG kann nachgelesen werden unter

http://www.steuernetz.de/gesetze/gmbhg/19980622/inde…

Mit freundlichen Grüßen